139/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend VKI-Sammelaktion zur VERBUND-Preisanpassung 2022 noch bis 11.11.2024
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 29.10.2024 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]
VKI-Sammelaktion zur VERBUND-Preisanpassung 2022 noch bis 11.11.2024
Von Preiserhöhung betroffene Verbraucher erhalten Geld zurück
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet seit Anfang September 2024 eine Sammelaktion zur Preisanpassung der VERBUND AG im Mai 2022 an. Hintergrund war eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (OLG), in der es eine Klausel des VERBUND für unzulässig erklärte. Darin wurden Preisänderungen an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte VERBUND zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für diese Erhöhung ist durch das Urteil weggefallen. Der VKI konnte mit VERBUND eine unbürokratische Lösung erzielen. Alle betroffenen Verbraucher erhalten für die Preiserhöhung vom 01.05.2022 Geld zurück. Spätere Preiserhöhungen sind von der Einigung nicht umfasst. Die Anmeldung ist noch bis 11.11.2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder möglich.
Den VKI beschäftigen nach wie vor viele Anfragen von Kunden zu
Preiserhöhungen bei diversen Energieanbietern. Der Sammelaktion zur
Preiserhöhung des Verbunds im Mai 2022 haben sich bisher knapp 80.000
betroffene Kunden angeschlossen. Der Verbund bietet im Rahmen der Einigung mit
dem VKI betroffenen Verbraucher eine pauschale Gutschrift auf ihr Bankkonto an
- abhängig vom Energieverbrauch.
In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ der VERBUND AG
(VERBUND) befand sich bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den
vom Börsenkurs abhängigen ÖSPI referenzierte. Auf Grundlage
dieser Klausel hat VERBUND am 01.05.2022 die Preise zahlreicher
Stromlieferverträge in Österreich angepasst. Der VKI hat die Klausel
umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche
rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom VERBUND verwendeten
Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Das OLG bestätigte die
Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für unzulässig.
„Zu sehen, dass wir bereits über 80.000 Menschen in Österreich
helfen konnten, motiviert uns ungemein genauso zielführend mit unserem
Team weiter zu machen und uns für Konsumenten einzusetzen“, so Mag.
Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI.
Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim
VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder
bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Informationen über die
Höhe der Gutschrift wurden vom VERBUND bereits an bestehende
Haushaltskunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der Preiserhöhung
im Mai 2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift mittels
Anmeldung beim VKI erhalten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Stromkunden haben nach dem Informationsstand des BMSGPK per 11. November 2024 an der VKI-Aktion gegen den VERBUND und seine Preisanpassungsklausel insgesamt teilgenommen?
2. Wie hoch war die Gesamtsumme der Gutschriften nach dem Informationsstand des BMSGPK per 11. November 2024, die der VERBUND an die betroffenen Konsumenten refundieren musste?
3. Gegen welche anderen Energieunternehmen wurden nach dem Informationsstand des BMSGPK per 11. November 2024 solche Sammelaktionen des VKI gestartet und durchgeführt?
4. Wie viele Konsumenten konnten hier nach dem Informationsstand des BMSGPK Gutschriften erzielen bzw. wie hoch waren diese Gutschriften aufgeschlüsselt nach den einzelnen Energieunternehmen?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241029_OTS0025/vki-sammelaktion-zur-verbund-preisanpassung-2022-noch-bis-11112024