139/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend VKI-Sammelaktion zur VERBUND-Preisanpassung 2022 noch bis 11.11.2024

 

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 29.10.2024 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:[1]

 

VKI-Sammelaktion zur VERBUND-Preisanpassung 2022 noch bis 11.11.2024

Von Preiserhöhung betroffene Verbraucher erhalten Geld zurück

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet seit Anfang September 2024 eine Sammelaktion zur Preisanpassung der VERBUND AG im Mai 2022 an. Hintergrund war eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (OLG), in der es eine Klausel des VERBUND für unzulässig erklärte. Darin wurden Preisänderungen an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) gekoppelt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte VERBUND zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Rechtsgrundlage für diese Erhöhung ist durch das Urteil weggefallen. Der VKI konnte mit VERBUND eine unbürokratische Lösung erzielen. Alle betroffenen Verbraucher erhalten für die Preiserhöhung vom 01.05.2022 Geld zurück. Spätere Preiserhöhungen sind von der Einigung nicht umfasst. Die Anmeldung ist noch bis 11.11.2024 kostenlos auf der Website des VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder möglich.


Den VKI beschäftigen nach wie vor viele Anfragen von Kunden zu Preiserhöhungen bei diversen Energieanbietern. Der Sammelaktion zur Preiserhöhung des Verbunds im Mai 2022 haben sich bisher knapp 80.000 betroffene Kunden angeschlossen. Der Verbund bietet im Rahmen der Einigung mit dem VKI betroffenen Verbraucher eine pauschale Gutschrift auf ihr Bankkonto an - abhängig vom Energieverbrauch.


In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ der VERBUND AG (VERBUND) befand sich bis Ende 2022 eine Preisanpassungsklausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen ÖSPI referenzierte. Auf Grundlage dieser Klausel hat VERBUND am 01.05.2022 die Preise zahlreicher Stromlieferverträge in Österreich angepasst. Der VKI hat die Klausel umfassend geprüft und ist dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom VERBUND verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Das OLG bestätigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klausel für unzulässig.


„Zu sehen, dass wir bereits über 80.000 Menschen in Österreich helfen konnten, motiviert uns ungemein genauso zielführend mit unserem Team weiter zu machen und uns für Konsumenten einzusetzen“, so Mag. Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI.


Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.vki.at/verbund-aktion2024-reminder bis spätestens 11.11.2024 erforderlich. Informationen über die Höhe der Gutschrift wurden vom VERBUND bereits an bestehende Haushaltskunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, können die vorgesehene Gutschrift mittels Anmeldung beim VKI erhalten.



In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Stromkunden haben nach dem Informationsstand des BMSGPK per 11. November 2024 an der VKI-Aktion gegen den VERBUND und seine Preisanpassungsklausel insgesamt teilgenommen?

2.    Wie hoch war die Gesamtsumme der Gutschriften nach dem Informationsstand des BMSGPK per 11. November 2024, die der VERBUND an die betroffenen Konsumenten refundieren musste?

3.    Gegen welche anderen Energieunternehmen wurden nach dem Informationsstand des BMSGPK per 11. November 2024 solche Sammelaktionen des VKI gestartet und durchgeführt?

4.    Wie viele Konsumenten konnten hier nach dem Informationsstand des BMSGPK Gutschriften erzielen bzw. wie hoch waren diese Gutschriften aufgeschlüsselt nach den einzelnen Energieunternehmen?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241029_OTS0025/vki-sammelaktion-zur-verbund-preisanpassung-2022-noch-bis-11112024