1400/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Ihrem Ressort seit April 2024

 

 

Vor wenigen Monaten wurde Österreich im Zuge der aktuellen Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für seine unzureichenden Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt deutlich kritisiert. In der abschließenden Stellungnahme vom 8. September 2023 wurde insbesondere bemängelt, dass Menschen mit Behinderungen noch immer in vielen Lebensbereichen – vor allem im Zugang zu Arbeit und Beschäftigung – strukturell benachteiligt sind.[1]

 

Diese Kritik steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich: Gemäß § 1 Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) sind alle Unternehmen, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Personen beschäftigen, verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mindestens eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für die einzelnen Bundesministerien.[2]

 

Kommt ein Unternehmen – oder eine Behörde – dieser Beschäftigungspflicht nicht oder nicht zur Gänze nach, so ist eine sogenannte Ausgleichstaxe zu entrichten. Diese beträgt derzeit pro Monat und offener Pflichtstelle:[3]

 

·         bei Unternehmen mit 25 bis 99 Beschäftigten:          335 Euro,

·         bei Unternehmen mit 100 bis 399 Beschäftigten:      472 Euro,

·         bei Unternehmen mit mehr als 400 Beschäftigten:   499 Euro.

 

Laut aktuellem Geschäftsbericht des Sozialministeriumservice waren 2023 von den 22.101 Pflichtstellen in Österreich nur 5.281 besetzt, also 76,11 % (16.820 Pflicht-stellen) waren nicht besetzt. [4]

 

Gerade öffentliche Einrichtungen und insbesondere die Bundesministerien tragen eine besondere Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen. Denn Menschen mit Behinderung können bei entsprechender Unterstützung und geeigneten Rahmen-bedingungen in vollem Umfang zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben beitragen. Eine inklusive Beschäftigungspolitik ist nicht nur Ausdruck gesellschaftlicher Fairness, sondern auch ein Gebot der Effizienz und Menschlichkeit.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Menschen mit Behinderung waren seit dem April 2024 in Ihrem Ressort angestellt? (Bitte um Angabe nach Personen pro Monat)

2.    Inwiefern erfüllt Ihr Ressort seit April 2024 die Einstellungspflicht von Behinderten gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort?

3.    Wie viele Menschen mit Behinderung sind derzeit insgesamt in Ihrem Ressort beschäftigt?

a.    Wie viele davon sind in einer Leitungsfunktion tätig?

b.    Wie viele davon haben einen unbefristeten und wie viele einen befristeten Dienstvertrag?

4.    Wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, um Personen mit Behinderung anzustellen?

a.    Falls ja, welche?

5.    Wurden seit dem April 2024 Dienstverhältnisse mit Menschen mit Behinderung beendet?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der jeweiligen Gründe.

                                          i.    Wie viele der Personen wurden gekündigt?

                                        ii.    Wie viele der Personen haben selbst gekündigt?

                                       iii.    Wie viele der Personen sind in Pension gegangen?

6.    Musste Ihr Ressort seit April 2024 eine Ausgleichstaxe bezahlen, weil es der Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen ist?

a.    Falls ja, bitte um Angabe der Höhe der Ausgleichstaxe pro Monat.

7.    Falls die Einstellungspflicht im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetz seit dem April 2024 nicht erfüllt wurde, welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um die Quote künftig zu erfüllen? (Bitte um detaillierte Auflistung)

8.    Inwieweit betreffen die aktuellen Sparauflagen der Regierung die Einstellung von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Ressort?

a.    Ist es (sofern Sie die Vorgaben der Einstellungspflicht nicht erfüllen) angedacht, die Auflagen des Behindertengleichstellungsgesetzes schnellstmöglich zu erfüllen, um weitere Strafzahlungen zu verhindern?



[1]    https://docs.un.org/en/CRPD/C/AUT/CO/2-3

[2]    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer= 10008253

[3]    https://www.sozialministeriumservice.at/Unternehmen/Beguenstigte_Behinderte/Ausgleichstaxe_ und_Praemie/Ausgleichstaxe_und_Praemie.de.html

[4]    https://www.sozialministeriumservice.at/Downloads/202410_Geschaeftsbericht_final.pdf