1415/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Überstunden in Ihrem Ressort seit April 2024

 

 

Wenn die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird, liegen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Überstunden vor. Für Überstunden gebührt entweder ein Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.

 

Bekanntlich stellen in den einzelnen Bundesministerien die Personalkosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten dar, welche letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu tragen haben.

 

Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der vielfach angekündigten Einsparungserfordernisse auf Bundesebene ist ein sorgsamer und effizienter Umgang mit öffentlichen Mitteln – insbesondere im Personalbereich – zwingend geboten. Eine anhaltend hohe Überstundenbelastung widerspricht diesem Anspruch und erfordert eine kritische Prüfung der zugrunde liegenden Strukturen und Abläufe.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Gesamtkosten in Ihrem Ressort für die Ausbezahlung von Überstunden seit April 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten bis inklusive März 2025)

2.    Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort seit April 2024 jeweils geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten bis inklusive März 2025)

a.    Wie ist die Frage 2 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten? (Bitte für das jeweilige Kabinett getrennt aufschlüsseln)

3.    Wie wurden die geleisteten Überstunden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort seit April 2024 konkret vergütet?

a.    Wie ist die Frage 3 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten? (Bitte für das jeweilige Kabinett getrennt aufschlüsseln)

4.    Wie viele Überstunden haben jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen „All-ln"-Vertrag haben, durchschnittlich seit April 2024 geleistet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten bis inklusive März 2025)

5.    Wie viele der Überstunden wurden als Mehrdienstleistungen (MDL) erbracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)

a.    Wie wurden diese Mehrdienstleistungen vergütet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitausgleich oder Ausbezahlung und nach Monaten)

6.    Nach welchem Prinzip bzw. aufgrund welcher Richtlinien werden Überstunden in Ihrem Ressort entweder mittels Überstundenzuschlags oder mittels Zeitausgleich abgegolten?

7.    Wie ist das Verhältnis zwischen nicht ausbezahlten Überstunden bei Männern und Frauen?

8.    Welches System gibt es in Ihrem Ressort für Arbeitszeitaufzeichnungen?

a.    Gab es seit April 2024 Missbräuche dieses Systems?

b.    Wenn ja, wie wurde dies geahndet bzw. welche Folgen knüpfen sich daran?

c.    Wenn nein, wie wird die geleistete Arbeitszeit überprüft?

9.    Wie werden sich die geplanten Einsparungen auf den laufenden Betrieb in Bereich Ihres Ressorts auswirken?

10. Wenn Überstunden abgebaut werden, wie sollen diese kompensiert werden?

a.    Sollen Überstunden durch Aufnahme weiteren Personals vermieden und so die im Rahmen der Überstunden erbrachten Leistungen kompensiert werden?