1441/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Einbindung heimischer Kunstschaffender und kulturelle Wirkung der Europäischen Kulturhauptstadt 2024 im Salzkammergut
Das Jahr 2024 brachte mit dem Titel „Europäische Kulturhauptstadt“ große Aufmerksamkeit für das Salzkammergut, insbesondere für Bad Ischl und weitere 22 Gemeinden. Im Zentrum standen künstlerische Projekte, Installationen, Events und internationale Kooperationen. Gleichzeitig äußerten zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der heimischen Kunstszene Kritik an einer mangelhaften Einbindung lokaler Kulturschaffender und an einer unklaren Mittelvergabe.
Es ist daher von öffentlichem Interesse, inwieweit Bundesmittel tatsächlich der österreichischen Kulturförderung zugutekamen und welche nachhaltigen Effekte das Projekt für die regionale Kulturlandschaft hatte.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch war der gesamte Förderbetrag, der seitens des Bundes im Zusammenhang mit der „Europäischen Kulturhauptstadt 2024“ für kulturelle Projekte aufgewendet wurde?
a. Wie hoch waren die tatsächlich gewährten bzw. ausbezahlten Förder-mittel 2022?
b. Wie hoch waren die tatsächlich gewährten bzw. ausbezahlten Förder-mittel 2023?
c. Wie hoch waren die tatsächlich gewährten bzw. ausbezahlten Förder-mittel 2024?
d. Wie hoch sind etwaige Folgeförderungen 2025?
e. Wie hoch sind die geplanten Förderungen 2026?
f. Über welche Förderprogramme und Budgettöpfe erfolgte und erfolgt die Mittelzuteilung
2. Wie viele Projekte wurden im Rahmen der „Europäischen Kulturhauptstadt 2024“ direkt mit Bundesmitteln gefördert?
3. Wie viele dieser geförderten Projekte wurden von regionalen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kulturvereinen aus dem Salzkammergut initiiert oder durchgeführt?
4. Wie viele internationale oder nicht-regionale Projekte wurden gefördert und mit welchem Anteil an der Gesamtfördersumme?
5. Nach welchen Kriterien wurden Förderentscheidungen getroffen?
6. Wer hat die Förderentscheidungen getroffen?
a. Handelte es sich dabei um einen Beirat oder ein Kuratorium?
i. Wenn ja, wer war darin vertreten?
7. Welche Maßnahmen wurden konkret ergriffen, um die regionale Kunst- und Kulturszene systematisch einzubinden?
8. Wurden regionale Kulturakteure in der Programmgestaltung beteiligt?
9. Welche langfristigen Strukturen, kulturellen Infrastrukturen oder Netzwerke wurden im Zuge der Kulturhauptstadt geschaffen?
10. Gab es eine Evaluierung der Wirkung auf die regionale Kulturszene?
11. Welche Rückmeldungen – insbesondere kritischer Natur – wurden dem Ministerium übermittelt?