1442/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Spalt
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Auswirkungen der Europäischen Kulturhauptstadt 2024 auf den Tourismusstandort Bad Ischl / Salzkammergut
Mit dem Titel „Europäische Kulturhauptstadt 2024“ wurde Bad Ischl in Verbindung mit 22 weiteren Gemeinden des Salzkammerguts im Jahr 2024 Teil eines großangelegten, kulturpolitisch und touristisch bedeutenden Projekts. Dabei wurden umfangreiche öffentliche Fördermittel eingesetzt. Das Projekt wurde im Vorfeld medial als einmalige Chance für die Region vermarktet, sowohl was kulturelle Strahlkraft betrifft als auch wirtschaftliche Effekte für den Tourismus.
Nach der Durchführung stellen sich nun Fragen nach der tatsächlichen Wirksamkeit der Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf Nächtigungszahlen, touristische Wert-schöpfung und nachhaltige Effekte für den Tourismusstandort.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie hoch war der gesamte Förderbetrag, der seitens des Bundes im Zusammenhang mit der „Europäischen Kulturhauptstadt 2024“ für touristische Maßnahmen und Projekte aufgewendet wurde? (Bitte um detaillierte Auflistung der tatsächlich ausbezahlten Fördermittel, aufgeschlüsselt für die Jahre 2022 bis einschließlich 2024)
a. Sind Folgeförderungen ab dem Jahr 2025 geplant?
b. Welche Förderprogramme (inkl. Titel, Budgetrahmen und Fördergeber) wurden genutzt oder geschaffen?
2. In welchem Verhältnis standen die Bundesmittel zu jenen des Landes Ober-österreich, der beteiligten Gemeinden sowie zu etwaigen EU-Zuschüssen?
3. Welche konkreten Maßnahmen im Bereich Tourismusentwicklung wurden durch die „Europäische Kulturhauptstadt 2024“ ermöglicht oder beschleunigt?
4. Welche Daten liegen dem Ministerium zu Nächtigungszahlen in den beteiligten Regionen vor? (Bitte um detaillierte Auflistung der Nächtigungszahlen für die Jahre 2019 bis 2024, jeweils aufgeschlüsselt nach Monaten nach Bad Ischl und anderen Gemeinden)
a. Gibt es Prognosen oder bereits valide Vergleichsdaten für das Jahr 2025?
5. Inwiefern kann ein Nächtigungszuwachs – sofern vorhanden – nachweislich auf die „Europäische Kulturhauptstadt 2024“ zurückgeführt werden?
6. Gab es im Rahmen der Kulturhauptstadt ein touristisches Evaluierungskonzept oder eine externe Wirkungsanalyse?
7. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Region auch über 2024 hinaus als Tourismusdestination zu positionieren?
8. Wurden auch kleine und mittelständische Tourismusbetriebe in die Umsetzung und Bewerbung eingebunden?
a. Wenn ja, wie sah diese Umsetzung aus?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es Daten oder Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Wertschöpfung für touristische Betriebe in Zusammenhang mit der „Europäischen Kulturhauptstadt 2024“?
10. Welche Beschwerden oder negativen Rückmeldungen vonseiten der regionalen Tourismuswirtschaft wurden dem Ministerium übermittelt?