1452/J XXVIII. GP
Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ist eine Kabinettsmitarbeiterin von Justizministerin Sporrer in den womöglich größten Justizskandal der jüngeren Vergangenheit verwickelt?
Wie unzähligen Medien zu entnehmen war, leistete sich Neo-Justizministerin Anna Sporrer mit der Bestellung einer Kabinettsmitarbeiterin einen ersten veritablen Skandal.[1] Denn besagte Mitarbeiterin Michaela M. aus dem „engsten Umfeld Sporrers“ war über viele Jahre als Präsidialchefin am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) tätig und wird nun offenbar, neben ihren ehemaligen Vorgesetzten, in einem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck selbst als Beschuldigte geführt. Konkret geht es um die, ebenfalls medial bekanntgewordenen[2], schweren Vorwürfe der (politischen) Einflussnahme bei Eingriffen in die sogenannte feste Geschäftsverteilung beim Bundesverwaltungsgericht, also der (bewusst falschen?) Zuweisung von Fällen an bestimmte Richter. Ein Fall mit enormer Sprengkraft für das Justizsystem, sollten sich die Anschuldigungen des Amtsmissbrauchs bewahrheiten.
Dass hier eine Beschuldigte in das Kabinett und damit in eine wesentliche Entscheidungs- und Machtposition des Justizministeriums gesetzt wird, wo potentiell Einfluss auf die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft und die Ermittlungen gegen sie genommen werden kann, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Wenig plausibel erscheinen auch die Ausflüchte des Justizministeriums, wonach man erst „Informationen zu dem vorliegenden Fall einholen müsse“. Auch der vom Justizressort bekannt gegebene „unverzüglich angetretene Urlaub“ der Beschuldigten scheint angesichts der gängigen internen Praxis bei solchen Vorfällen mehr als fragwürdig.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Welche Funktion nimmt bzw. nahm Frau M. in Ihrem Kabinett ein und welche Tätigkeiten übt bzw. übte sie aus?
2. Wurde mit Frau M. in Bezug auf ihre Kabinettstätigkeit ein Sondervertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, zu welchen Konditionen?
3. Besitzt Frau M. ein Rückkehrrecht in ihre frühere Tätigkeit als Präsidialchefin am BVwG?
4. Wann waren Ihnen die geschilderten Vorwürfe gegen Frau M. bekannt?
a. Wie wurde nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens gegen Frau M. konkret mit ihr ressortintern verfahren?
5. Wann informierte Sie, respektive Ihr Ressort, die Staatsanwaltschaft Innsbruck betreffend das Ermittlungsverfahren gegen Frau M.?
6. Gab es im Vorfeld der Bestellung von Frau M. als Mitarbeiterin Ihres Kabinetts eine Sicherheitsüberprüfung?
a. Wurden anderweitige Erkundigungen, etwa zu anhängigen Justiz-verfahren gegen Ihre Mitarbeiterin, eingeholt?
i. Wenn ja, wann?
7. Hatte Frau M. in ihrer Zeit und Funktion/Tätigkeit in Ihrem Kabinett Zugang zu Informationen betreffend ihr eigenes Ermittlungsverfahren?
a. Kann dieser Umstand ausgeschlossen werden?
8. Hatte Frau M. in ihrer Funktion in Ihrem Kabinett mit der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu tun?
a. Wenn ja, wie konkret?
9. Wurde Frau M. vom Dienst freigestellt?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wurde Frau M. vom Dienst suspendiert?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Ist Frau M. wieder in Ihrem Kabinett tätig?
a. Wenn ja, in welcher Funktion?
12. Aus welchem Grund war das E-Mail-Postfach von Frau M. leer und warum konnten die E-Mails vorerst nicht rekonstruiert werden?
a. Werden E-Mails des Justizressorts mit Backups gesichert?
b. Wie oft erfolgt ein solches Backup und wie lange werden die Backups gespeichert?
c. Welche Schritte zur Datenrekonstruktion wurden in diesem Fall schon gesetzt?
13. Wie wird mit Frau M. seitens Ihres Ressorts verfahren, sollte sie in besagtem Verfahren schuldig gesprochen werden?