1456/J XXVIII. GP

Eingelangt am 25.04.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Missstände innerhalb der Justizbetreuungsagentur (JBA)

 

 

Im Jänner 2009 wurde die Justizbetreuungsagentur (JBA) als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet, um die Verfügbarkeit der für die Besorgung von Betreuungsaufgaben des Straf- und Maßnahmenvollzugs im Sinn des Strafvollzugsgesetzes erforderlichen Personalressourcen zu gewährleisten.

 

Ziel der Errichtung der JBA sollte eine kostengünstige, qualitätsvolle und differenzierte Betreuung im Straf- und Maßnahmenvollzug sicherzustellen, die Verringerung von Kosten und Ausgaben für den Maßnahmenvollzug durch Einsparungen infolge der Verlagerung von in öffentlichen Psychiatrien Untergebrachten in justizeigene Anstalten und die Versorgung der Justizanstalten mit ausreichend qualifiziertem und kosten-günstigerem (Fremd-)Personal zur Behandlung, Pflege, Erziehung und Betreuung von Insassen insbesondere durch die Bereitstellung von Personal für die psychiatrische, psychotherapeutische, psychologische (insbesondere klinisch-psychologische Betreuung), medizinische, zahnmedizinische, physiotherapeutische, ergothera-peutische, logopädische, pflegerische Versorgung als auch die pädagogische und sozialarbeiterische Betreuung der Insassen von Justizanstalten sein.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen und Investitionen für die Justiz, um der JBA die einmaligen Gründungs- und Vorlaufkosten zu ersetzen?

2.    Auf welchen finanziellen Rahmen belaufen sich die Kosten für die Organe der JBA (Geschäftsführung und Aufsichtsrat) seit der Erschaffung der JBA?

a.    Wie hoch ist das durchschnittliche Jahresgehalt des Geschäftsführers der JBA? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024)

b.    Wie viele Mitglieder umfasst der Aufsichtsrat der JBA und wie setzt sich dieser zusammen?

c.    Wie hoch waren die für den Zeit- und Arbeitsaufwand entsprechenden Vergütungen für Mitglieder des Aufsichtsrates? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, nach Funktion und Höhe der Vergütung)

d.    Wie hoch ist das monatliche Gehalt eines leitenden Angestellten der JBA?

e.    Wurden in den Kalenderjahren seit der Errichtung der JBA Erfolgs-prämien für die Geschäftsführung und leitende Angestellte ausbezahlt?

f.     Wie hoch waren die Prämien? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, Funktion und Höhe)

3.    Welches Jahresbudget wurde dem BMJ zur Genehmigung in den Kalenderjahren seit der Schaffung der JBA vorgelegt?

a.    Wie hoch war der vom BMJ festgestellte Jahresabschluss, der in den Bundesrechnungsabschluss aufgenommen wurde?

b.    Wie hoch waren die vom BMJ überplanmäßig geleisteten Zahlungen wegen Überschreitung des Bundesvoranschlags?

c.    Führen die durch JBA geschaffenen Strukturen in der Führung und Verwaltung des zugekauften Personals zu einem finanziellen Mehr-aufwand?

4.    Wie viele Haftplätze in den bundeseigenen Liegenschaften wurden für Untergebrachte gem§21/StGB und §21/2StGB seit der Implementierung geschaffen?

a.    Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung dieser Haftplätze? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, nach Justizanstalten und Forensisch-therapeutischen Zentren)

b.    Wie hat sich die Anzahl an Untergebrachten gem. §§ 21/1 und 21/2 StGB in den Jahren 2020 -2024 entwickelt?

5.    Gab es eine Kostenersparnis von 2009 – 2024 in Bezug auf die Versorgung in psychiatrischen Krankenhäusern?

a.    Wenn ja, resultiert die Kostenersparnis aus der Einrichtung der JBA?

b.    Wenn nein, warum konnte man keine Kosten sparen?

6.    Haben sich die durchschnittlichen Kosten für gem. §21 Abs. 1 StGB untergebrachte Personen in Justizanstalten, Forensisch-therapeutischen Zentren und in Psychiatrischen Krankenhäusern je Hafttag verbessert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024 und Ort der Unterbringung)

a.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie viele Stellen, gegliedert nach Fachdienstbereich wurden seit der Implementierung der JBA durch die Ausweitung des Zukaufs von Betreuungs-leistungen ohne Planstellenbindung geschaffen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024)

a.    In welchen, inkl. der im JBA-G ausdrücklich angeführten Berufsgruppen stellt das JBA-Personal in den Justizanstalten und wie viele Personen waren bzw. sind derzeit in den einzelnen Bereichen angestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024 und Organisationeinheit)

8.    Liegt seitens der JBA ein Betreuungsschlüssel für die Bestimmung der notwendigen Personalressourcen in den einzelnen Organisationseinheiten vor?

a.    Wenn ja, wie gestaltet sich dieser?

9.    Wie viele Planstellen standen im Vergleichszeitraum (seit 2009) Beamte und Vertragsbedienstete zur Verfügung?

10. Wie viele Planstellen waren in den Justizanstalten vor der Einrichtung der JBA den Fachdiensten zugeordnet?

11. Wie viele Angestellte der JBA in den Justizanstalten wurden auf Planstellen von Beamten und Vertragsbedienstete übergeleitet?

12. Wie viele Mitarbeiter der JBA haben ihr Dienstverhältnis zur JBA seit deren Schaffung freiwillig beendet?

13. Wie viele Angestellte der JBA wurden in den Jahren seit der Schaffung fristlos entlassen?

14. Wie viele Mitarbeiter der JBA auf Planstellen von Beamten und Vertrags-bedienstete wurden in den Jahren seit der Schaffung fristlos entlassen?

15. In wie vielen Fällen konnte die JBA akute Personalausfälle, zum Beispiel durch Krankheit oder Karenz, durch die Bereitstellung von kurzfristigem Personal für die erforderliche kontinuierliche Betreuung der Insassen kompensieren?

16. Wie viele Planstellen von Beamten und Vertragsbediensteten sind derzeit nicht besetzt?

17. Inwiefern ist die angestrebte Flexibilität des Personaleinsatzes im Strafvollzug mit der Erschaffung der JBA gelungen?

18. Wie viele Angestellte der JBA in den Justizanstalten erhalten für ihre Tätigkeit zusätzlich zum Grundgehalt gem. § 7 JBA-KV Anspruch auf eine Leitungs- und/oder Funktionszulage gem. § 8 JBA-KV? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024 und Organisationsbereich)

19. Wie viele Mitarbeiter der JBA erhalten eine freiwillig vertraglich gewährte Vertretungs- und/oder Leitungszulage? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024 und Organisationbereich)

20. Wie viel Sachbearbeiter der Verwendungsgruppe 3a erhalten aufgrund eines erweiterten Aufgabengebiets den halben Unterschiedsbetrag auf Verwendungsgruppe 4? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024 und Justizanstalten)

21. Inwiefern unterscheiden sich die Aufgaben eines Hauptsachbearbeiters von Sachbearbeitern der Verwendungsgruppe 3a?

22. Welche Stellen in Justizanstalten und FTZs werden von der JBA durch Koordinatoren besetzt?

23. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt grundsätzlich dem justizeigenen Personal, inwiefern unterscheiden sich die Aufgaben der Leitung einer Organisationeinheit mit Planstellenbindung von den Aufgaben eines Koordinators der JBA?

24. Im RH Bericht Bund 2014/7 vom 24. April 2014 wird festgestellt, dass die Aufgaben eines Koordinators im Bereich der Dienst- und Fachaufsicht der Leitung einer Organisationseinheit in Justizanstalten entsprechen. Inwiefern ist die Wahrnehmung der Aufgaben durch Mitarbeiter der JBA mit den gesetzlichen Regelungen bzw. den Rahmenvereinbarungen vereinbar?

25. Wie hoch ist ein durchschnittliches Bruttogehalt eines Koordinators?

26. Wie sieht die kollektive Rechtsgestaltung im Vergleich zu Mitarbeitern auf Planstellen der Justizanstalten aus?

27. Wie hoch sind die Personalkosten für Angestellte der JBA im Vergleich zu Bundesbediensteten in Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, Organisationsbereich und Anzahl der Mitarbeiter)

28. Wie hoch war das Budget, dass Mitarbeitern der JBA für berufsspezifische Aus- und Fortbildungen zur Verfügung gestellt wurde? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, Organisationsbereich und Anzahl der Mitarbeiter)

29. Wie hoch war das Budget, dass im Vergleichszeitraum für Mitarbeiter des Bundesdienstes in Justizanstalten aufgewendet wurde?

30. Wie hoch waren die Kosten für Dienstreise für Mitarbeiter der JBA im Vergleich zu Bundesbediensteten in Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, Organisation, Anzahl der Mitarbeiter, Bedienstete Justizanstalten)

31. Wie hoch waren die Kosten für Supervision für Mitarbeiter der JBA im Vergleich zu Bundesbediensteten der Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, Organisation, Anzahl der Mitarbeiter und Bedienstete der Justizanstalten)

32. Wie hoch sind die Bezugsansätze der JBA im Vergleich zum Vertrags-bedienstetengesetz? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, nach Organisationsbereich und 1,5,10,15 und 20 Dienstjahre)

33. Wie hoch ist das durchschnittliche Bruttogehalt für Mitarbeiter der JBA im Vergleich zu Bundesbediensteten in Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren für den Zeitraum 2009 bis 2024, nach Organisationsbereich und 1,5,10,15 und 20 Dienstjahren)

34. Trägt die unterschiedliche Entlohnungsbasis der Angestellten der JBA im Vergleich zu den Mitarbeitern mit Planstellenbindung zu einer Kostenersparnis für das BMJ bei?

a.    Wenn ja, wie hoch ist die Kostenersparnis?

b.    Wenn nein, warum die unterschiedliche Entlohnungsbasis?

35. Inwiefern wurde dem Vorhaben, die Bezugsansätze der JBA an das Vertrags-bedienstetengesetz anzugleichen, gerecht?

36. Stellt man den Kollektivvertrag der JBA den Gehaltsschemata von Vertrags-bediensteten im Bundesdienst gegenüber, wie lässt sich die kostengünstigere Betreuung argumentieren?

37. Bei der Vorstellung der JBA wurde den Bundesbediensteten versichert, dass es zu keinem Personalabbau und gravierenden Gehaltsunterschieden kommen wird. Wie argumentieren Sie die (teilweise) gravierenden Gehaltsunterschiede?

38. Welche Maßnahmen sind seitens des BMJ geplant, um die Gehaltsschemata der Mitarbeiter auf Planstellen an den Kollektivvertrag der JBA bzw. jenen der Privatwirtschaft anzupassen?

39. Ist es geplant, die wöchentliche Dienstzeit von zivilen Bediensteten auf Planstellen an jene der JBA bzw. der Privatwirtschaft anzupassen?

40. Kam es durch die Schaffung der JBA zu einer Reduzierung der Planstellen im Bereich der Fachdienste in den Justizanstalten?

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen kam es zu einer Reduzierung der Planstellen?

b.    Für welche Stellen wurden die freigewordenen Controllingpunkte verwendet?

41. Wurden in der Betreuung zugordneten (übergeordneten) Dienststellen zusätzliche Planstellen geschaffen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wo?

42. Inwiefern unterscheiden sich die Kernaufgaben von Mitarbeitern auf Planstellen von Mitarbeitern der JBA?

43. Wäre die Wahrnehmung der von der JBA übernommenen Betreuungsaufgaben durch Mitarbeiter mit Planstellenbindung kostengünstiger und effizienter gewesen?

a.    Wenn ja, um wie viel günstiger?

44. Gelang es der Justizbetreuungsagentur die beabsichtigte Vereinheitlichung von Einzelverträgen mit Betreuungspersonal in Justizanstalten und FTZs zu erreichen?

a.    Wenn nein, in welchen Bereichen ist dies nicht gelungen?

45. Wurden seitens des BMJ, da massive Schwierigkeiten für den Bundesdienst neue Mitarbeiter zu gewinnen bestehen und gelingt es der JBA ebenso für einige Organisationsbereiche des Strafvollzugs nicht, innerhalb kurzer Zeit neue Mitarbeiter zu rekrutieren, alternative Möglichkeiten zur Personal-bereitstellung geprüft?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?