151/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Zahnfüllungen als Kassenleistung

 

www.msn.com berichtete am 19.11.2024 unter dem Titel Was macht eigentlich Gesundheitsminister Johannes Rauch beruflich?“ folgenden Artikel:

„Zwischen Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) und Österreichischer Zahnärztekammer (ÖZÄK) herrscht dicke Luft. Die Verhandlungen über Zahnfüllungen als Kassenleistung – Amalgam als bisher erbrachte Kassenleistung darf ab Jänner aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nicht mehr verwendet werden – wurden abgebrochen.

Den Patienten droht ein vertragsloser Zustand. Sie müssten sich ihre Zahnfüllungen also selbst bezahlen und würden einen kleinen Teil der Kosten zurückbekommen, wenn sie die Rechnung bei der ÖGK einreichen. Ein Szenario, das für einen großen Teil der Bevölkerung eine enorme Belastung bedeuten würde, kostet doch eine Zahnfüllung schnell einmal 100 bis 200 Euro.

Als sich Rendi-Wagner einmischte

Umso verblüffender ist, dass sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), der die Phrase „E-Card statt Kreditkarte“ so häufig wiederholt, dass man sich wundert, warum er sie noch nicht zum Patent angemeldet hat, seit Wochen auf Tauchstation befindet und sich in den Konflikt nicht einmischt. Zwar ist für den niedergelassenen Bereich bekanntlich die Sozialversicherung zuständig, und nicht der Bund oder die Länder, aber dass eine Gesundheitsministerin niemals gänzlich ohnmächtig ist, zeigte vor ein paar Jahren Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). Sie erkannte bei den langen Wartezeiten auf CT- und MRT-Termine die unversöhnliche Haltung zwischen Wirtschaftskammer und Sozialversicherung, bot sich als Vermittlerin an und stellte gleichzeitig eine gesetzliche Regelung in Aussicht, sollten sich die Wartezeiten nicht verkürzen. Sie machte also ihre Autorität als Ministerin geltend.

Kürzere Wartezeiten auf Termine

Mit Erfolg. Der bis dahin geltende Honorardeckel, im Zuge dessen die Kassen nur eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen pro Jahr bezahlten, wurde aufgehoben, sodass sich die Wartezeiten verkürzten. Seither gilt die Vorgabe, dass Termine auf CT-Untersuchungen binnen zehn und auf MRT-Untersuchungen binnen 20 Tagen vergeben werden müssen – bei Notfällen muss es noch schneller gehen. Eine Vereinbarung, die nicht immer eingehalten wurde und wird, aber durchaus zu einer Verbesserung der Situation geführt hat.

Die Moral von der Geschichte: Ein Gesundheitsminister kann – trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten, Verantwortungen und Finanzströme im österreichischen Gesundheitssystem – immer etwas bewegen. Vorausgesetzt, er verfügt über Kreativität, Fantasie und Führungsqualitäten.“

(https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/was-macht-eigentlich-gesundheitsminister-johannes-rauch-beruflich/ar-AA1ugv78?ocid=entnewsntp&pc=ACTS&cvid=61e4c38b74414be69dc56d9495a09a35&ei=27)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie lange wissen Sie schon, dass Zahnfüllungen aus Amalgam in Österreich nicht mehr verwendet werden dürfen?

2.    Wer zeichnet für dieses nationale Verbot verantwortlich?

3.    Welche alternativen Zahnfüllungen sollen aktuell und in Zukunft verwendet werden?

4.    Wie schlägt sich das in der Kostenstruktur für Zahnärzte (Material, Arbeitseinsatz, Behandlungszeit, usw.) nieder?

5.    Was unternehmen Sie, um einem vertragslosen Zustand zwischen Zahnärztekammer und Sozialversicherungsträgern entgegenzuwirken?

6.    Was unternehmen Sie, damit Zahnfüllungen auch künftig als Kassenleistung erbracht werden?