154/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.11.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Psychologischer Test bei Bundesheer-Kader-Eignungsprüfung

 

 

Die Kadereignungsprüfung beim Bundesheer steht am Anfang einer tiefergehenden soldatischen Karriere und ist ein umfassender Test, der durchgeführt wird, um festzustellen, ob sich eine Person für eine bestimmte Laufbahn beim österreichischen Bundesheer eignet. Die Prüfung dient dazu, die physischen, psychischen und intellektuellen Fähigkeiten von Kaderanwärtern zu bewerten.

 

Die Eignungsprüfung erstreckt sich über drei Tage und besteht am 1. Tag aus der medizinischen Untersuchung, am 2. Tag aus dem theoretischen und sportlichen Teil und am 3. Tag aus den Ergebnissen und Einzelgesprächen.

 

Im Rahmen des 2. Tages werden anhand der psychometrischen Testung psychologische Tests durchgeführt, die die kognitiven Fähigkeiten der Anwärter überprüfen. Hier soll es besonders um logisches und abstraktes Denken sowie die Konzentrations- und Merkfähigkeit gehen. Im Detail geht es um folgende Testungen: nu-Test (d2 Test), Figurenreihen fortsetzen, Würfelaufgaben (drehen und kippen), Figuren zusammensetzen, Bilder vergleichen, Sprach- und Wortanalogien (z. B. Oberbegriffe zuordnen), Rechentest (Grundrechenarten, Textaufgaben, Gleichungen, Bruchrechnung etc.), Symbole suchen, Zahlen abgleichen, Text lesen und einprägen und Gegenstände sortieren. Manche der Tests werden im sogenannten Bunkertest mit Rauch, unter Schlafentzug und unter Zeitdruck abgehalten. Die Tests werden von Psychologen überwacht und es kommt immer wieder zu Gesprächen mit den Anwärtern.

 

Der psychologische Test ist Stein des Anstoßes dieser Anfrage. Nach vorliegenden Informationen soll es hier zu einem hohem Ausscheiden der Kaderanwärter kommen. Im Angesicht der schon vorherrschenden knappen Personaldecke im Bundesheer verschärft dies die Problematik noch mehr.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende

 


Anfrage

 

  1. Wie viele Kaderanwärter scheiterten in den letzten 10 Jahren am psychologischen Test und wie viele wurden insgesamt aufgenommen (absolute Zahl/Jahr/Verhältnis)?
  2. Wie viele Personen, die in weiterer Folge Fluglotsen werden wollten, scheiterten in den letzten 10 Jahren am psychologischen Test und wie viele wurden insgesamt aufgenommen (absolute Zahl/Jahr/Verhältnis)?
  3. Wie erklärt sich die hohe Ausfallquote bei den psychologischen Eignungstests von Kaderanwärtern?
  4. Wurden in letzter Zeit Änderungen an den Testverfahren oder den Anforderungen für die psychologische Eignungsfeststellung vorgenommen, die zu diesen hohen Ausfallzahlen geführt haben könnten?
  5. Gibt es detaillierte Informationen oder Analysen zu den Gründen, warum so viele Anwärter die psychologische Eignung nicht bestehen und wie lauten diese?
    1. Werden diese Zahlen regelmäßig evaluiert?
  6. Welche Maßnahmen sind angesichts des Personalmangels im Bundesheer vorgesehen, um sicherzustellen, dass geeignete Kandidaten nicht durch zu strenge oder unfaire Testanforderungen verloren gehen?
  7. Gibt es Programme oder Unterstützungsangebote zur besseren Vorbereitung der Kaderanwärter auf die psychologischen Tests, und wenn ja, wie effektiv sind diese?
  8. Wie wird sichergestellt, dass die eingereichten Beschwerden der betroffenen Anwärter zeitnah bearbeitet und transparent behandelt werden?
  9. Plant das Ministerium, das psychologische Auswahlverfahren angesichts der hohen Ausfallquoten zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sowohl die psychische Gesundheit der Bewerber als auch der Personalbedarf des Bundesheeres berücksichtigt werden?
  10. Gibt es Psychologen mit einer Häufung an nicht bestandenen Kaderanwärtern / mit einer erhöhten Durchfallquote?
  11. Welche Ausbildung müssen die Psychologen vorweisen?
  12. Wie oft werden die Psychologen in ihrer Tätigkeit kontrolliert?
  13. Wird hier nur auf heereseigenes Personal zurückgegriffen oder auch auf zivile Bedienstete bzw. externe Psychologen?
  14. Inwieweit besteht die Möglichkeit im Falle eines negativen Tests auf ein Zweitgutachten durch externe Psychologen zugreifen zu können?
  15. Wie lange sind die Anwärter in Folge eines Nichtbestehens gesperrt, bzw. wann können diese wieder antreten?
    1. Ist eine Verkürzung der Sperre geplant?
    2. Wird bei der Wartezeit zwischen einer psychologischen und physischen Nichteignung unterschieden und wenn ja, warum?
  16. Inwieweit wird bei den Ergebnissen zwischen den einzelnen militärischen Laufbahnen (Chargentauglichkeit, Unteroffizierstauglichkeit und Offizierstauglichkeit) unterschieden?