175/J XXVIII. GP
Eingelangt am 28.11.2024
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend VKI-TEST: Kinderhochstühle - die wenigsten überzeugen
Folgende Meldung wurde am 21. November 2024 durch den Verein für Konsumenteninformation veröffentlicht:[1]
VKI-TEST: Kinderhochstühle - die wenigsten überzeugen
Mangelnde Sicherheit, Schadstoffbelastung sowie wenig kindgerechte Gestaltung
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gemeinsam mit der Stiftung Warentest 12 Kinderhochstühle, darunter 7 mitwachsende Erzeugnisse, untersucht. Doch nicht alle sind empfehlenswert: 3 Hochstühle wurden aufgrund von Sicherheitsmängeln und/oder einer hohen Schadstoffbelastung mit „nicht zufriedenstellend“ bewertet Bei allen nicht mitwachsenden Modellen sorgte zudem die mangelnde kindgerechte Gestaltung für Abzüge. Insgesamt wurden im Rahmen des Tests daher jeweils 3 „gut“, 3 „durchschnittlich“, 3 „weniger zufriedenstellend“ und 3 „nicht zufriedenstellend“ vergeben. Die Details zum Test gibt es ab heute in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT sowie auf www.konsument.at/hochstuehle.
Die Preise der getesteten Hoch Stühle reichen von 15 bis knapp 600 Euro. 2 der 3 mit „gut“ bewerteten Produkte - allesamt mitwachsende Modelle - liegen im oberen Preissegment zwischen 500 und 600 Euro. Das günstigste „gute“ Produkt ist mit 100 Euro vergleichsweise preiswert. Ein hoher Preis ist allerdings kein Indikator für Qualität. Der „Stokke Nomi“ um 545 Euro konnte zwar bei Sicherheit, Handhabung und kindgerechter Gestaltung punkten. Aufgrund der enthaltenen Schadstoffe hagelte es jedoch ein „nicht zufriedenstellend“. „Das Holzgestell hat mehr gesundheitsschädliches Formaldehyd freigesetzt, als der Grenzwert der Chemikalien-Verbotsverordnung erlaubt“, erklärt VKI- Projektleiter Christian Undeutsch und ergänzt: „Formaldehyd ist als krebserregend eingestuft. “
Gesamt fielen 3 Hochstühle im Test durch. Neben dem „Stokke Nomi“ waren dies der „Hauck Sit’n Relax“ um 120 Euro sowie der „Moji Yippy Plain“ um 470 Euro. Letzterer klappt viel zu leicht zusammen, wenn etwa ein Geschwisterkind die hinteren Standbeine des Stuhls gegen die vorderen drückt. Der Sitzpolster des Hauck-Hochstuhls beinhaltet hingegen mehr fortpflanzungsgefährdende Weichmacher als die EU erlaubt. Auch bei der Sicherheit und der kindgerechten Gestaltung gab es für Hauck Abzüge.
Als gefährlich erwies sich zudem das Modell von „Peg Perego“ (Prima Pappa Follow Me). „Da der Hochstuhl 4 Rollen hat, was generell nicht empfohlen wird, besteht die Gefahr, dass ein anderes Kind den Stuhl bewegen und das Kind darin in gefährliche Situationen bringen könnte - zum Beispiel in die Nähe einer Treppe, wenn die Räder nicht richtig fixiert sind“, warnt Christian Undeutsch. So wichtig es ist, die Kinder im Sitz anzuschnallen, so wichtig ist die richtige Funktion des Gurtes: Der Verschluss des „Maxi-Cosi Moa“ lässt sich allerdings auch von Kindern öffnen. Aufgrund dieser Sicherheitsmängel gab es für die beiden Produkte eine „weniger zufriedenstellende“ Bewertung. Doch auch der „Maxi Cosi Nesta“ erhielt diese Beurteilung, allerdings für mangelhafte kindgerechte Gestaltung - als einziges der mitwachsenden Modelle.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Welche konsumentenschutzpolitischen sowie konsumentenschutzrechtlichen Schlüsse ziehen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister aus dem VKI-Test Kinderhochstühle?
2. Wie beurteilen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. wie beurteilt das BMSGPK insbesondere die Ergebnisse im Zusammenhang mit den festgestellten Sicherheitsmängeln bei Kinderhochstühlen?
3. Wie beurteilen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister bzw. wie beurteilt das BMSGPK insbesondere die Ergebnisse im Zusammenhang mit den festgestellten Schadstoffen bei Kinderhochstühlen (Formaldehyd, Weichmacher usw.)?
4. Welche Konsequenzen haben diese Ergebnisse im Hinblick auf den Verwaltungsvollzug der einschlägigen Gesetze im Bereich des BMSGPK und der nachgelagerten Behörden und Dienststellen im Gesundheitswesen?
5. Sehen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister insbesondere auch den Bedarf einer Gesetzesnovellierung im Hinblick auf die aufgetretenen Mängel und ihrer Beseitigung?
6. Welche rechtlichen Konsequenzen haben die festgestellten Mängel aktuell für die Produzenten bzw. Händler dieser Kinderhochstühle?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20241121_OTS0059/test-kinderhochstuehle-die-wenigsten-ueberzeugen