182/J XXVIII. GP
Eingelangt
am 28.11.2024
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Folgeanfrage – Überflüge von US-Hubschraubern ohne Transponderkennung
In Ihrer Beantwortung (16878/AB) der parlamentarischen Anfrage „Überflüge von US- Hubschraubern ohne Transponderkennung“ (17416/J) führen Sie aus, dass landungslose Überflüge und Einflüge ausländischer Militärluftfahrzeuge durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) zu genehmigen sind.
Weiters führen Sie an, dass die vorliegenden Fragen darüber hinaus keinen Gegenstand der Vollziehung des BMLV betreffen, und können demnach keine weitergehende Beantwortung durchführen. Sie verweisen auf Anfragebeantwortung 16876/AB, die aber ihrerseits keinerlei Hinweise oder Berührungspunkte mit Thema abgeschalteter Transponder von ausländischen Militärmaschinen beinhaltet.
Auch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die ebenfalls diese Anfrage erhielten, können hier keine Antwort liefern.
Laut BMK unterliegen Militärluftfahrzeuge der Transponderpflicht aufgrund der nationalen Gesetzgebung, ausgenommen hiervon sind spezielle Einsatzarten. Ausländische Militärluftfahrzeuge unterliegen der Transponderpflicht aufgrund der europäischen Gesetzgebung.
In der Beantwortung (16883/AB) der Fragen 4-8, die von Ihnen unbeantwortet blieben, verweist das BMK eindeutig auf die Zuständigkeit des BMLV. Dieser Information folgend, wird erneut um eine Beantwortung dieser Fragen gebeten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Welches Ministerium halten Sie für zuständig, um sicherzustellen, dass bei Überflügen ausländischer Militärluftfahrzeuge die zivilen Luftverkehrsvorschriften (z.B. Transponderpflicht) eingehalten werden, und welches Ministerium ist hier auskunftspflichtig?
2. Ist Ihnen bekannt, ob das BMK in solchen Fällen Sicherheitsvorschriften im zivilen Luftraum überprüft?
3. Welche Rolle sehen Sie für Ihr Ressort in der Koordination mit anderen Ministerien (z.B. BMK, BMI) bei militärischen Überflügen?
4. Sehen Sie die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von militärischen Überflugsgenehmigungen als Aufgabe Ihres Ressorts oder fällt dies Ihrer Ansicht nach ausschließlich in den Bereich des BMK?
5. Falls das BMK Ihrer Meinung nach zuständig ist: Gibt es zwischen Ihrem Ressort und dem BMK abgestimmte Verfahren oder Vereinbarungen, um die Einhaltung der genehmigten Überflüge zu gewährleisten?
6. Welche Informationen über den Zweck der Überflüge der besagten US- Hubschrauber wurden im Rahmen des Genehmigungsprozesses an Ihr Ressort übermittelt?
7. Hat Ihr Ressort im Rahmen der Genehmigung der Überflüge der fünf US- Hubschrauber Kenntnis von einer möglichen Ausnahme von der Transponderpflicht erhalten?
a. Falls ja, durch welche Behörde wurde diese Ausnahme erteilt?
b. Falls nein, welche Information hat Ihr Ressort in Bezug auf die Transponderpflicht im Genehmigungsprozess geprüft?
8. Warum konnten die am 12.12.2023 beobachteten US-Hubschrauber laut Ihrer Einschätzung größtenteils ohne aktive Transponderkennung fliegen, obwohl gemäß österreichischem Recht laut BMK eine Transponderpflicht für Luftfahrzeuge besteht?
9. Welche Ausnahmen von der Transponderpflicht gelten für ausländische Militärmaschinen, und wer ist für die Genehmigung solcher Ausnahmen zuständig?
10. Wurden besagte Flüge der US-Hubschrauber mit einer TransponderAusnahme versehen? (Falls Sie sich in der Beantwortung nicht zuständig sehen, welches Ministerium ist hier Ansprechpartner?)
a. Wenn ja, warum?
11. Welchen Zweck hatte der Überflug besagter US-Hubschrauber? (Falls Sie sich in der Beantwortung nicht zuständig sehen, welches Ministerium ist hier Ansprechpartner?)
12. Wurde der Überflug der US-Hubschrauber durchgehend von der österreichischen Luftraumüberwachung mittels Radar erfasst? (Falls Sie sich in der Beantwortung nicht zuständig sehen, welches Ministerium ist hier Ansprechpartner?)
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, durch welche Maßnahmen wurde gewährleistet, dass der Überflug entsprechend einer erteilten Überflugsgenehmigung durchgeführt wurde?
c. Wenn nein, warum werden diese Flüge nicht so geführt, dass eine durchgehende Überwachung sichergestellt wird?
13. Bestand durchgehend Funkverbindung zu dieser Formation? (Falls Sie sich in der Beantwortung nicht zuständig sehen, welches Ministerium ist hier Ansprechpartner?)
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, durch welche Maßnahmen wurde gewährleistet, dass der Überflug entsprechend einer erteilten Überflugsgenehmigung durchgeführt wurde?
14. Wurden in den letzten drei Jahren durch das diensthabende System Lu routinemäßige Überprüfungen der erteilten Überflugsgenehmigungen durchgeführt? (Falls Sie sich in der Beantwortung nicht zuständig sehen, welches Ministerium ist hier Ansprechpartner?)
a. Wenn ja, wie oft und wann?
b. Wenn ja, welche Ergebnisse brachten diese Überprüfungen?
c. Wenn nein, warum werden diese Überprüfungen nicht durchgeführt?
15. Sind Ihnen die Ausnahmen von der Transponderpflicht aufgrund der nationalen Gesetzgebung und insbesondere durch spezielle Einsatzarten bekannt und wie lauten diese?
Sollten einzelne
Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht,
diese
unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.