1946/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger, Mag. Gerhard Kaniak

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend COVID-19-Impfstoff Spikevax von Moderna

 

 

Gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (BGBl I 4/2022) wurden alle Menschen mit Wohnsitz in Österreich verpflichtet, sich „einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen“ (Impfpflicht). Die nähere Ausgestaltung dieser Impfpflicht erfolgte durch COVID-19-Impfpflichtverordnung des BMASGPK (BGBl II 52/2022).

 

Impfstoffe zur Erfüllung der Impfpflicht waren insbesondere die von der Europäischen Kommission „zentral zugelassenen Impfstoffe“, (1. Comirnaty von BioNTech/Pfizer, 2. Spikevax von Moderna, 3. Vaxzevria von AstraZeneca, 4. Jcovden von Johnson& Johnson, 5. Nuvaxovid von Novavax, 6. VidPrevtyn Beta von Sanofi/GSK, 7. VLA2001 von Valneva und 8. Bimervax von Hipra), die auch auf der Website des BMASGPK zu veröffentlichen waren (§ 3 Abs. 2 COVID-19-Impfpflichtgesetz).

 

Darüber hinaus wurden auch „anerkannte Impfstoffe gegen COVID-19“ durch eine Verordnung des BMASGPK definiert, nämlich 1. SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV; Covilo) von Sinopharm/BIBP Beijing Bio-Institute of Biological Products, 2. COVID-19 Vaccine (CoronaVac) von Sinovac, 3. BBV152 (COVAXIN) von Bharat Biotech, 4. SARS-CoV-2 rS Protein (COVID-19) recombinant spike protein Nanoparticle Vaccine NVX-CoV2373 (COVOVAX) von Serum Institute of India und 5. ChAdOx1_nCoV-19 Corona Virus Vaccine (Covishield) von Serum Institute of India (§ 1 Abs. 3 COVID-19-Impfpflichtverordnung, BGBl II 52/2022).

 

Diese verordneten Impfungen waren aber keineswegs nur mit vernachlässigbaren oder geringfügigen Nebenwirkungen verbunden. So musste beispielsweise nach dem gehäuften Auftreten von schwerwiegenden Hirnvenenthrombosen die Verabreichung des Impfstoffs „Vaxzevria“ von AstraZeneca ausgesetzt werden.[1]

 

Neuere Studien belegen, dass die einzelnen Inhaltsstoffe der genannten Impfstoffe nicht gänzlich mit den Herstellerangaben übereinstimmen. So wurden etwa 55 in den Zulassungsdokumenten der Hersteller nicht angegebene, teilweise bedenkliche Inhaltsstoffe in den Impfstoffen aufgefunden, darunter auch toxische Schwermetalle.[2]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche unionsrechtlichen und/oder innerstaatlichen Rechtsgrundlagen waren für die Zulassung oder Anerkennung des im Titel genannten Impfstoffes maßgebend? (Ersucht wird um tabellarische Aufstellung unter Angabe des jeweiligen Geltungszeitraums und dem jeweiligen Ort der Kundmachung)

2.    Ist der im Titel genannte Impfstoff weiterhin zugelassen bzw. anerkannt?

a.    Wenn ja, in welchen Länden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wird der im Titel genannte Impfstoff durch das BMASGPK weiterhin empfohlen?

a.    Wenn ja, warum? (Ersucht wird um Aufschlüsselung der Empfehlungen nach Altersgruppen und ob er auch für Schwangere empfohlen wird)

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche medizinischen Studien waren für die Zulassung oder Anerkennung des im Titel genannten Impfstoffes maßgebend?

5.    Welche innerstaatlichen Verpflichtungen bestehen für Behörden zur Prüfung von Inhaltsstoffen in Bezug auf Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen?

6.    Wie und zu welchem Zeitpunkt wurde der im Titel genannte Impfstoff durch welche Behörden bzw. allenfalls auch außerstaatliche Stellen überprüft?

7.    Welche konkreten Prüfkriterien wurden dabei auf den Impfstoff angewandt?

8.    Von welchen Unternehmen wurde der genannte Impfstoff beschafft?

9.    Worauf basiert das Wirksamkeitsprinzip des im Titel genannten Impfstoffes? (Ersucht wird nicht nur um eine stichwortartige Angabe (mRNA, Vektor o.ä.), sondern um eine detaillierte Beschreibung der humanbiologischen Abläufe und der beabsichtigten Auswirkungen im menschlichen Körper, um nachvollziehen zu können, welche Vorgänge der Impfstoff plangemäß auslösen sollte)

10. Welche Nebenwirkungen sind nach Herstellerangaben mit dem im Titel genannten Impfstoff verbunden?

a.    Welche nicht angegeben Nebenwirkungen sind zu dem im Titel genannten Impfstoff nachträglich bekannt geworden?

b.    Welche der genannten Nebenwirkungen können mit schwere Dauer-folgen verbunden sein oder sogar zum Tod führen?

11. Wie wurde sichergestellt, dass die vom Hersteller geforderte Temperatur des im Titel genannten Impfstoffes vom Transport über die Lagerung bis zur Verabreichung eingehalten werden konnte?

12. Sind dem BMASGPK Qualitätsunterschiede bekannt, die sich aus den Chargennummern des im Titel genannten Impfstoffes ergeben?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass jene Angaben, die sich aus Zulassungsstudien zu bestimmten Impfstoff-Chargen ergeben, nicht mit späteren Impfstoff-Chargen übereinstimmen?

13. Inwiefern kann aus Sicht des BMASGPK ausgeschlossen werden, dass sich nicht deklarierte Inhaltsstoffe im Impfstoff befinden bzw. befunden haben, beispielsweise

a.    Schwermetalle,

b.    krebserregende Stoffe,

c.    Fremd-DNA,

d.    sonstige toxische Stoffe aller Art,

dies jeweils aufgeschlüsselt nach dem Wissenstand bei Erlassung der COVID-19-Impfpflichtverordnung und nach dem heutigen Wissenstand?

14. Wie viele Anträge auf Entschädigung nach dem Impfschadengesetz aufgrund einer Impfung mit dem im Titel genannten Impfstoff wurden gestellt?

a.    In wie vielen Fällen wurden Entschädigungen nach dem Impfschaden-gesetz aufgrund von Impfungen mit dem im Titel genannten Impfstoff zugesprochen?

15. Welche Verfahren sind in Bezug auf Schadenersatz- oder Entschädigungs-zahlungen im Zusammenhang mit dem im Titel genannten Impfstoff anhängig bzw. entschieden? (Ersucht wird um Aufschlüsselung

a.    der Verfahren vor der nach dem Impfschadengesetz zuständigen Behörde (Fallzahl unter gesonderter Angabe der rechtskräftig abgeschlossenen Entscheidungen),

b.    der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Bekanntgabe der GZ),

c.    der Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (Bekanntgabe der GZ),

d.    der Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (Bekanntgabe der GZ),

e.    der Verfahren vor den sonstigen Gerichten (Bekanntgabe der GZ))



[1]    https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/meldungen/faq-temporaere-aussetzung-astrazeneca.pdf

[2]    https://www.researchgate.net/publication/384844917_At_Least_55_Undeclared_Chemical_ Elements_Found_in_COVID-19_Vaccines_from_AstraZeneca_CanSino_Moderna_Pfizer_Sinopharm_and_Sputnik_V_with_Precise_ICP-MS