1978/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der Corona-Krise

 

 

Die COVID-19-Pandemie stellte österreichische Unternehmen vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen, insbesondere durch Auftrags- und Lieferausfälle. Um die Liquidität dieser Unternehmen zu sichern, initiierte die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) die Überbrückungsgarantie. Dieses Instrument zielte darauf ab, Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien zu erleichtern und somit die finanzielle Stabilität der betroffenen Betriebe zu gewährleisten. Gewerbliche und industrielle KMU, Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aber auch Personen in freien Berufen konnten um Unterstützung ansuchen. Seit Beginn der Pandemie bis Ende 2021 wurden insgesamt rund 21.400 Überbrückungs-garantien in einer Summe von etwa 4 Milliarden Euro zugesagt. Im Jahr 2022 wurden weitere 288 Garantien iHv 60,5 Millionen Euro gewährt.[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Überbrückungsgarantien wurden im Zeitraum 2020 bis 2023 insgesamt durch die aws vergeben? (Bitte um Angabe nach Jahren und Umfang)

2.    Welcher Anteil der gesamten Garantievergabe (nach Volumen) entfiel in den Jahren 2020 bis 2022 auf pandemiebedingte Überbrückungsgarantien?

3.    In welchem Verhältnis stehen die Garantiesummen zu den tatsächlichen Kreditbeträgen der Banken?

a.    Gab es eine Maximalgarantie pro Betrieb?

4.    Welche Branchen erhielten im Zeitraum 2020 bis 2023 am häufigsten Überbrückungsgarantien? (Bitte um Aufschlüsselung nach Sektoren)

5.    Wie viele der geförderten Unternehmen im Zeitraum 2020 bis 2023 waren Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bzw. Ein-Personen-Unternehmen (EPU)? (Bitte um Angabe nach Jahren)

6.    Welche geografische Verteilung nach Bundesländern der vergebenen Garantien ergibt sich aus den Daten 2020 bis 2023?

7.    Wie hoch waren die gesamten Kosten für den Bund im Zusammenhang mit der Vergabe und Absicherung der Überbrückungsgarantien in den Jahren 2020 bis 2023? (Bitte Angabe nach Jahren)

8.    Wie hoch war das tatsächliche Ausfallvolumen im Zeitraum 2020 bis 2023, das vom Bund ausbezahlt werden musste, weil garantierte Kredite nicht zurückgezahlt wurden? (Bitte um Angabe nach Jahren)

9.    Welche Rückstellungen wurden im Bundesbudget für mögliche Ausfälle eingeplant?

a.    Wie viel davon wurde tatsächlich benötigt?

10. Liegen Ihrem Ministerium Evaluierungen vor, inwieweit die Überbrückungs-garantien zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Unternehmen beigetragen haben?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn ja, wer führte die Evaluierungen anhand welcher Daten durch?

11. Wie viele Unternehmen, die im Zeitraum 2020 bis 2023 eine Garantie erhalten haben, sind trotzdem in Konkurs oder Insolvenz gegangen?

a.    Wie hoch war in diesen Fällen der Schaden für den Bund?

12. Welche Maßnahmen zur Kontrolle der Mittelverwendung wurden seitens der aws oder des Bundes durchgeführt?

13. Wurden Missbrauchs- oder Betrugsfälle festgestellt?

a.    Wenn ja, in welcher Ausgestaltung?

b.    Wenn ja, wann und durch wen?

c.    Wenn ja, wie konnte es zu diesen Betrugsfällen kommen?

14. Nach welchen Kriterien wurden Anträge bewilligt oder abgelehnt?

a.    Wie viele Anträge wurden im Zeitraum 2020 bis 2023 mit welchen Begründungen abgelehnt?

15. Gab es eine Höchstgrenze für einzelne Garantievergaben?

a.    Wenn ja, wie viele Unternehmen erhielten den Maximalbetrag?

16. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um sicherzustellen, dass auch Kleinst-unternehmen einen fairen Zugang zur Förderung hatten?

17. Gibt es eine öffentliche einsehbare Liste der begünstigten Unternehmen?

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn ja, wer betreut diese Liste?

c.    Wenn nein, wieso nicht?

18. Plant Ihr Ministerium vergleichbare Garantieinstrumente für künftige Krisen-fälle?

a.    Wenn ja, was ist konkret in Planung?

b.    Wenn ja, welches Budget steht dazu zur Verfügung?

19. Wurde die aws intern organisatorisch oder strukturell angepasst, um auf künftige Ausnahmesituationen besser reagieren zu können?

a.    Wenn ja, inwiefern?



[1]   vgl Austria Wirtschaftsservice, URL: www.aws.at (abgerufen am 06.04.2025)