1980/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Corona - Anerkennung von Impfschäden
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz informiert betreffend Impfschäden auf seiner Seite wie folgt:
„Bei einer Gesundheitsschädigung durch Impfungen in Österreich kann Betroffenen eine Entschädigung zustehen.
Anspruch auf Entschädigung haben alle Personen (auch nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger), die durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.
Somit ist etwa auch die Covid-Impfung vom Impfschadengesetz umfasst.
Der Anspruch auf Beschädigtenrente, Zulagen oder eine einmalige Pauschalentschädigung nach dem Impfschadengesetz besteht nur, wenn die Impfung in Österreich erfolgt ist.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen wurden bis dato österreichweit gestellt?
2. Wie viele dieser Anträge wurden:
a. vollständig anerkannt?
b. teilweise anerkannt (z. B. nur Pauschalentschädigung, aber keine Rente)?
c. abgelehnt?
3. Welche Begründungen wurden in den abgelehnten Fällen am häufigsten genannt?
4. In wie vielen Fällen wurden laufende Renten nach dem Impfschadengesetz zugesprochen, und wie viele davon sind dauerhaft?
5. Wann (Jahr und Kalendermonat) wurden die bisher zugesprochenen Entschädigungen zugesprochen?
6. Gibt es eine laufende Evaluation, ob das derzeitige Verfahren zur Anerkennung von Impfschäden ausreichend niederschwellig und gerecht ausgestaltet ist (häufig genannter Kritikpunkt Betroffener)?
a. Wenn ja, was sind die Ergebnisse?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Was wurde den Betroffenen mitgeteilt, die diese Praxis Ihrem Ministerium gegenüber kritisch geschildert haben?
8. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer weist ein Impfschadensantrag aktuell auf?
a. Änderte sich die Bearbeitungsdauer durch die vielen Impfungen gegen Covid-19?
9. Wie viele Impfschadensanträge sind aktuell in Bearbeitung?
10. Wie weit geht die Beweislast des Antragstellers?
11. Wer trifft die medizinische Beurteilung darüber, ob eine gesundheitliche Schädigung auf die Impfung zurückzuführen ist?
12. Gibt es ein standardisiertes medizinisches Gutachtenverfahren?
a. Wenn ja, nach welchen Kriterien wird dieses durchgeführt?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, wie wird ein faires Verfahren garantiert?
13. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen stehen anerkannten Impf-geschädigten zusätzlich zu den im Gesetz genannten Leistungen zur Verfügung (z. B. psychosoziale Beratung, Langzeitbetreuung)?
14. Wie viele Personen haben sich im Zeitraum 2020 bis dato wegen eines vermuteten Impfschadens (insbesondere Corona) an das Sozialministerium-service gewendet, ohne formell einen Antrag zu stellen?
15. In welcher Form wurde die Öffentlichkeit über das Antragsverfahren und die möglichen Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen informiert?
16. Welche Maßnahmen setzt das Ministerium, um die Hausärzte und Krankenhäuser über die Meldepflicht und Möglichkeiten zur Unterstützung Betroffener zu informieren?