1988/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend Corona-Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung im Industriebereich
Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurden zahlreiche arbeitsrechtlich und gesellschaftlich relevante Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens gesetzt. Dazu zählten unter anderem betriebliche Zutrittsregelungen auf Basis des 3G-Nachweises, später auch 2G-Beschränkungen sowie die zeitweise angedachte Impfpflicht. Diese Regelungen betrafen auch die industrielle Produktion, unabhängig davon, ob Arbeitskräfte in Kundenkontakt standen oder nicht.
Gerade im Industriebereich, in dem viele Tätigkeiten körperlich präsent ausgeübt werden müssen, führten diese Vorschriften häufig zu Spannungen. Arbeitnehmer, die sich der Impfung verweigerten oder aus anderen Gründen keinen entsprechenden Nachweis erbringen konnten, waren entweder vom Zutritt zum Arbeitsplatz ausgeschlossen oder mussten regelmäßig Tests vorweisen. Es ist zu vermuten, dass es dadurch zu personellen Engpässen, Kündigungen, Suspendierungen oder auch freiwilligen Austritten kam.
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des industriellen Sektors ist es im öffentlichen Interesse zu erfahren, wie sich diese Maßnahmen konkret auf die Beschäftigungssituation ausgewirkt haben. Auch stellt sich die Frage, ob es zu Produktionsausfällen oder betriebsinternen Konflikten gekommen ist und welche Lehren daraus gezogen wurden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Arbeitnehmer im Industriebereich waren im Zeitraum 2021–2022 von betrieblichen Zutrittsverboten aufgrund fehlender 2G-/3G-Nachweise betroffen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland)
3. Wurden dem Ministerium Fälle bekannt, in denen industrielle Betriebe ihre Produktion temporär einschränken mussten, weil aufgrund von 2G-/3G-Regelungen nicht mehr ausreichend Personal zur Verfügung stand?
4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums gesetzt, um betriebliche Konflikte im Zusammenhang mit 2G/3G-Vorgaben zu entschärfen oder die soziale Verträglichkeit sicherzustellen?
5. Wurde evaluiert, ob die Zutrittsregelungen im Industriebereich im Vergleich zur tatsächlichen epidemiologischen Lage verhältnismäßig waren?
6. Gibt es Einschätzungen des Ministeriums über den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch die beschränkte Verfügbarkeit von Arbeitskräften im Industriebereich infolge der Corona-Maßnahmen entstanden ist?
7. Wurden industriepolitische Interessen bei der Erarbeitung der 2G-/3G-Vorschriften berücksichtigt?
a. Wenn ja, in welcher Form?
8. Wie viele Fälle von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen sind dem Ministerium aus dem Industriebereich bekannt?
9. Gibt es Hinweise darauf, dass es infolge der Impf- bzw. Testpflicht zu verstärkten Frühpensionierungen oder längeren Krankenständen kam?
10. Welche Maßnahmen wurden seither gesetzt, um die Resilienz industrieller Betriebe gegenüber solchen Regelungen in künftigen Krisen zu stärken?