2020/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Tina Angela Berger
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Fälle von häuslicher Gewalt während der Covid-19-Pandemie
Der Gewaltschutzbericht 2020-2022 des Bundeskriminalamts zeigt, dass die von der damaligen Bundesregierung erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie einen Anstieg von Gewalt in der Privatsphäre zur Folge hatten. Das Ergebnis einer im Bericht genannten Befragung vom Juli 2020 legt erschreckende Zahlen dar. Mehr als die Hälfte der Befragten gab an, dass häusliche Gewalt während der Covid-19-Pandemie deutlich zugenommen hat und eine zweite Studie vom November 2020 zeigt ähnliche Ergebnisse. Das Ergebnis einer dritten Studie vom Dezember 2021 zeigt, „dass 60 Prozent der Befragten mehr Gewalt vermuteten".[1]
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wie hat das Ministerium die Situation häuslicher Gewalt gegen Frauen vor der Corona-Pandemie eingeschätzt?
2. Welche Maßnahmen oder Programme zum Schutz betroffener Frauen gab es bereits vor 2020?
3. Welche Maßnahmen oder Programme zum Schutz betroffener Frauen wurden während der Covid-19-Pandemie 2020 erlassen?
4. Welche dieser Maßnahmen sind weiterhin in Kraft?
5. Welche Hilfesysteme für betroffene Frauen (z. B. Frauenhäuser, Hotlines) waren bereits vor der Covid-19-Pandemie überlastet oder unterfinanziert?
6. Welche dieser Hilfesysteme sind nach wie vor überlastet?
7. Wie viele zusätzliche Einrichtungen und Hilfesysteme für betroffenen Frauen wären aktuell nötig?
8. Welche konkreten Maßnahmen hat das Ministerium getroffen, um Frauen in gewaltbetroffenen Haushalten während der Lockdowns zu schützen?
9. Inwiefern wurden die Finanzierung und der Zugang zu Frauenhäusern, Beratungsstellen und Hotlines während der Pandemie gesichert oder erweitert?
10. Wie wurde sichergestellt, dass Frauen trotz Kontaktbeschränkungen Hilfs-angebote wahrnehmen konnten?
11. Welche Form der Zusammenarbeit zur Bekämpfung häuslicher Gewalt während der Pandemie gab es mit anderen Ministerien, Landesregierungen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen?
12. Wie hat sich die Lage, der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen seit dem Ende der Pandemie verändert?
13. Welche Lehren wurden aus der Pandemiezeit für den Gewaltschutz von Frauen gezogen?
14. Welche neuen Strategien, Gesetzesinitiativen oder Förderprogramme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gibt es seitdem?
a. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten dieser?
15. Welche langfristigen Maßnahmen plant das Ministerium, um Frauen in Krisen-zeiten besser zu schützen?
16. Wie wird die Wirkung der bestehenden Schutzmaßnahmen aktuell evaluiert?
17. Wie hoch ist das Budget für Schutzeinrichtungen und Hilfsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen?
18. Welche messbaren volkswirtschaftlichen Folgen haben Fälle von häuslicher Gewalt seit dem Jahr 2020?
[1] Gewaltschutzbericht 2020-2022, Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, S.9-10
https://www.bundeskriminalamt.at/502/files/Gewaltschutz/Gewaltschutzbericht_2020-2022_20230704_webBF.pdf