2022/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Schulschließungen während der Corona-Pandemie
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf unser Bildungssystem und damit auch auf unsere Kinder werden noch viele Jahre nachwirken. Die Schäden am Bildungs- und Entwicklungserfolg und nicht zuletzt an der psychosozialen Gesundheit einer ganzen Generation sind mannigfaltig und ihr wahres Ausmaß ist auch nach Ende der Corona-Krise noch nicht absehbar.
Heute ist längst evident, dass wir Freiheitlichen mit unserer Kritik Recht hatten und die Schulschließungen ein Fehler waren. Sowohl die dramatischen PISA-Ergebnisse als auch das epidemische Ausmaß psychologischer Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen zeigen das auf tragische Weise auf.
Dass Kinder kein besonderes Corona-Risiko aufwiesen, war früh klar. Eine erste Studie von mehr als tausend Corona-Todesfällen in China zeigte bereits im Februar 2020, dass vor allem ältere und vorerkrankte Personen das Virus nicht überlebten.[1] Dass Kinder an sich keiner großen Gefahr unterliegen würden, war damals auch in Europa noch „common sense“. Das Narrativ sollte sich erst wesentlich später verändern. Im März 2020 riet der deutsche „Chef“-Virologe Christian Drosten im „Spiegel“:
„Die Kinder sollten bis September, Oktober nicht mehr zu Oma und Opa zur Betreuung gegeben werden." [2]
Im Bericht ist zu lesen, dass Kinder nicht zu den „gefährdeten Personen“ zählten. Doch die Erzählung vom Kind als „Seuchentreiber“ wurde damit bereits damals von ganz oben kultiviert. Eine erhöhte Kindersterblichkeit aufgrund des Corona-Virus konnte bis heute nicht seriös nachgewiesen werden. Die Folgen der Corona-Politik waren für sie dafür umso fataler. Sehr stark traf sie vor allem das Reglement im Bildungsbereich. Im ersten Corona-Jahr 2020 befanden sich 762.000 Kinder im schulpflichtigen Alter. [3] Sie alle waren von den Corona-Maßnahmen betroffen.
Während „Corona“ mutierte die Schule zum Hort der Isolation und Ausgrenzung. Welche psychosozialen Folgen dies hatte, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Doch die dramatischen Folgen zeigten sich bereits früh bzw. hätten sie von den politisch Verantwortlichen bereits früh richtig abgeschätzt werden müssen.
Maximal 75 Minuten soll ein Erwachsener eine FFP2-Maske tragen. Danach ist der CO2-Wert im Blut so hoch, dass der Masken-Träger frischer Luft bedarf. Die Webseite der österreichischen Arbeitsinspektion erklärt hierzu:
„Zur Tragedauerbeschränkung von FFP2-Masken liegen arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse vor, die in der DGUV 112-190 aufgeführt sind: Bei einer filtrierenden Halbmaske ohne Ausatemventil muss nach spätestens 75 Minuten eine Unterbrechung (Pausen oder Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können) des Tragens zur Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht werden. Diese Erholungszeit muss mindestens 30 Minuten dauern. (Bei geringer körperlicher Belastung kann die Tragedauer auch überschritten werden, die DGUV-Regel sieht hier eine mögliche Erhöhung um 50 % vor.)“[4]
Die Empfehlungen der staatlichen Seite wurden jedoch vom Bildungsministerium nicht beachtet. Was für Arbeitnehmer – zumindest offiziell – galt, schien für unsere Jüngsten keinerlei Rolle zu spielen.
Im März 2020 warnte „Unicef“ vor den höheren Risiken für Kinder durch Gefahren wie (sexuellem) Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung und Gewalt aufgrund der Lockdowns. [5] Die Folgen ließen tatsächlich nicht allzu lange auf sich warten und die Schädlichkeit der Maßnahmen auf die psychosoziale Situation der Kinder und Jugendlichen zeigte sich einige Monate später bereits in fatalem Ausmaß. So berichtete der „ORF“ im Jänner 2021 über heillos überforderte Kinder- und Jugendpsychiatrien. [6] Der übermäßige Bedarf an psychiatrischer Fürsorge ging so weit, dass er nicht gedeckt werden konnte. Es kam zu jener Situation, vor der die Regierung mit ihren Corona-Maßnahmen stets zu verhüten versprach: Triagen. So erklärte der Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Wiener AKH, Paul Plener:
„Es kommen mehr, und die Zustandsbilder sind deutlich akuter und schwerer ausgeprägt, sodass Patienten, die weniger akut sind, aber trotzdem einer stationären Aufnahme bedürfen würden, natürlich auch nachgereiht werden müssen im Sinne einer gewissen Triagierung.“[7]
Als Gründe nannte der Mediziner das Fehlen von Tageslicht, Tagesstruktur und sozialen Kontakten. Er appellierte damals für die Wiederöffnung der Schulen.
Eine Studie, die für das NHS (National Health Service) in Zusammenarbeit mehrerer renommierter Universitäten in England durchgeführt wurde, wies bereits nach dem ersten Lockdown-Jahr eine Verfünffachung der Kinder- und Jugendsuizide nach. [8] Die Forscher kamen aufgrund der Untersuchung der Suizide des Zeitraums von März 2020 bis Februar 2021 zu dem Schluss:
„Das Risiko, Kinder und Jugendliche von ihren normalen Aktivitäten, also der Schule und sozialen Treffen, zu entfernen, dürfte ein größeres Risiko darstellen als SARS-CoV-2 selbst.“[9]
Für die verantwortlichen Politiker der damals agierenden schwarz-grünen Bundesregierung waren die Schulschließungen „alternativlos“. In vorauseilendem Gehorsam versuchte die Kurz-Anschober-Administration einmal mehr der „Vorzeige-schüler“ Europas zu sein. Während in vielen anderen europäischen Staaten mit Schulschließungen im weiteren Verlauf der Pandemie sehr behutsam umgegangen wurde, gab es in Österreich 1 ½ Jahre nahezu nur eingeschränkten Schulbetrieb.
Um eine nachträgliche Objektivierung und abschließende Beurteilung der Schul-schließungen, deren Auswirkungen auf bildungspolitische, sozialpolitische und finanzpolitische Aspekte abschließend beurteilen zu können, richtet der unterfertigte Abgeordnete in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. In welchem Zeitraum waren die österreichischen Pflichtschulen von Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten bzw. Jahren sowie Schultypen)
2. In welchem Zeitraum waren die Oberstufen der AHS, BHS, polytechnischen Lehrgänge etc. auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten bzw. Jahren)
3. Aufgrund welcher Verordnungen fanden diese Schulschließungen statt?
a. Welche Verordnung hat welche Schulschließung betroffen?
b. Welche Rechtsgrundlage kam für die Verordnung zur Anwendung?
c. Gab es im Nachhinein Aufhebungen dieser Verordnungen durch den VfGH?
i. Wenn ja, welche Verordnungen hat dies betroffen?
4. Wie viele Schulschließtage gab es in den Jahren 2020-2023 insgesamt in den einzelnen Schultypen?
5. In welchen der 27 EU-Staaten gab es ebenfalls in den Jahren 2020-2023 aufgrund der Corona-Pandemie Schulschließungen?
a. Wie viele Schulschließtage gab es in den EU-27 Ländern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Staaten und Jahren)
6. In welchem Zeitraum waren die Schüler verpflichtet Masken zu tragen?
7. Gab es zeitliche Vorgaben, wann, wie lange und wie oft die Kinder die Maske abzusetzen hatten bzw. absetzen konnten?
a. Wenn ja, wer kontrollierte diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, warum galten die arbeitsrechtlichen Beurteilungen bzw. die erhöhte CO2 Belastung durch das Maskentragen nicht als Beurteilungs-kriterium?
8. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurde das Maskentragen in Schul-gebäuden verordnet?
9. Entspricht es den Tatsachen, dass Kinder auch während des Sportunterrichts angehalten wurden, Masken zu tragen?
10. Gab es im Vorfeld der Maskenverordnung für Schüler eine medizinische Risikoabschätzung?
a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Gab es von Seiten des Ministeriums bzw. der Bildungsdirektionen Vorgaben, mit welchen Computersystemen das Homeschooling während der Corona-Pandemie zu erfolgen hatte?
a. Wenn ja, gab es darüber hinaus offizielle Regelungen bezüglich der Lizenzierung der verwendeten Computerprogramme?
b. Wenn ja, welche zusätzliche Kosten sind durch die anfallenden Lizenzgebühren jeweils in den Jahren 2020-2023 entstanden?
c. Wenn ja, war die Vergabe der Lizenzen ein ausschreibungspflichtiger Beschaffungsvorgang?
i. Wenn nein, auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurde lizenzpflichtige Software beschafft und verwendet?
12. Welche Programme wurden schlussendlich für das Homeschooling verwendet?
a. Gab es hierfür bundesweit eine einheitliche Vorgabe?
b. Wenn nein, wer hat jeweils entschieden, welche Programme verwendet wurden?
13. Gibt es mittlerweile Pläne, wie bei möglichen künftigen Schulschließungen beim Homeschooling vorgegangen wird?
14. Gibt es mittlerweile Schulungen für Lehrer bzw. Schulverantwortliche, um künftig das Chaos beim Homeschooling vermeiden zu können?
[1] Vgl. https://weekly.chinacdc.cn/en/article/id/e53946e2-c6c4-41e9-9a9b-fea8db1a8f51 (abgerufen am 10.04.2025)
[2] https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/coronavirus-kinder-nicht-mehr-zu-oma-und-opa-bringen-wie-schuetze-ich-gefaehrdete-personen-a-57989487-5608-4a4d-ac40-52d01ffe0233 (abgerufen am 10.04.2025)
[3] Vgl. https://www.statistik.at/fileadmin/publications/BiZ-2020-2021.pdf (abgerufen am 10.04.2025)
[4] https://lesen.lexisnexis.at/news/aktuelle-neuigkeiten-fuer-die-personalverrechnung-kw-18/ard/aktuelles/2022/18/lnat_news_032477.html (abgerufen am 10.04.2025)
[5] Vgl. https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/-/risiken-fuer-kinder-bei-eindaemmung-des-coronavirus/277616 (abgerufen am 10.04.2025)
[6] Vgl. https://wien.orf.at/stories/3087068/ (abgerufen am 10.04.2025)
[7] Ebd.
[8] Vgl. https://web.archive.org/web/20210718152817/https://assets.researchsquare.com/files/rs-689684/v1/3e4e93fb-4e98-4081-9315-16143c2bbd2b.pdf?c=1625678600 (abgerufen am 10.04.2025)
[9] Vgl. https://web.archive.org/web/20210718152817/https://assets.researchsquare.com/files/rs-689684/v1/3e4e93fb-4e98-4081-9315-16143c2bbd2b.pdf?c=1625678600 (abgerufen am 10.04.2025)