2026/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Auswirkung der COVID-Krise auf Fälle häuslicher Gewalt
Die COVID-19-Pandemie hat tiefgreifende soziale Auswirkungen verursacht. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg häuslicher Gewalt, von dem vor allem Frauen betroffen sind. Laut dem Gewaltschutzbericht 2020–2022 des Bundes-kriminalamts wurden im Jahr 2020 insgesamt 11.652 Betretungs- und Annäherungs-verbote ausgesprochen; 2021 stieg diese Zahl auf 13.690 und erreichte 2022 einen Höchststand von 14.643 Verboten. Diese kontinuierliche Zunahme deutet auf eine Verschärfung der Problematik hin.[1]
Die COVID-19-bedingten Ausgangsbeschränkungen und sozialen Isolationen haben die Situation für viele Frauen zusätzlich verschärft. Berichte weisen darauf hin, dass während der Lockdowns die Frauen-Helpline einen deutlichen Anstieg an Anrufen verzeichnete, während gleichzeitig die Zahl der Frauen, die in Frauenhäusern aufgenommen wurden, um fast 10 % zurückging. Dies wird darauf zurückgeführt, dass es für betroffene Frauen aufgrund der ständigen Anwesenheit der Familie während der Ausgangsbeschränkungen schwieriger war zu flüchten. Trotz der Bemühungen, die Kapazitäten von Frauenhäusern zu erhöhen, bestehen weiterhin Defizite. Gemäß der Istanbul-Konvention sollte pro 10.000 Einwohnern ein Platz in Frauenhäusern zur Verfügung stehen. Mit Stand Dezember 2022 gab es in Österreich jedoch nur 839 Plätze, was einem Fehlbestand von 59 Plätzen entspricht.[2] Die Auswirkungen sind durchaus alarmierend.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie haben sich die polizeilich registrierten Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen vor, während und nach der Corona-Pandemie entwickelt? (Bitte um Aufschlüsselung für den Zeitraum 2019 bis 2023)
2. Wie viele Anzeigen wegen Gewalt in der Privatsphäre (§ 38a SPG) wurden vor, während und nach der Corona-Pandemie erstattet? (Bitte um Aufschlüsselung für den Zeitraum 2019 bis 2023)
3. Wie viele sonstige Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung) gegen Frauen wurden vor, während und nach der Corona-Pandemie verfolgt? (Bitte um Aufschlüsselung für den Zeitraum 2019 bis 2023)
4. Wie hoch ist laut Einschätzung Ihres Ministeriums die Dunkelziffer von Gewaltdelikten an Frauen im Zeitraum 2019 bis 2023?
5. Welche Maßnahmen wurden als Reaktion auf die medienwirksame Zunahme von Gewaltdelikten während der Corona-Pandemie konkret gesetzt?
a. Welche Maßnahmen sind davon noch immer in Anwendung?
b. Welches Budget aus welchen Mitteln wurde dafür bereitgestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
6. Welche strukturellen, sozialen oder ökonomischen Ursachen für häusliche Gewalt gegen Frauen wurden in den letzten Jahren identifiziert?
a. Sehen Sie hier eine Veränderung in den Zeiträumen vor, während und nach der Corona-Pandemie?
b. Inwiefern spielen Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Migrationshintergrund, psychische Erkrankungen etc. eine Rolle?
7. Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen häuslicher Gewalt wurden vor, während und nach der Corona-Pandemie umgesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung für den Zeitraum 2019 bis 2023)
a. Welches Budget aus welchen Mitteln war dafür jährlich bereitgestellt?
8. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt wurden seit 2019 gesetzt?
a. Wurden aufgrund der Corona-Pandemie die Maßnahmen besonders oder in anderer Weise evaluiert?
9. Welche Hilfs- und Unterstützungsangebote für betroffene Frauen wurden vor, während und nach der Corona-Pandemie geschaffen (z.B. neue Frauenhäuser, Notwohnungen und Hilfsangebote)? (Bitte um Aufschlüsselung für den Zeitraum 2019 bis 2023)
a. In welchem Ausmaß wurden die Maßnahmen umgesetzt?
b. Welches Budget aus welchen Mitteln stand dafür jährlich zur Verfügung?
10. Wurden spezielle Unterstützungsangebote für besonders vulnerable Gruppen (z.B. Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Queer-Personen) während der Corona-Pandemie eingerichtet?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, welche Kosten hat das in welchem Zeitraum verursacht?
11. Wie bewertet Ihr Ministerium rückblickend die Auswirkungen der Pandemie auf das Gewaltrisiko in der häuslichen Sphäre?
12. Welche spezifischen Maßnahmen wurden in den „Corona-Jahren“ 2020 bis 2022 gesetzt, um Gewaltopfer während Lockdowns zu schützen?
a. Wurden Initiativen zur Sensibilisierung oder Information durchgeführt?
b. Welches Budget stand hierfür jährlich zur Verfügung?
c. Welche Maßnahmen sind noch aktuell?
13. Wie hoch war das jährliche Budget für Gewaltprävention, Opferschutz und Frauenhäuser vor, während und nach der Corona-Pandemie? (Bitte um Aufschlüsselung für den Zeitraum 2019 bis 2023)
14. Welche Mittel wurden im Zeitraum 2019 bis 2023 für die Umsetzung der Istanbul-Konvention eingesetzt?
a. Welche konkreten Mittel stehen dafür aktuell zur Verfügung?
15. Inwieweit wurde/wird das Frauenbudget in Relation zum wachsenden Bedarf jährlich angepasst?
16. Wie viele Plätze in Frauenhäusern stehen aktuell zur Verfügung?
17. Wurden Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Opferschutz während der Corona-Pandemie regelmäßig evaluiert?
a. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b. Wenn nein, wieso nicht?
18. Gibt es eine bundesweite Datensammlung zu häuslicher Gewalt und geschlechtsspezifischer Gewalt?
a. Wenn ja, wer verwaltet diese?
b. Wenn ja, woher und welche Art von Daten werden bezogen?
c. Wenn nein, ist eine solche geplant?
19. Wie war die ressortübergreifende Zusammenarbeit zum Schutz vor häuslicher Gewalt während der Corona-Pandemie organisiert?
a. Herrscht aktuell auch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit?
20. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Strategien plant Ihr Ministerium aktuell zur nachhaltigen Reduktion von Gewalt in der Privatsphäre?
21. Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen oder Angebote sind in den kommenden Jahren vorgesehen?
22. Plant Ihr Ministerium eine Erhöhung des Budgets für Gewaltschutz-maßnahmen?
a. Wenn ja, um wie viel?
b. Wenn ja, wie wird die Erhöhung finanziert?