2034/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Irene Eisenhut
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend COVID-19-Abwassermonitoring
Laut COVID-19-Berichterstattung des BMF wurden aus dem COVID-19-Krisen-bewältigungsfonds in den Jahren 2020 bis 2025 zig Millionen Euro für „sonstige Maßnahmen (u.a. Abwassermonitoring, Impfkampagnen, COVID-19-Impfpflicht-gesetz)“ ausbezahlt.[1]
Eine nähere Erklärung der konkreten Maßnahmen ist nicht ersichtlich.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Woraus ergeben sich die Kosten für das Abwassermonitoring in den Jahren 2020-2025? (Bitte um Aufgliederung nach Jahren)
2. Welcher Zweck wurde und wird mit dem Abwassermonitoring verfolgt?
3. Wurde dieser Zweck erreicht?
a. Wenn nein, wieso wird es planmäßig weiterhin durchgeführt?
4. In welchem Umfang wurde vor der Pandemie Abwassermonitoring durch-geführt?
5. Wie lange ist die Fortführung des Abwassermonitorings beabsichtigt?
Wie setzten sich die aufgewendeten Mittel aus dem COVID-19-Krisen-bewältigungsfonds in den Jahren 2020-2025 hinsichtlich der Kostenpunkte Impfkampagnen und COVID-19-Impfpflicht zusammen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Höhe der aufgewendeten Beträge und Verwendungszweck)