2045/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Landesverteidigung unter Corona

 

 

Die Corona-Pandemie hat in den Jahren 2020 bis 2022 tiefgreifende Auswirkungen auf nahezu alle Lebensbereiche der österreichischen Bevölkerung gehabt. Diese wurde von der Bundesregierung nicht nur als gesundheitspolitische Herausforderung behandelt, sondern für massive Grundrechtseinschränkungen, wirtschaftliche Repressionen und gesellschaftliche Spaltung missbraucht. In diesem Kontext wurde auch das Österreichische Bundesheer in einem bislang beispiellosen Umfang für Aufgaben eingespannt, die mit militärischer Landesverteidigung nichts mehr zu tun haben.

 

Der Verdacht liegt nahe, dass das Bundesheer unter dem Deckmantel der „Pandemiebekämpfung“ in Teilen zur Durchsetzung einer politischen Agenda instrumentalisiert wurde. Dazu zählen Assistenzleistungen und Unterstützungs-leistungen in Bereichen wie Handel, Logistik, Grenzüberwachung, Impfkampagnen oder Testorganisation – allesamt Aufgaben, die eigentlich im zivilen Bereich anzusiedeln wären. Dies wirft nicht nur Fragen zur Effizienz und Sinnhaftigkeit dieser Einsätze auf, sondern auch zur demokratischen Kontrolle und zur budgetären Verantwortung.

 

Zugleich stellt sich die Frage, ob und inwieweit durch diese Einsätze die militärische Einsatzfähigkeit und die Ausbildung der Grundwehrdiener beeinträchtigt wurde. Nicht zuletzt sind auch die langfristigen Auswirkungen auf das Selbstverständnis des Bundesheeres als Institution im Dienste der militärischen Landesverteidigung zu hinterfragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage

 

  1. In welchem Zeitraum wurde das Bundesheer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingesetzt (konkrete Start- und Enddaten)?
  2. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basierten die Corona-Einsätze des Bundesheeres?
  3. Welche konkreten zivilen Behörden/Organe bzw. Unternehmen haben Assistenz- oder Unterstützungsleistungen beantragt bzw. begehrt – mit welcher Begründung und wie lange jeweils?
  4. Wurde die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Einsätze jemals juristisch überprüft?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  5. Welche Aufgaben übernahm das Bundesheer während der Pandemie konkret in welchen Bereichen und in welchen Zeiträumen?
  6. Soldaten welcher Einheiten bzw. Verbände waren wann und wo im Einsatz?
  7. Wie viele Soldaten (inklusive Grundwehrdiener) und Wehrpflichtige des Milizstandes standen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 jeweils zur Verfügung?
  8. Wie viele davon wurden in diesen Jahren tatsächlich im Inland für Assistenz-einsätze und Unterstützungsleistungen eingesetzt?
  9. Wie viele Wehrpflichtige des Milizstandes wurden in den jeweiligen Jahren einberufen und wie viele davon aufgrund der Corona-Pandemie?
  10. Für wie viele Personen wurde jeweils in den Jahren 2020 und 2021 ein Aufschubpräsenzdienst angeordnet?
  11. Wie hoch war der Krankenstand unter Soldaten in den Jahren 2020-2022 im Vergleich zu den Jahren 2018-2019?
  12. Wie viele Soldaten waren insgesamt, nach Jahren aufgeschlüsselt, in Corona-Einsätze involviert?
  13. Wie viele Dienststunden wurden insgesamt für Corona-Einsätze abgeleistet (Dienststunden von Soldaten im Dienstverhältnis extra ausgeworfen)?
  14. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Assistenzeinsätze und Unterstützungs-leistungen des Bundesheeres 2018-2023, aufgeschlüsselt nach Jahren und wie viel wurde davon dem Ministerium refundiert?
  15. Wie hoch waren davon die Kosten und Refundierungen direkt im Zusammenhang mit Corona-Einsätzen?
  16. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Corona-Einsätze bezüglich Einberufung, Vorbereitung, spezieller Ausrüstung und Bezahlung der Wehrpflichtigen des Milizstandes (pro Jahr und gesamt)?
  17. Welche Zusatzkosten entstanden durch:

a.    Schutzmaßnahmen (z.B. Masken, Tests, Quarantäne, Desinfektion),

b.    Infrastrukturmaßnahmen (z.B. zusätzliche Kasernenunterbringung) und

c.    Logistik (z. B. Treibstoff, Fahrzeugeinsätze, zusätzliche Kleidung)?

  1. Wurden Sachen beschafft oder bevorratet, die einzig den Assistenzeinsätzen gedient haben?
    1. Wenn ja, welche und zu welchen Kosten?
  2. Welche konkreten und durch Corona bedingten Aufgaben übernahm das Bundesheer im Handel (Lebensmittellager, Logistik, Auslieferung, etc.)?
  3. Welche Unternehmen kamen in den Genuss von Unterstützungsleistungen in den Jahren 2020-2022 und in welcher Höhe erfolgte die jeweilige finanzielle Abgeltung?
  4. Gab es vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Verteidigungsministerium und privaten Unternehmen und wie lauteten diese?
  5. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche privaten Unternehmen unterstützt wurden?
  6. Führte die Unterstützung einzelner Unternehmen durch das Bundesheer zu Wettbewerbsverzerrungen?
  7. Was war der konkrete Ausbildungswert beim Einsatz von Soldaten für Unterstützungsleistungen?
  8. Welche Aufgaben übernahm das Bundesheer während der Corona-Pandemie bei der Betreuung von Hotlines? Wer hat diese Assistenz/Unterstützungs-leistung angefordert und was waren die Kosten (pro Jahr und gesamt)?
  9. Wurden für die Betreuung von Hotlines speziell ausgebildete Soldaten eingesetzt oder Personal kurzfristig geschult?
  10. In welchem Umfang wurde während der Corona-Pandemie das Sanitätspersonal des Bundesheeres in zivilen Einrichtungen eingesetzt?
  11. Wie viele Übungstage, Großübungen oder Ausbildungsmaßnahmen (z. B. Schießübungen, taktische Übungen, Auslandsvorbereitung) wurden in den Jahren 2020-2022 abgesagt oder reduziert?
  12. Wie viele Ausbildungsveranstaltungen wurden während der Corona-Pandemie nur online oder „minimalistisch“ durchgeführt?
  13. Wurde der Wehrdienstablauf (inkl. Angelobung, Spezialausbildung, Dienst-freistellungen) in den Jahren 2020-2021 verkürzt, verändert oder ausgesetzt?
    1. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  14. Gab es durch fehlende Übungen Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft einzelner Truppenteile
    1. Wenn ja, welche konkret?
  15. Wurden ABC-Abwehrtruppen des Bundesheeres systematisch in die nationalen Planungen zur Pandemiebekämpfung einbezogen?
  16. Welche Aufgaben übernahmen ABC-Soldaten konkret im Rahmen der Pandemie (z. B. Desinfektion, Materialprüfung etc.) und welche Kosten sind dadurch entstanden?
  17. In welchem Ausmaß wurden Heeressportler, Militärmusiker und ähnliche Spezialgruppen für fachfremde Aufgaben eingesetzt und welche Kosten sind dadurch entstanden?
  18. Welche Ausbildung oder Qualifikation hatten die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzten Kräfte für die jeweils übernommene Tätigkeit?
  19. Gab es Beschwerden oder Probleme mit mangelnder Qualifikation in diesen Aufgabenbereichen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie?
    1. Wenn ja, wie viele und welche?
  20. Welche Risiken entstanden durch den Einsatz von Soldaten ohne medizinische, sanitätsdienstliche oder logistische Fachausbildung und welche davon haben sich realisiert?
  21. Gab es psychische Belastungen oder Folgeerkrankungen bei zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzten Soldaten?
    1. Gibt es dazu eine offizielle Erhebung und zu welchem Ergebnis kommt diese?
  22. Wie viele Impfschäden sind bei Soldaten in den Jahren 2020-2022 aufgetreten?
  23. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um den regulären Ausbildungsbetrieb während der Pandemie aufrechtzuerhalten, und konnte dieser überhaupt aufrechterhalten werden?
  24. Wurden Ausbildungsinhalte gekürzt oder verschoben?
    1. Wenn ja, welche, warum und konnten diese nachgeholt werden?
  25. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie auf die Struktur, Organisation und Einsatzfähigkeit des Bundesheeres?
  26. Gab es langfristige Einschränkungen bei der Ausbildung oder Einsatz-bereitschaft?
  27. Mussten aufgrund der Corona-Pandemie Auslandseinsätze reduziert oder verändert werden?
  28. Welche Auswirkung hatte die Corona-Pandemie auf die Zahl der Einrückungstermine jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022?
  29. Kam es zu Klagen oder Schadenersatzforderungen von Soldaten im Zusammenhang mit Corona-Einsätzen?
  30. Gab es eine systematische Evaluierung der Teilmobilmachung nach Ende der Pandemie und zu welchen Ergebnissen ist diese gekommen?
  31. Gibt es eine offizielle Lehre oder ein Strategiepapier zur Rolle der Wehrpflichtigen des Milizstandes bei künftigen Katastrophenfällen?
  32. Wie viele Einsatztage wurden im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung durch das Bundesheer insgesamt geleistet?
  33. Wurden Einheiten/Verbände in den Jahren 2020-2022 durch Assistenz-einsätze überlastet? Gibt es Berichte über Überbeanspruchungen?
  34. Welche Rolle spielte das Bundesheer bei der medialen Kommunikation der Bundesregierung zur Pandemie?
  35. Wie kam es zur Einrichtung eines TV-Studios des ORF in der Stiftkaserne? Wer ordnete dies an?
  36. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Einrichtung eines TV-Studios des ORF in der Stiftkaserne?
  37. Welche Kosten sind dem Ministerium durch die Einrichtung eines TV-Studios des ORF in der Stiftkaserne entstanden und wie viel davon wurde seitens des ORF refundiert?
  38. Welche Rolle spielten die Militärkommanden in den Bundesländern bei der Umsetzung der Corona-Einsätze?
  39. Wurde der Corona-Einsatz des Bundesheeres durch unabhängige Stellen (z. B. Rechnungshof, Volksanwaltschaft) überprüft?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  40. Wie viele ordentlichen Beschwerden wurden während der Jahre 2020, 2021 und 2022 im Zusammenhang mit dem Corona-Einsatz eingebracht (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
    1. Sind das mehr als in den Jahren davor oder danach?
  41. Welche Hauptthemen betrafen die eingebrachten Beschwerden konkret (z. B. Besoldung, Freizeit, Unterkunft, Gesundheitsschutz)?
  42. Wie viele Beschwerden wurden im Zusammenhang mit ungleichen Besoldungen von Einsatzpräsenzdienern und freiwillig waffenübenden Wehrpflichtigen des Milizstandes eingebracht?
  43. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ministeriums zur Behebung der Ungleichbehandlung bei der Besoldung gesetzt?
  44. Wann traten die gesetzlich angekündigten Verbesserungen bei der Besoldung in Kraft, und gelten diese rückwirkend?
  45. Welche Unterschiede in der finanziellen Abgeltung bestanden während der Corona-Pandemie konkret zwischen den Präsenzdienstarten (z. B. Einsatzpräsenzdienst vs. freiwillig waffenübenden Wehrpflichtigen des Milizstandes)?
  46. Wie viele Personen waren konkret vom sogenannten „Einsatzpräsenzdienst“ betroffen?
  47. Wurden durch das Ministerium Empfehlungen oder Stellungnahmen der Parlamentarischen Bundesheerkommission übernommen oder ignoriert?
    1. Wenn ja, welche wurden übernommen?
    2. Wenn ja, welche wurden ignoriert?
  48. Kam es durch Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pandemie-Einsatz zu Einschränkungen der Grundrechte von Soldaten (z. B. Bewegungsfreiheit, Datenschutz, etc.)? Wenn ja, zu welchen und auf welcher Grundlage?
  49. Welche Freizeitbeschränkungen wurden im Zusammenhang mit Corona-Dienstverrichtungen für Soldaten konkret verfügt?
    1. Wer ordnete diese an?
  50. Gab es dienstrechtliche oder disziplinäre Konsequenzen für Soldaten, die sich gegen Corona-Maßnahmen beschwerten oder äußerten?
  51. Welche Mängel wurden durch die Parlamentarische Bundesheerkommission bei ihren Prüfbesuchen konkret festgestellt (z. B. in Hagenbrunn oder Mautern)?
  52. Welche Maßnahmen wurden nach Bekanntwerden der Missstände im Post-Logistikzentrum Hagenbrunn ergriffen?
    1. Ist es in Folge zu ähnlichen weiteren Vorfällen gekommen?