2078/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Corona-Aufarbeitung im Justizbereich
Ausgangsverbote, Lockdowns, Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte, Besuchsverbote in Spitälern und Pflegeheimen, Sperren von Reha-, Kurhäuser und Thermen, Vereinsamung alter Menschen bis hin zum Sterben allein, Maskenpflicht, maßlose COVID-19-Förderungen, Kommunikationschaos der Schwarz-grünen Regierung à la „Bald wird jeder von uns jemanden kennen, der an Corona gestorben ist“[1], Einführung der Impfpflicht, Diffamierungen und Ausgrenzungen, Jobverlust für Ungeimpfte, Milliardenausgaben allein im Gesundheitsbereich für Tests, Impfungen, Medikamente, psychische Schäden bei Kindern und Jugendlichen, Impfschäden, Einschränkung individueller Freiheit, Stigmatisierung, COVID-Strafen, Schul-schließungen und „Homeschooling“, verlorene Jugendjahre usw.
Das ist die traurige Bilanz der Corona-Politik der schwarz-grünen Koalition.
Nur wir Freiheitliche haben uns damals auf die Seite der Bevölkerung und die Maßnahmen der Systemparteien an den Pranger gestellt. Etliche freiheitliche Anti-Maßnahmen-Demonstrationen in Wien und ganz Österreich konnten bis zu 100.000 Teilnehmer motivieren, zu zeigen, dass Grund- und Freiheitsrechte nicht verlorengehen dürfen, denn für die Einheitspartei war die ganze Corona-Tyrannei nur ein radikaler Versuchsballon, wie weit man mit der Bevölkerung gehen kann, um diese und ähnliche Maßnahmen dann auch für die Klimahysterie oder Ähnliches nutzen zu können.
Die österreichische Bevölkerung hat aber diese Jahre mit den Drangsalierungen, Entwürdigungen und Unterdrückungen nicht vergessen. Diese Politik hat ein gesell-schaftliches, gesundheitliches und wirtschaftliches Trümmerfeld hinterlassen. Dieses Kapitel muss restlos aufgearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wurden Verstöße gegen einschlägige „Corona-Regeln“ in den Jahren 2020 bis 2023 strafrechtlich verfolgt?
a. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde wegen Verstößen ermittelt? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach Anfangsverdacht)
b. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde wegen Verstöße Anklagen erhoben? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach gerichtlich strafbarer Handlung)
c. Wenn ja, in wie vielen Fällen folgten auf Verstöße Verurteilungen? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und nach gerichtlich strafbarer Handlung)
d. Wenn ja, wie viele Geldstrafen wurden infolge Verurteilung verhängt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Tagessätzen pro Jahr gesamt und pro Verurteilung)
i. In wie vielen Fällen war die Geldstrafe uneinbringlich? (Bitte aufgeschlüsselt nach Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe pro Jahr)
ii. In welcher Höhe wurden Ersatzfreiheitsstrafen festgesetzt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Höhe der Ersatzfreiheitsstrafen pro Jahr gesamt und pro Uneinbringlichkeit)
e. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden infolge einer Verurteilung Freiheitsstrafen verhängt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Dauer der bedingten/unbedingten Freiheitsstrafe pro Jahr gesamt und pro Verur-teilung)
i. In wie vielen Fällen wurde ein Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr)
ii. In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest bewilligt? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr)
iii. In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest nicht bewilligt? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr und fehlender Voraussetzung der Bewilligung)
iv. In welcher Höhe waren die Kosten des elektronischen Hausarrests von den Strafgefangenen zu ersetzen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Summe pro Jahr gesamt und pro bewilligtem elektronisch überwachten Hausarrest)
2. Fielen Kosten infolge der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen einschlägige „Corona-Regeln“ in den Jahren 2020 bis 2023 an?
a. Wenn ja, in welcher Höhe fielen Kosten aufgrund der durchgeführten Ermittlungsverfahren an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kosten pro Jahr und pro durchgeführte Ermittlungsverfahren)
b. Wenn ja, in welcher Höhe fielen Kosten aufgrund der strafgerichtlichen Hauptverfahren an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kosten pro Jahr und durchgeführtem strafgerichtlichen Hauptverfahren)
c. Wenn ja, in welcher Höhe fielen Kosten aufgrund verhängter Geld-, Ersatzfreiheits- und Freiheitsstrafen an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kosten pro Jahr je verhängter Strafe)
3. In welcher Höhe fielen Kosten aufgrund durchgeführter Ermittlungsverfahren in den Jahren 2016 bis 2019 an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kosten pro Jahr und Anzahl durchgeführter Ermittlungsverfahren pro Jahr)
4. In welcher Höhe fielen Kosten aufgrund durchgeführter strafgerichtlicher Hauptverfahren in den Jahren 2016 bis 2019 an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kosten pro Jahr und Anzahl durchgeführter strafgerichtlicher Hauptverfahren pro Jahr)
5. In welcher Höhe fielen Kosten aufgrund verhängter Geld-, Ersatzfreiheits- und Freiheitsstrafen in den Jahren 2016 bis 2019 an? (Bitte aufgeschlüsselt nach Kosten pro Jahr je verhängter Strafe und Anzahl und Art verhängter Strafen pro Jahr)
6. Führte die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen einschlägige „Corona-Regeln“ in den Jahren 2020 bis 2023 zu erhöhtem Personalaufwand?
a. Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr)
b. Wenn ja, mit welchen Folgen für die Justiz?
c. Wenn ja, mit welchen zusätzlichen Belastungen für die Justiz? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr)
d. Wenn ja, mit welchen zusätzlichen Kosten für die Justiz? (Bitte aufgeschlüsselt pro Jahr)
7. Hinsichtlich welcher Delikte konnte in den Jahren 2020 bis 2023 eine Zunahme von Ermittlungsverfahren gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 bis 2019 festgestellt werden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Delikt und Zunahme in ganzen Zahlen sowie Prozent pro Jahr)
8. Hinsichtlich welcher Delikte konnte in den Jahren 2020 bis 2023 eine Zunahme von strafgerichtlicher Hauptverfahren gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 bis 2019 festgestellt werden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Delikt und Zunahme in ganzen Zahlen sowie Prozent pro Jahr)
9. Hinsichtlich welcher Delikte konnte in den Jahren 2020 bis 2023 eine Zunahme von Verurteilungen gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 bis 2019 festgestellt werden? (Bitte aufgeschlüsselt nach Delikt und Zunahme in ganzen Zahlen sowie Prozent pro Jahr)
10. Wie viele Betretungsverbote infolge „häuslicher Gewalt“ wurden in den Jahren 2020 bis 2023 ausgesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Betretungsverbote pro Jahr)
11. Wie viele Betretungsverbote infolge „häuslicher Gewalt“ wurden in den Jahren 2016 bis 2019 ausgesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Betretungsverbote pro Jahr)
12. Wie viele Anträge auf Einstweilige Verfügung wurden infolge „häuslicher Gewalt“ in den Jahren 2020 bis 2023 gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Antragstellungen pro Jahr)
13. Wie viele Anträge auf Einstweilige Verfügung wurden infolge „häuslicher Gewalt“ in den Jahren 2020 bis 2023 erlassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Erlassung pro Jahr)
14. Wie viele Anträge auf Einstweilige Verfügung wurden infolge „häuslicher Gewalt“ in den Jahren 2016 bis 2019 gestellt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Antragstellungen pro Jahr)
15. Wie viele Anträge auf Einstweilige Verfügung wurden infolge „häuslicher Gewalt“ in den Jahren 2016 bis 2019 erlassen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Erlassung pro Jahr)
16. Wie viele Annäherungsverbote infolge „häuslicher Gewalt“ wurden in den Jahren 2020 bis 2023 ausgesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Annäherungsverbote pro Jahr)
17. Wie viele Annäherungsverbote infolge „häuslicher Gewalt“ wurden in den Jahren 2016 bis 2019 ausgesprochen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl der Annäherungsverbote pro Jahr)
[1] https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5793215/Bundeskanzler-Sebastian-Kurz_Bald-wird-jeder-von-uns-jemanden