2081/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Nicole Sunitsch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Haft- und Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmengegnern
Im Zuge der Corona-Pandemie kam es in Österreich zu zahlreichen Verwaltungs-strafverfahren, sowie strafrechtlichen Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Widerstand gegen staatliche Schutzmaßnahmen. Dabei wurden teilweise auch Freiheitsstrafen – sei es durch gerichtliche Verurteilung oder durch Ersatzfreiheits-strafen mangels Bezahlung verhängter Verwaltungsstrafen – verhängt.
Es besteht öffentliches Interesse an der genauen Anzahl, den rechtlichen Grundlagen und der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen. Besonders relevant ist hierbei, ob Bürgerinnen und Bürger, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage waren, Geldstrafen zu begleichen, in Haft genommen wurden. Ebenso stellt sich die Frage, ob es dabei zu systematischen Benachteiligungen bestimmter Gruppen gekommen ist.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Personen wurden seit Beginn der Corona-Pandemie (März 2020) bis heute in Österreich in Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Maßnahmen (z. B. Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen, Versammlungs-recht) zu Freiheitsstrafen verurteilt?
2. Wie viele dieser Fälle betrafen konkret Ersatzfreiheitsstrafen wegen nicht bezahlter Verwaltungsstrafen?
3. Wie viele dieser Personen traten die Haft tatsächlich an?
4. Gibt es Daten zur durchschnittlichen Dauer dieser Ersatzfreiheitsstrafen?
5. Wurden Personen aus besonders vulnerablen Gruppen (z. B. sozial benachteiligte Menschen, Obdachlose, psychisch Erkrankte) überproportional von solchen Maßnahmen betroffen?
6. Welche Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung (z. B. Ratenzahlung, gemein-nützige Leistungen) wurden den Betroffenen vor der Vollstreckung einer Ersatz-freiheitsstrafe angeboten?
7. Gab es in diesem Zusammenhang Beschwerden oder Verfahren beim Verfassungsgerichtshof oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschen-rechte?
8. Wie bewertet das Justizministerium im Rückblick die Verhältnismäßigkeit der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im Kontext der Pandemie?
9. Ist geplant, diese Fälle – auch im Hinblick auf Rehabilitierung oder Wiedergut-machung – aufzuarbeiten oder zu evaluieren?
10. Inwiefern wird künftig sichergestellt, dass bei ähnlichen Krisensituationen sozial schwache Menschen nicht durch Ersatzfreiheitsstrafen überproportional belastet werden?