2108/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Einbindung der Schulärztinnen und Schulärzte im Zusammenhang mit der Maskenpflicht und der gesundheitlichen Überwachung von Schulkindern
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden österreichweit Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen, unter anderem die Verpflichtung zum Tragen von Masken auch an Schulen. Besonders Kinder und Jugendliche waren davon über längere Zeiträume betroffen.
Vor diesem Hintergrund ist von besonderem Interesse, ob die an den Schulen tätigen Schulärztinnen und Schulärzte, die gemäß § 66 Abs 2 Schulunterrichtsgesetz jährlich den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen haben, in die Bewertung und Begleitung der Maskenpflicht eingebunden waren, insbesondere im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen des Maskentragens wie Atembeschwerden, Hautirritationen oder Kreislaufprobleme.
Auch stellt sich die Frage, ob es eine gezielte Anweisung für Schulärztinnen und Schulärzte hinsichtlich der Maskenverwendung und einer regelmäßigen gesundheits-bezogenen Beobachtung gegeben hat.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wurden die Schulärztinnen und Schulärzte im Zusammenhang mit der Einführung der Maskenpflicht an Schulen in irgendeiner Form informiert, instruiert oder speziell geschult, insbesondere hinsichtlich möglicher gesund-heitlicher Auswirkungen des Maskentragens auf Kinder und Jugendliche?
2. Gab es konkrete Anweisungen oder Empfehlungen an Schulärztinnen und Schulärzte, den Gesundheitszustand von Schülerinnen und Schülern regelmäßig im Hinblick auf das Tragen von Masken zu beobachten oder zu dokumentieren?
3. Welche gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Maskentragen wurden von Schulärztinnen und Schulärzten gemeldet oder dokumentiert?
4. Wurden Rückmeldungen oder Bedenken von Schulärztinnen und Schulärzten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen des Maskentragens durch Ihr Ressort erfasst und berücksichtigt?
5. Gab es von Ihrem Ressort eine fachliche Anweisung zur Rolle der Schulärztinnen und Schulärzte bei der Begleitung der Maskenpflicht?