2109/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Disziplinar- oder strafrechtliche Konsequenzen für Ärzte bei Ausstellung von Maskenattesten auf Grundlage mündlicher Auskünfte
Die Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten stellte während der Covid-19-Pandemie für viele Ärzte eine besondere Herausforderung dar. Zum einen waren durch das Tragen von Masken hervorgerufene physische und psychische Ein-schränkungen oft nur schwer nachweisbar, andererseits mussten die Ärzte darauf vertrauen, dass die von den Patienten geschilderten Symptome tatsächlich vorlagen. In vielen Fällen wurden jedoch Ärzte, die im Vertrauen auf die Angaben ihrer Patienten aufgrund der geschilderten Symptome Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben, disziplinarrechtlich oder strafrechtlich belangt.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wurden Ärzte disziplinarrechtlich oder strafrechtlich belangt, die Maskenatteste ausschließlich auf Grundlage der mündlich geschilderten Zustände der Patienten ohne medizinische Untersuchung ausgestellt haben?
2. Falls solche Disziplinarmaßnahmen oder strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt wurden, wie viele Fälle sind bekannt, in denen Ärzte Maskenatteste ohne ärztliche Untersuchung ausgestellt haben?
3. Welche konkreten Konsequenzen wurden in den Fällen gezogen, in denen Ärzte ausschließlich auf Basis geschilderter Zustände Maskenatteste ausgestellt haben?
4. Gab es eine Empfehlung oder Richtlinie der Ärztekammer oder anderer Institutionen, wie Maskenatteste korrekt ausgestellt werden sollten, um Missbrauch oder fehlerhafte Ausstellungen zu vermeiden?
5. Welche Maßnahmen wurden seitens der zuständigen Behörden getroffen, um sicherzustellen, dass Maskenatteste nur auf einer fundierten medizinischen Grundlage ausgestellt werden?
6. Gibt es eine Zahl der registrierten Fälle, in denen Maskenatteste aufgrund unzureichender medizinischer Untersuchung oder ausschließlich auf Grund-lage von Schilderungen ausgestellt wurden?
7. Welche rechtlichen Schritte wurden eingeleitet, um Ärzte zur Verantwortung zu ziehen, die Missbrauch bei der Ausstellung von Maskenattesten begangen haben?