2112/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Missachtung der Schulungspflicht bei Verwendung von FFP2-Masken als Atemschutzgeräte

 

 

Nach geltendem Arbeitnehmerschutzrecht, insbesondere dem ArbeitnehmerInnen-schutzgesetz (ASchG) und der Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO), sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor der erstmaligen Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere von Atemschutzgeräten der Kategorie III, wie FFP2-Masken entsprechend zu unterweisen und zu schulen.

 

Diese Schulungspflicht umfasst Informationen zur richtigen Handhabung, zu gesundheitlichen Risiken sowie zur Einhaltung von Tragedauer und Pausen-regelungen. Die Vorschriften dienen dem Schutz der ArbeitnehmerInnen vor gesundheitlichen Schäden, insbesondere durch falsche Anwendung oder übermäßige Belastung.

 

Während der COVID-19-Pandemie wurde jedoch die Verwendung von FFP2-Masken flächendeckend angeordnet - auch in Bereichen außerhalb des klassischen Arbeitsschutzkontextes, auf die Durchführung und Dokumentation von Schulungen wurde weitgehend verzichtet. In vielen Branchen, wie dem Einzelhandel, der Gastronomie, im Bildungsbereich und im Gesundheitswesen, wurde weitgehend angeordnet, dass die Beschäftigten Masken zu tragen haben, wobei jegliche Instruktionen, wie beispielsweise Pausen zwischen längerem Tragen, regelmäßiges Wechseln der Maske etc. unterblieben.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Wurde die Pflicht zur Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz iSd § 14 ASchG und PSA-VO bei Einführung der FFP2-Maskenpflicht durch Verordnungen der Bundesregierung berücksichtigt und an die betroffenen Betriebe kommuniziert?

a.    Wenn nein, warum wurde auf die Einhaltung dieser Vorschrift verzichtet?

2.    Ist das Unterbleiben der Unterweisungen auf einen Fehler Ihres Ressorts oder auf einen Fehler der Arbeitgeber zurückzuführen?

3.    Wurde vom Arbeitsinspektorat kontrolliert, ob Unterweisungen zur Anwendung von FFP2-Masken durchgeführt wurden?

a.    Wenn ja, wie oft und mit welchen Ergebnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie viele Verstöße gegen § 14 ASchG im Zusammenhang mit FFP2-Masken wurden zwischen 2020 und 2023 dokumentiert?

5.    Sehen Sie einen Reformbedarf bei der Koordination von Arbeitnehmerschutz und gesundheitspolitischen Maßnahmen in pandemischen Ausnahme-situationen?