2116/J XXVIII. GP

Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Interne Bewertung und Berücksichtigung von Energiekosten im Rahmen der Wirtschaftshilfen während der COVID-19-Pandemie

 

 

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurden umfangreiche staatliche Unterstützungs-maßnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Härten beschlossen. Zu den zentralen Instrumenten zählten der Fixkostenzuschuss I und II sowie weitere Förder-maßnahmen, die über die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) abgewickelt wurden. Ziel war es, Unternehmen mit pandemiebedingten Umsatzausfällen durch den Ersatz fortlaufender betrieblicher Fixkosten zu entlasten.

 

Energiekosten – etwa für Strom, Gas, Fernwärme oder Heizmaterial – zählen in vielen Branchen selbst bei eingeschränkter Geschäftstätigkeit zu den unvermeidlichen Grundkosten des laufenden Betriebs. In Branchen mit hohem Energiebedarf, etwa im produzierenden Gewerbe, in der Hotellerie oder in handwerklichen Betrieben, können diese Kosten einen beträchtlichen Anteil der betrieblichen Fixkosten darstellen.

 

Trotz der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Energiekosten laut Förderrichtlinien ist unklar, in welchem Umfang diese tatsächlich beantragt, anerkannt oder abgelehnt wurden. Ebenso fehlen öffentlich zugängliche Informationen darüber, ob bei der Prüfung der Angaben branchenspezifische Plausibilitätskontrollen, interne Leitlinien oder Vergleichswerte zur Anwendung kamen. Auch die Frage, ob es Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge seitens betroffener Unternehmen oder Interessens-vertretungen gab, wurde bislang nicht systematisch aufgearbeitet.

 

Da die COFAG im Eigentum der ABBAG steht und damit mittelbar der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen unterliegt, fällt auch die Verantwortung für Transparenz, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Förderpraxis in den Zuständigkeitsbereich des BMF. Diese Anfrage zielt daher darauf ab, detaillierte Informationen über die interne Praxis der Berücksichtigung von Energiekosten im Rahmen der Wirtschaftshilfen während der Pandemie zu erhalten und mögliche Lücken in der Evaluierung oder Dokumentation sichtbar zu machen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche internen Vorgaben, Bearbeitungsrichtlinien oder Prüfstandards wurden von der COFAG oder dem Bundesministerium für Finanzen hinsichtlich der Bewertung von Energiekosten im Rahmen des Fixkostenzuschusses I und II verwendet? Falls keine internen Dokumente existieren, aus welchem Grund wurde auf die Erstellung solcher Unterlagen verzichtet?

2.    Welche methodischen Vorgehensweisen oder rechnerischen Modelle wurden bei Anträgen verwendet, in denen Energiekosten nicht durch Einzelbelege nachgewiesen werden konnten?

3.    Wenn keine derartigen Methoden zur Anwendung kamen, warum wurde auf eine standardisierte Vorgangsweise verzichtet?

4.    Wie viele Förderfälle im Rahmen des Fixkostenzuschusses I und II enthielten Energiekosten als beantragte Fixkostenposition?

a.    In wie vielen Förderfällen wurden Energiekosten vollständig anerkannt?

b.    In wie vielen Förderfällen wurden Energiekosten teilweise anerkannt

c.    In wie vielen Förderfällen wurden die Anerkennung von Energiekosten abgelehnt?

(Bitte jeweils um Beantwortung ausschließlich auf Basis vorhandener Daten, nicht als Schätzung)

5.    In wie vielen Fällen kam es im Rahmen der Antragstellung oder Prüfung zu Rückfragen durch COFAG oder durch beauftragte Stellen speziell in Bezug auf die angegebenen Energiekosten?

a.    Wenn keine solche Statistik geführt wurde, warum wurde auf die Erfassung dieser Rückfragen verzichtet?

6.    Wurden branchenspezifische Vergleichswerte, Energiekennzahlen oder Plausibilitätsgrenzen zur Bewertung der angegebenen Energiekosten herangezogen?

a.    Wenn nein, warum wurde auf die Verwendung solcher branchen-spezifischer Bewertungsinstrumente verzichtet?

7.    Welche Beschwerden, Stellungnahmen oder Hinweise von Unternehmen, Interessenvertretungen oder Kammern zur Behandlung von Energiekosten in den Förderverfahren liegen dem BMF oder der COFAG vor?

a.    Wenn keine entsprechenden Eingaben dokumentiert wurden, warum wurde eine systematische Erfassung unterlassen?

8.    Liegen dem BMF oder der COFAG interne Auswertungen, Reviews oder Evaluierungen zur Behandlung von Energiekosten in der Förderpraxis während der COVID-19-Pandemie vor?

a.    Wenn nein, warum wurde auf eine solche interne Evaluierung verzichtet?

9.    Welche konkreten Schlüsse wurden aus der bisherigen Förderpraxis in Bezug auf Energiekosten für die Konzeption zukünftiger Kriseninstrumente im Bereich betrieblicher Fixkosten gezogen?

a.    Wenn keine diesbezüglichen Schlüsse vorliegen, warum nicht?