2117/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Mit Vollgas in den Kontrollstaat, verbotene Mobilität in Zeiten von Corona
Während der COVID-19-Krise wurde die Polizei in Österreich vom ÖVP-geführten Innenministerium systematisch zur Durchsetzung von Verkehrsbeschränkungen missbraucht. So wurde auf Geheiß der ÖVP-Innenminister Nehammer und Karner die Polizei nicht zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, sondern als politisches Instrument eingesetzt, um Härte gegenüber der eigen Bevölkerung zu demonstrieren. Die Polizei wurde damit über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinaus funktionalisiert, oft in Situationen mit unklarer Rechtslage oder unverhältnismäßiger Maßnahmensetzung.
Ein prägnanter Fall ebendieser Vorgänge war die flächendeckende Ausreisekontrolle im Bezirk Wiener Neustadt im März 2021 oder jene für den Bezirk Lilienfeld im November 2021. Personen durften den Bezirk nur mit einem gültigen negativen COVID-19-Test verlassen. Die Polizei errichtete Kontrollstellen an allen Haupt-verkehrsrouten, führte Fahrzeugkontrollen durch und verweigerte Bürgern ohne Testergebnis die Weiterfahrt. Es kam zu kilometerlangen Staus und massiven Verzögerungen, besonders im Frühverkehr. Trotz fehlender flächendeckender Test-infrastruktur wurde der Verkehr vollständig dem Kontrollregime unterworfen, was die Mobilität zehntausender Personen blockierte. [1]
Noch einschneidender war die Quarantäne des Paznauntals und von St. Anton am Arlberg im März 2020. Nach einem COVID-19-Ausbruch wurde die gesamte Region abgeriegelt. Die Polizei übernahm die vollständige Zugangskontrolle, ließ niemanden ohne Sondergenehmigung ein- oder ausreisen und patrouillierte Straßen, Kreuzungen und Wanderwege. Diese Maßnahme traf Tausende Menschen abrupt und ohne Übergangsfrist, obwohl die Region zuvor über Tage hinweg geöffnet blieb, obwohl Infektionen bereits bekannt waren.[2]
Auch die Umsetzung der schikanösen Maskenpflicht im Straßenverkehr offenbarte mannigfaltige rechtliche und praktische Probleme. Wie der Kurier berichtete, wussten selbst Polizisten teils nicht, ob und wann das Tragen einer Maske im Auto verpflichtend war, etwa bei Fahrgemeinschaften oder bei Angehörigen desselben Haushalts. Die unklaren Vorgaben führten dazu, dass Verkehrskontrollen unterschiedlich ausgelegt und teils widersprüchlich vollzogen wurden.[3] Anstatt klare Leitlinien vorzugeben, ließ das Innenministerium seine Exekutivorgane in einem Verordnungsdschungel agieren, was Willkür im Vollzug begünstigte und die Absurdität der getroffenen Maßnahmen nochmals unterstreicht.
Die Polizei wurde in diesen beispielhaften Fällen nicht als neutrale Institution der Staatsmacht eingesetzt, sondern als verlängerter Arm eines Innenministeriums, das politische Maxime über rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit und Hausverstand stellte. Durch medienwirksame Präsenz und rigorose Kontrollmaßnahmen sollte das Bild eines konsequenten Handelns seitens der schwarz-grünen Bundesregierung erzeugt werden. Auch wenn die Konsequenzen dieses radikalen Vorgehens ungerechtfertigte und massive Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher zur Folge hatten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Verkehrskontrollen wurden seitens Ihres Ressorts bzw. nach-gelagerter Dienststellen im Rahmen der Überwachung von Lockdowns oder regionaler Ein-/Ausreisesperren durchgeführt?
2. Welche flächendeckenden verkehrsbezogenen Kontrollmaßnahmen (z. B. Bezirksabriegelungen, Ausreisetestpflichten) wurden zwischen März 2020 und Dezember 2022 in Österreich durchgeführt? (Bitte um Auflistung nach Ort und Zeitraum)
a. Wie viele der Maßnahmen wurden im Nachhinein als rechtswidrig erkannt?
3. Wie viele Polizeibeamte waren dabei im Einsatz? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
a. Welche Kosten sind in diesem Zusammenhang angefallen?
b. Wie viele Mehrstunden wurden dadurch versursacht?
4. Wie viele Verwaltungsstrafen oder Anzeigen wurden im Zusammenhang mit den Ausreisekontrollen verhängt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Art, Anzahl und Höhe der Strafen und der jeweiligen Rechtsgrundlage)
a. Kam es in diesem Zusammenhang auch zu Festnahmen?
b. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die verhängten Strafen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen?
c. Wie viele Strafen wurden im Zusammenhang mit der Abriegelung bzw. Ausreisekontrollen des Bezirks Lilienfeld verhängt?
5. Wie viele Beschwerden bzw. Einsprüche (z. B. gegen Verwaltungsstrafen oder polizeiliches Verhalten) wurden im Zusammenhang mit den Verkehrskontrollen eingebracht?
6. Auf welcher Grundlage bzw. Expertise wurde eine Maskentragepflicht in Fahrzeugen vorgeschrieben?
a. Warum gab es unterschiedliche Bundesländerregelungen?
b. Wie viele Anzeigen gab es diesbezüglich gegen Verkehrsteilnehmer?
7. Wurde vor der Durchführung dieser Maßnahmen eine verwaltungsinterne Einschätzung der rechtlichen Grundlage und der Verhältnismäßigkeit eingeholt?
a. Wenn ja, welche Behörde oder Dienststelle war dafür verantwortlich und zu welchem Ergebnis kam sie?
b. Welche datenschutzrechtlichen Bedenken wurden seitens Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen im Zusammenhang mit dem Vollzug von Coronamaßnahmen (wie die Überprüfung, ob Personen im selben Haushalt leben, etc.) ignoriert?
8. Welche konkreten Anweisungen (Erlässe, Dienstanweisungen, etc.) wurden den eingesetzten Polizeibediensteten für die Durchführung dieser Verkehrs-kontrollen erteilt?
9. Welche Stellen (z. B. Kabinett, Landespolizeidirektionen, Landeshauptleute, usw.) waren in die Entscheidungen über konkrete Maßnahmen wie Bezirksabriegelungen eingebunden?
a. Kam es in diesem Zusammenhang zu Interventionen?
i. Wenn ja, durch wen?