2134/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Manuel Litzke, BSc
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Auswirkungen von überzogenen 1G-, 2G- und 3G-Regelungen an den österreichischen Hochschulen
Im Zuge von Covid-19 wurden an österreichischen Hochschulen Zugangsregelungen eingeführt, die eine physische Teilnahme am Universitätsbetrieb nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen erlaubten. Konkret unter der Voraussetzung einer Impfung (1G), Genesung oder Impfung (2G), bzw. Testung, Impfung oder Genesung (3G).
Studenten sahen sich in dieser Zeit mit immer absurderen Schikanen an den heimischen Hochschulen konfrontiert. An manchen Universitäten, wie beispielsweise der Wirtschaftsuniversität Wien, ging der Corona-Wahnsinn sogar so weit, dass 1G-Regelungen (d.h. Zutritt nur mit gültigem Impfzertifikat) eingeführt wurden. Man ging gar so weit, dass zuvor bestehende digitale Angebote für Ungeimpfte nicht mehr angeboten wurden, um möglichst viele Studenten zur Impfung zu zwingen.
Studenten wurden aufgrund ihres Impfstatus de facto vom Studium ausgeschlossen – ein bis dato beispielloser Angriff auf das Recht auf Bildung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches in dieser Zeit faktisch abgeschafft wurde. Diese einschneidenden Maßnahmen, welche primär von Willkür und Bösartigkeit getragen waren, waren zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt oder evidenzbasiert!
Bis heute verweigert sich die Politik jedoch einer ehrlichen, unabhängigen und umfassenden Aufarbeitung dieser tiefgreifenden Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Studenten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche wissenschaftlichen Studien oder empirischen Daten lagen der Entscheidung zugrunde, die 1G-, 2G- oder 3G-Regelung an den Hochschulen zu ermöglichen?
a. Falls Studien zugrunde lagen, zu welchem Schluss kamen diese?
b. Falls keine Studien zugrunde lagen, warum wurden Maßnahmen ohne jegliche Evidenz getroffen?
2. Wie rechtfertigen Sie den Ausschluss von Studenten aus dem Hochschulbetrieb nur aufgrund einer höchst persönlichen medizinischen Entscheidung, wenn keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege vorlagen, dass die konkret getroffenen Maßnahmen tatsächlich zu einer signifikanten Eindämmung des Virus beigetragen haben?
3. Studenten bzw. junge Menschen waren laut aktueller Datenlage zu keinem Zeitpunkt Teil der vielfach zitierten „Risikogruppen“. Wie erklären Sie in diesem Zusammenhang die maßlos überzogenen Maßnahmen für Studenten und Hochschulen?
a. Wieso wurden im Hochschulsektor die mitunter radikalsten Maßnahmen getroffen und wie bewerten Sie diese Maßnahmen aus heutiger Sicht mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit?
4. Welche Sanktionen wurden seitens Ihres Ministeriums bzw. der Hochschulen gegen Studenten verhängt, die sich den Maßnahmen (z.B. Maskenpflicht, 3G) widersetzten? Wie wurden diese Sanktionen gerechtfertigt?
5. Wurden die Maßnahmen an den Hochschulen in Bezug auf die bestehenden Grundrechte, insbesondere das Recht auf Bildung und körperliche Unversehrtheit, hinreichend geprüft?
a. Falls ja, in welchem Ausmaß wurde eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt?
i. Zu welchem Ergebnis kam diese?
b. Falls nein, wieso wurde dies unterlassen?
6. Wurde die Autonomie der Hochschulen bei der Entscheidung über Zugangsbeschränkungen respektiert oder gab es Weisungen aus der Politik, der Regierung oder aus ihrem Ministerium, die dazu führten, dass Hochschulen strengere Maßnahmen ergriffen als notwendig?
7. Welche Alternativen zu den drastischen 1G-, 2G- oder 3G-Regelungen wurden geprüft, um eine gleichwertige Teilnahme am Bildungsbetrieb für ungeimpfte und ungetestete Studenten zu gewährleisten?
a. Wieso wurden digitale Alternativen in diesem Zusammenhang nicht angeboten bzw. sogar gezielt verhindert?
8. Gibt es konkrete empirische Belege dafür, dass eine 1G-Regelung in den Hochschulen tatsächlich notwendig war, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern?
a. Wurden alle Alternativen, wie beispielsweise verstärkte Hygiene-maßnahmen oder Hybrid-Lehre, ausreichend geprüft und in Erwägung gezogen? Zu welchem Ergebnis führte diese Abwägung?
9. Wie wurde die psychische und soziale Belastung der Studenten, die aufgrund ihrer Impfentscheidung von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und damit vom Studium ausgeschlossen wurden, durch die verantwortlichen Institutionen berücksichtigt? Gibt es statistische Erhebungen oder Studien, die den psychischen und akademischen Schaden dieser Maßnahmen belegen?
a. Falls ja, zu welchem Schluss kommen diese?
10. Haben Sie eine unabhängige Untersuchung der sozialen, psychologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der 1G-Regelung auf die betroffenen Studenten in Auftrag gegeben?
a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Gibt es Daten zur Anzahl der abgebrochenen Studien sowie der Anzahl verlorener Semester aufgrund der überzogenen Corona-Maßnahmen an den Hochschulen? (Bitte in diesem Zusammenhang um möglichst detaillierte Aufschlüsselung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Anzahl der absolvierten ETCS, abgebrochenen Studien bzw. ausgesetzten Semestern und die durchschnittlich benötigten Semester bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums und falls Daten vorliegen, aufgeschlüsselt je Hochschule und/oder Fachrichtung)
12. Welche Maßnahmen wurden konkret getroffen, um die negativen Auswirkungen für ungeimpfte Studenten abzufedern (z.B. im Hinblick auf die Bezugsdauer von Studienbeihilfe und Studiengebühren)?
13. Wann plant die Regierung eine unabhängige und umfassende Aufarbeitung der Maßnahmen, die die Grundrechte und die Bildungszugänglichkeit der Studenten betrafen?
a. Wenn ja, welche unabhängigen Experten oder Institutionen werden mit dieser Aufarbeitung beauftragt?
b. Falls keine Aufarbeitung geplant ist, warum nicht?
14. Welche langfristigen Auswirkungen befürchtet Ihr Ministerium durch die Benachteiligung ungeimpfter Studenten auf die Bildungsgerechtigkeit?
15. Welche Auswirkungen hatte die Ausschließung von Studenten auf die Qualität der Lehre und die akademische Entwicklung? Wurden Studiengänge und Abschlüsse durch diese Maßnahmen in irgendeiner Weise entwertet und gibt es dazu Daten?
a. Konnten Leistungseinbrüche bei Studenten infolge der getroffenen Corona-Maßnahmen beobachtet werden?
16. Wie wird zukünftig sichergestellt, dass die Qualität der akademischen Lehre für alle Studenten, unabhängig von ihrem Impfstatus, langfristig gewahrt bleibt?
a. Wie plant Ihr Ministerium zukünftig in ähnlichen Situationen vorzugehen? Gibt es hierzu eine Strategie?
b. Welche Lehren ziehen Sie aus den radikalen Maßnahmen, die durch Ihr Ministerium bzw. durch die Hochschulen gesetzt und ermöglicht wurden?
17. Wird die Bundesregierung bzw. Sie als Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung eine öffentliche Entschuldigung und/oder eine Entschädigung für Studenten in Betracht ziehen, die aufgrund dieser Regelungen von ihrem Studium ausgeschlossen und/oder benachteiligt wurden?
a. Wenn ja, in welcher Form konkret?
b. Wenn nein, wieso nicht?
18. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden gesetzt, um die entstandenen Schäden für die betroffenen Studenten zu beheben, deren berufliche und akademische Zukunft durch diese überzogenen Maßnahmen erheblich beeinträchtigt wurde?