2145/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend ARE Austrian Real Estate GmbH und Mietstundungen infolge der Corona-Maßnahmen
Die verfehlte Coronapolitik der damals schwarz-grünen Bundesregierung drängte zahllose Unternehmen wie Privatpersonen an den Rand der Existenz oder darüber hinaus. Die Ressortzuständigkeit für die ARE Austrian Real Estate GmbH lag bis 31.03.2025 beim Finanzministerium und liegt nunmehr beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Der Rechnungshof kritisiert – mittlerweile regelmäßig –, dass die ARE nicht für leistbares Wohnen aktiviert wird (siehe diesbezüglich insbesondere den Bericht des Rechnungshofes „ARE Austrian Real Estate GmbH (Konzern); Follow–up–Überprüfung“ [1]). Diese Vorgangsweise stand einerseits in krassem Widerspruch zum damaligen Regierungsprogramm und deckte sich in keinster Weise mit dem elementaren Interesse der Österreicher an der Herstellung leistbaren Wohnraumes.
Infolge der gewinnmaximierenden Gebarung der ARE stellt sich die Frage nach deren Vorgangsweise im Zeitraum der Corona-Maßnahmen. Als staatliches Unternehmen trifft bzw. traf die ARE hier schließlich eine besondere Verantwortung.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
1. Welche Weisungen seitens der Eigentümerstruktur bzw. Eigentümervertretung sowie insbesondere des BMF ergingen in der Corona-Phase an die ARE iZm Mietstundungen und wann und wie wurden diese umgesetzt?
2. Welche Weisungen seitens der Eigentümerstruktur bzw. Eigentümervertretung sowie insbesondere des BMF ergingen in der Corona-Phase an die ARE iZm der Aussetzung von Delogierungen und wann und wie wurden diese umgesetzt?
3. Zu welchen exakten Konditionen erfolgten diese Mietstundungen (insbesondere allfälliger Zinssatz) und in welchem kumulierten Ausmaß? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren sowie Wohn- und Geschäftsraummieten)
[1] „ARE Austrian Real Estate GmbH (Konzern); Follow–up–Überprüfung“, Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2024/7, S. 28-29
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Bund_2024_7_ARE_FuP.pdf