2154/J XXVIII. GP
Eingelangt am 06.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Alexander Petschnig
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Überprüfungen des BMF hinsichtlich Förderabwicklungen der COFAG
Die damals amtierende Bundesregierung hat sich entschieden, Hilfen und Unterstützungen unter dem Titel Corona nicht über etablierte Behörden – insbesondere über das BMF – zu verteilen, sondern über die eigens geschaffene und demokratisch nur äußerst begrenzt kontrollierbare Institution der COFAG abwickeln zu lassen.
Medialen Berichten zufolge gibt es jede Menge Fälle, bei denen Hilfen und Unterstützungsleistungen entweder auf fraglicher rechtlicher Grundlage und/ oder ohne die notwendige Überprüfung der Grundlagen zur Auszahlung gelangten.
Seit erklärter Beendigung der Corona-Krise sind die Abgabenbehörden des BMF damit beschäftigt, die enormen Beträge, die entweder auf fraglicher rechtlicher Grundlage und/oder ohne die notwendige Überprüfung der Grundlagen zur Auszahlung gelangten, nachträglich zu überprüfen und im Fall des Falles rückzufordern, um den entstandenen Schaden für den Steuerzahler zu minimieren.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1. Welche Dienststellen des BMF sind gegenwärtig mit der nachträglichen Aufarbeitung von Corona-Fördermaßnahmen befasst?
2. Wie viele Bedienstete dieser Dienststellen sind mit der nachträglichen Aufarbeitung von Corona-Fördermaßnahmen befasst?
3. Wie viele Bedienstete mussten bzw. müssen dafür von ihrer „konventionellen“ Tätigkeit bzw. Zuständigkeit abgezogen werden, um sich der nachträglichen Aufarbeitung von Corona-Fördermaßnahmen widmen zu können?
4. Wie viele Arbeitsstunden müssen für die nachträgliche Aufarbeitung der Corona-Fördermaßnahmen jährlich aufgewendet werden?
5. Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler – insbesondere unter Bedacht-nahme auf das durchschnittliche Aufkommen pro Bedienstetem, wie es der Rechnungshof bspw. in seinem Bericht 2014/14[1] aufgeschlüsselt hat – durch diese aufgrund der fragwürdigen Vergabepraxis notwendig gewordenen nachträglichen Aufarbeitung der Corona-Fördermaßnahmen?
6. Wie viele Fälle im Rahmen ihrer üblichen Zuständigkeit konnten bzw. können aufgrund der solcherart notwendig gewordenen Andersverwendung von Bediensteten nicht abgearbeitet oder überprüft werden?
7. Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler im Sinne eines Opportunitäts-kostenkalküls durch diese Andersverwendungen?
8. Welche strukturellen Änderungen und Reformen hat das BMF vollzogen bzw. plant das BMF, um künftige, mit den Corona-Unterstützungen vergleichbare Hilfen effizienter abwickeln zu können und deren jahrelange nachträgliche Aufarbeitung unnötig zu machen?