2286/J XXVIII. GP
Eingelangt am 07.05.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Einstellung des Ermittlungsverfahrens in der "Jagd-Affäre"
In der sogenannten „Jagd-Affäre“ geht es um die Teilnahme von Georg Dornauer an der Jagd mit René Benko und seinen vermeintlichen Verstoß gegen das aufrechte Waffenverbot.[1] Da sich das Jagdgebiet Stüblergut – es gehört der Benko-Stiftung – in der Steiermark befindet, war zuerst die Staatsanwaltschaft Graz für diese Causa zuständig. Der Fall wurde im November an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten.[2]
Letzten Dienstag gab die Staatsanwaltschaft Innsbruck öffentlich bekannt, dass das gegen Georg Dornauer geführte Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Es lägen keine ausreichenden Beweise für einen Waffengebrauch vor.[3]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Staatsanwaltschaften waren in welchem Zeitraum mit der Causa „Jagd-Affäre“ (Georg DORNAUER, u.a. wegen § 50 WaffG) befasst?
2) Aus welchem Grund wurde die Strafsache an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten?
a. Wer hat dies veranlasst?
3) Was ist die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Innsbruck?
4) Vom wem und wo wurden der Verdächtige und die Zeug:innen einvernommen?
5) Wurde René Benko vernommen?
a. Wenn ja, wie, von wem, wann und wo.
6) Konnte geklärt werden, wem der von Georg Dornauer am inkriminierenden Foto, das von der Kronen Zeitung abgedruckt wurde, und das die Affäre ins Rollen brachte, getragene Dreispitzhut mit Kordelgarnitur[4] und aufgestecktem Beutebruch gehört hat?
7) Ist es richtig, dass der Verdächtige im Laufe des Verfahrens mehrmals die Darstellung der von ihm vorgebrachten Tatsachen, wem der Hut gehört hat, geändert hat?
8) Welche Beweise wurden in der Strafsache noch eingeholt?
9) Welche Berichte wurden in der Causa an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft bzw. an das BMJ übermittelt?
a. Bitte um Aufschlüsselung nach Zeitpunkt, Inhalt und Behörden
10) Sind Weisungen von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft bzw. vom BMJ ergangen?
a. Wenn ja, von wem, an wen und zu welchem Vorgehen?
11) Wird die Einstellungsbegründung gem. § 35a StAG veröffentlicht?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
12) Wurde gegen Georg Dornauer noch in sonstigen Fällen wegen Verstoßes gegen das Waffenverbot ermittelt?
[1] https://www.krone.at/3588849
[2] https://www.krone.at/3591567
[3] https://www.justiz.gv.at/sta-innsbruck/staatsanwaltschaft-innsbruck/medienstelle/pressemitteilungen/einstellung-des-ermittlungsverfahrens-gegen-dr-georg-dornauer.ff2.de.html
[4] https://www.profil.at/oesterreich/georg-dornauer-war-es-doch-sein-hut/402978714