2295/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Influencer-Auftritte sorgen für Empörung – wo bleibt der Kinder-schutz?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen zählt zu den obersten gesellschaftlichen und staatlichen Pflichten in einer demokratischen Rechtsordnung. Schulen haben in diesem Zusammenhang eine herausragende Verantwortung: Sie sind nicht nur Orte der Bildung, sondern vor allem auch geschützte Räume, in denen sich junge Menschen sicher entfalten sollen – frei von ideologischer Einflussnahme, Gewalt und insbesondere vor sexueller Vereinnahmung. In diesem Kontext ist es völlig inakzeptabel, dass ein Influencer, der in sozialen Medien durch sexualisierte Inhalte, fragwürdige Selbstdarstellung und mutmaßlich pädophile Äußerungen auffällt, Zugang zu Bildungseinrichtungen erhält.
Wie mehreren Medienberichten zu entnehmen ist – insbesondere Die Presse („Warnung vor Wiener Influencer nach Schulbesuch“, 30. April 2025[1]) sowie Kurier („Pädophilie-Vorwürfe gegen Influencer Hibr8n“, 30. April 2025[2]) – trat der unter dem Pseudonym „HiBr8n“ bekannte Social-Media-Akteur in Schulen in Wien sowie in Niederösterreich auf. Laut Berichten war er unter anderem an der Mittelschule Stiftgasse (Wien Neubau), der Volksschule Laimgrubengasse, der HTL Mödling, am Gymnasium Stubenbastei sowie der HAK/HAS BFI Margaretenstraße zu Gast – dies trotz offenkundig sexualisierter Selbstdarstellung in den sozialen Medien, eines von ihm betriebenen Telegram-Kanals mit anstößigen Inhalten und zahlreicher Hinweise auf potenziell strafrechtlich relevante Aussagen.
Aufgedeckt wurden diese Missstände durch einen anderen Influencer, Paul Grohmann, der im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes auf die Umtriebe von „HiBr8n“ aufmerksam machte. Der beschuldigte Influencer ist unter weiteren Pseudonymen wie „Mr. Lova Lova“ oder „2metermodel“ bekannt, sein bürgerlicher Name ist jedoch bislang nicht öffentlich bekannt. Die Tatsache, dass ein solcher Akteur Zugang zu Kindern an staatlichen Bildungseinrichtungen erhalten haben soll, wirft schwerwiegende Fragen auf – nicht nur hinsichtlich der inhaltlichen Prüfung solcher Einladungen, sondern auch in Bezug auf die Verantwortlichkeit der zuständigen Bildungsdirektionen und des Bundesministeriums selbst.
Dieser Skandal offenbart eine systemische Lücke im Kontrollmechanismus schulischer Veranstaltungen und externer Einladungen. Pädophilie, sexualisierte Selbst-darstellung und jegliche Form der Grenzverletzung gegenüber Minderjährigen haben an Schulen nichts verloren. Das Ministerium ist daher dringend gefordert, die Vorgänge lückenlos aufzuklären.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
a. Wenn ja, an welchen Schulen, zu welchem Zeitpunkt und im Rahmen welcher Veranstaltungen ist der betreffende Influencer aufgetreten?
b. Wenn nein, warum nicht?