2299/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, Wahlfreiheit und des Vorsorgeprinzips im Zusammenhang mit neuen genomischen Techniken (NGT1) sowie einer möglichen Nichtigkeitsklage gegen die geplante EU-Verordnung
Der Verein „Arbeitsgemeinschaft für Gentechnik-frei erzeugte Lebensmittel“ (kurz: ARGE Gentechnik-frei) - eine unabhängige Plattform von Mitgliedsunternehmen aus dem Lebensmittelhandel, der Lebensmittelherstellung und der Futtermittelproduktion sowie von Organisationen und Verbänden aus den Bereichen Umweltschutz, Konsument:innenschutz und Bäuer:innenvertretungen - hat im Vorfeld der Nationalratswahl 2024 alle kandidierenden Parteien zu ihren Positionen bezüglich der neuen genomischen Techniken (NGT) befragt[1][2]. ÖVP und SPÖ haben in diesem Zusammenhang explizit zugesagt, sich auf nationaler und europäischer Ebene für folgende Punkte einzusetzen:
Im Regierungsprogramm findet sich der folgende Passus: „Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass neue genomische Techniken eine Risikobewertung sowie ein Zulassungsverfahren durchlaufen und die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit garantiert wird, insbesondere um die Koexistenz zu gewährleisten (z.B. mit der biologischen Produktion).“ Da insbesondere der zweite Teil (Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Koexistenz) nur Sinn macht, wenn sich der Absatz auf die mit neuen genomischen Verfahren hergestellten Pflanzen bzw. aus diesen hergestellte Produkte bezieht, wird angenommen, dass dies auch so gemeint war.
Diese Positionen stehen nun im Kontext eines aktuell diskutierten Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission zu NGT. Mehrere unabhängige juristische Gutachten stellen die Vereinbarkeit des Kommissionsvorschlags mit grundlegenden europäischen und völkerrechtlichen Prinzipien in Frage:
Diese Bedenken werfen die Frage auf, ob und inwieweit die österreichische Bundesregierung, insbesondere die zuständigen Mitglieder im Bereich Gesundheit und Landwirtschaft, entsprechend vorbereitet ist, um gegebenenfalls eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzubringen – insbesondere dann, wenn die Verordnung im derzeit diskutierten Format verabschiedet wird und den im Wahlkampf geäußerten Zusagen der Regierungsparteien nicht entspricht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
[1] ARGE Gentechnik-frei „Parteien-Check“: Konsens für Weiterführung der kritischen Gentech-Haltung - ARGE Gentechnik-frei
[2] Der Parteien Check - ARGE Gentechnik-frei
[3] Gutachten: Kommissionsvorschlag einer Verordnung über neue genomische Techniken (NGT): Zur Verletzung des Vorsorgeprinzips
[4] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Gruene-Gentechnik/NGT-Gutachten-EU-Vorschlag.pdf?__blob=publicationFile&v=4