2312/J XXVIII. GP
Eingelangt am 09.05.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Bio und Tierwohl in der öffentlichen Beschaffung - wie sieht es aus mit den Zielen für 2025?
Seit 1. Juli 2021 ist der neue Aktionsplan nachhaltige Beschaffung (naBe) in Kraft, mit deutlich erhöhten ökologischen Kriterien für die öffentliche Beschaffung. Für die Beschaffung von Lebensmitteln[1] wurde ein besonderer Fokus auf Bio-Produktion, mehr Tierwohl und GVO-Freiheit der Futtermittel gesetzt. Neben zahlreichen grundlegenden Tierwohl-Anforderungen bei Rindfleisch, Geflügel, Eiern und Milchprodukten, wurden in anderen Bereichen rasch ansteigende Quoten festgelegt.
Diese Quoten lauten:
- Wertmäßiger Anteil von Bio-Lebensmitteln an der Gesamtbeschaffung von Lebensmitteln: min. 25% ab 2023, min. 30% ab 2025, min. 55% ab 2030
- Wertmäßiger Anteil von Schweinefleisch und Verarbeitungsprodukten aus Schweinefleisch aus Produktion mit höheren Tierschutzstandards (+60% mehr Platz, eingestreuter Liegebereich, d.h. keine Vollspaltenbuchten): min. 5% ab 2021, min. 25% ab 2023, min. 50% ab 2025, 100% ab 2030.
- Wertmäßiger Anteil an Rind- und Schweinefleisch aus GVO-freier Fütterung: min. 5% ab 2021, min. 40% ab 2023, 100% seit 2025
Die Quoten sollten dazu dienen, die Beschaffung Schritt für Schritt umzustellen und in Bereichen, wo das Angebot zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden war, dieses gewissermaßen mitwachsen zu lassen. Umgekehrt ist die Beschaffung der öffentlichen Hand, sofern sie sich an die im naBe festgelegten Kriterien inklusive der Bio- und Tierwohlquoten hält, ein wichtiger Faktor für Investitionsentscheidungen der Bäuerinnen und Bauern. Nur wenn am Markt die qualitativ höhere Ware auch zu entsprechenden Preisen abgenommen wird, macht eine Umstellung auf Bio oder die Investition in den Umbau zu einem Tierwohlstall betriebswirtschaftlich Sinn.
Dies betrifft insbesondere Schweinefleisch, dessen Erzeugung österreichweit auch 2024 zu weniger als 10% aus Produktion mit höheren Tierschutzstandards (Bio oder die AMA Gütesiegel Tierwohl Gut und Tierwohl Sehr Gut) stammten.[2]
Bei der Erfüllung der Quoten zeigten sich am Beispiel der vieldiskutierten Bio-Quote Anlaufschwierigkeiten, ebenso beim Monitoring. Das ist grundsätzlich bei komplexen Beschaffungsvorgängen – über die Rahmenvereinbarungen der BBG, über direkte Lieferbeziehungen, über eigene Produktion, oder über Cateringverträge – und bei den zersplitterten Zuständigkeiten für die Beschaffung – nicht nur Zentralstellen, sondern auch zum Teil zahlreiche nachgelagerte Dienststellen wie Schulen, Justizanstalten oder Kasernen – nachvollziehbar, und es ist davon auszugehen dass sich dieselben Probleme bei den Tierwohlquoten zeigten. Es muss jedoch auch möglich sein, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen sich erwarten können, dass über drei Jahre nach Einführung der neuen Kriterien für die öffentliche Beschaffung diese von der öffentlichen Hand auch umgesetzt werden. Und die Bäuerinnen und Bauern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Bemühungen um mehr Tierwohl und Ökologie auch von der öffentlichen Hand im Sinne der Stärkung der Nachfrage nach ihren Produkten mitgetragen und unterstützt wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Stellen gibt es im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums,
inklusive nachgelagerter Dienststellen und ausgelagerter Rechtsträger, die
Lebensmittel beschaffen? Wir ersuchen um Auflistung aller Stellen.
2) Wie hoch ist das budgetierte finanzielle Gesamtvolumen für zu
beschaffende Lebensmittel im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums für
das Jahr 2025 und das Jahr 2026? Wir ersuchen um Nennung des Gesamtvolumens je
Jahr, sowohl gesamt für Ihr Ressort als auch je beschaffender Stelle.
3) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an beschafften Lebensmitteln im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums 2025 bisher? Wir ersuchen um Nennung des Gesamtvolumens je beschaffender Stelle.
a. Welche Beschaffungswege nutzen die Lebensmittel-beschaffenden Stellen im Verantwortungsbereich des Ministeriums? Wir ersuchen je Stelle sowie gesamt um Nennung jedenfalls der BBG Rahmenverträge, der dynamischen Beschaffung via BBG, direkter Lieferant:innenverträge, eigener Produktion, und indirekte Lebensmittelbeschaffung wie Cateringverträge, sofern zutreffend, sowie deren jeweiligen Prozentanteil an den gesamten Lebensmittel-Beschaffungen.
b. Wie hoch war 2025 bisher der monetäre Bioanteil an diesen
Lebensmitteln in % der Gesamtbeschaffung und in absoluten Zahlen? Wir ersuchen
um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
4) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Schweinefleisch und Schweinefleischzubereitungen (inkl. Wurstwaren) 2025 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
a. Welcher Anteil des beschafften Schweinefleischs und
Verarbeitungsprodukten aus Schweinefleisch erfüllte die Kriterien des naBe
unter 6.1 – III (u.a. +60% mehr Platz, eingestreute Liegefläche)?
Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender
Stelle.
5) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Rindfleisch und Verarbeitungsprodukten aus Rindfleisch 2025 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
a. Welcher Anteil des beschafften Rindfleischs bzw. Verarbeitungsprodukten
aus Rindfleisch erfüllte die Kriterien des naBe aus Tabelle 13 (mehr
Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl
gesamt als auch je beschaffender Stelle.
6) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Rind- und Schweinefleisch sowie Verarbeitungsprodukten aus Rind- oder Schweinefleisch (inkl. Wurstwaren) 2025 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.
a. Welcher Anteil des beschafften Rind- und Schweinefleischs bzw.
Verarbeitungsprodukten aus Rind- und Schweinefleisch stammte aus GVO-freier
Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?
7) Wird Ihr Ressort bzw. die beschaffenden Stellen in Ihrem Verantwortungsbereich im Jahr 2025 die Bio-Quote von mind. 30% bei der Beschaffung von Lebensmitteln und die Tierwohl-Quote von mind. 50% bei der Beschaffung von Schweinefleisch (inkl. Verarbeitungsprodukten) erreichen?
a. Falls nein, warum nicht?
8) Welche konkreten Schritte haben Sie seit Amtsantritt gesetzt, um die Erfüllung der Bio- und Tierwohlquoten des naBe bei den Lebensmittelbeschaffungen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums zu gewährleisten?
9) Welche konkreten Schritte haben Sie seit Amtsantritt gesetzt, um das Monitoring der Umsetzung der naBe-Kriterien im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums (inkl. nachgelagerter Dienststellen) voranzutreiben?
[1] Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung im Bereich Lebensmittel: https://www.nabe.gv.at/lebensmittel/
[2] Bio-Anteil von 4% aller gehaltenen Schweine laut Grünem Bericht 2024; der kombinierte Bio- und Tierwohl-Anteil an allen Schlachtungen im Jahr 2024 machte laut Tierwohlbericht der Österreichischen Schweinebörse 6,1% aus – allerdings ist hier der Bio-Anteil aufgrund vieler Direktvermarktungen unterschätzt.