2313/J XXVIII. GP

Eingelangt am 09.05.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bio und Tierwohl in der öffentlichen Beschaffung - wie sieht es aus mit den Zielen für 2025?

BEGRÜNDUNG

 

Seit 1. Juli 2021 ist der neue Aktionsplan nachhaltige Beschaffung (naBe) in Kraft, mit deutlich erhöhten ökologischen Kriterien für die öffentliche Beschaffung. Für die Beschaffung von Lebensmitteln[1] wurde ein besonderer Fokus auf Bio-Produktion, mehr Tierwohl und GVO-Freiheit der Futtermittel gesetzt. Neben zahlreichen grundlegenden Tierwohl-Anforderungen bei Rindfleisch, Geflügel, Eiern und Milchprodukten, wurden in anderen Bereichen rasch ansteigende Quoten festgelegt.

Diese Quoten lauten:

-       Wertmäßiger Anteil von Bio-Lebensmitteln an der Gesamtbeschaffung von Lebensmitteln: min. 25% ab 2023, min. 30% ab 2025, min. 55% ab 2030

-       Wertmäßiger Anteil von Schweinefleisch und Verarbeitungsprodukten aus Schweinefleisch aus Produktion mit höheren Tierschutzstandards (+60% mehr Platz, eingestreuter Liegebereich, d.h. keine Vollspaltenbuchten): min. 5% ab 2021, min. 25% ab 2023, min. 50% ab 2025, 100% ab 2030.

-       Wertmäßiger Anteil an Rind- und Schweinefleisch aus GVO-freier Fütterung: min. 5% ab 2021, min. 40% ab 2023, 100% seit 2025

Die Quoten sollten dazu dienen, die Beschaffung Schritt für Schritt umzustellen und in Bereichen, wo das Angebot zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht in ausreichendem Ausmaß vorhanden war, dieses gewissermaßen mitwachsen zu lassen. Umgekehrt ist die Beschaffung der öffentlichen Hand, sofern sie sich an die im naBe festgelegten Kriterien inklusive der Bio- und Tierwohlquoten hält, ein wichtiger Faktor für Investitionsentscheidungen der Bäuerinnen und Bauern. Nur wenn am Markt die qualitativ höhere Ware auch zu entsprechenden Preisen abgenommen wird, macht eine Umstellung auf Bio oder die Investition in den Umbau zu einem Tierwohlstall betriebswirtschaftlich Sinn.

Dies betrifft insbesondere Schweinefleisch, dessen Erzeugung österreichweit auch 2024 zu weniger als 10% aus Produktion mit höheren Tierschutzstandards (Bio oder die AMA Gütesiegel Tierwohl Gut und Tierwohl Sehr Gut) stammten.[2]

Bei der Erfüllung der Quoten zeigten sich am Beispiel der vieldiskutierten Bio-Quote Anlaufschwierigkeiten, ebenso beim Monitoring. Das ist grundsätzlich bei komplexen Beschaffungsvorgängen – über die Rahmenvereinbarungen der BBG, über direkte Lieferbeziehungen, über eigene Produktion, oder über Cateringverträge – und bei den zersplitterten Zuständigkeiten für die Beschaffung – nicht nur Zentralstellen, sondern auch zum Teil zahlreiche nachgelagerte Dienststellen wie Schulen, Justizanstalten oder Kasernen – nachvollziehbar, und es ist davon auszugehen dass sich dieselben Probleme bei den Tierwohlquoten zeigten. Es muss jedoch auch möglich sein, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen sich erwarten können, dass über drei Jahre nach Einführung der neuen Kriterien für die öffentliche Beschaffung diese von der öffentlichen Hand auch umgesetzt werden. Und die Bäuerinnen und Bauern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Bemühungen um mehr Tierwohl und Ökologie auch von der öffentlichen Hand im Sinne der Stärkung der Nachfrage nach ihren Produkten mitgetragen und unterstützt wird.

Eine besondere Rolle spielt hierbei die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), welche Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von zahlreichen Produkten für beschaffende Stellen der öffentlichen Hand abschließt. Diese müssen den Einkäufer:innen der öffentlichen Hand auch ermöglichen, naBe-konform einzukaufen. Als Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand steht die BBG laut SB-GmbH-Gesetz im Alleinbesitz der Republik. Zudem unterliegt die Tätigkeit der Gesellschaft der Aufsicht des Bundesministers für Finanzen, der entsprechende Weisungen erteilen kann und dem die BBG laut Gesetz auskunftspflichtig ist. Insofern liegt die Verantwortung für die BBG beim Bundesminister für Finanzen, der dafür zu sorgen hat, dass die BBG ihren Aufgaben entsprechend nachkommt und eine sorgfältige Geschäftsgebarung einhält.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Zur Aufsicht der BBG bzgl. Lebensmittelbeschaffung, bzw. Bundes-Beschaffungsvorgängen allgemein:

1)    Welche konkreten Schritte haben Sie im Rahmen Ihrer Aufsicht seit Amtsantritt, bzw. Ihre Vorgänger seit Anfang 2023 gesetzt, um die Erfüllung der Bio- und Tierwohlquoten des naBe im Verantwortungsbereich der BBG zu gewährleisten, z.B. durch Einforderung vorausschauender Planung von Ausschreibungen, insbesondere im Hinblick auf die seit Anfang 2025 deutlich erhöhten Anteile von Schweinefleisch aus besseren Haltungsstandards (min. 50% statt bisher min. 25%), Schweine- und Rindfleisch aus GVO-freier Fütterung (100% statt bisher min. 40%), und Bio-Lebensmitteln (min. 30% statt bisher min. 25%)?

2)    Ist die vollumfängliche Umsetzung des naBe-AP Teil der Eigentümerstrategie des BMF für die BBG?

a.    Wenn ja: Welche KPIs und Zielwerte existieren für die Umsetzung des naBe-AP in der Eigentümerstrategie, und wie sieht der aktuelle Stand der Zielerfüllung aus?

b.    Wenn nein: Warum nicht?

3)    War die Umsetzung des naBe-AP durch die BBG Thema in den Eigentümer-Besprechungen der Jahre 2023, 2024 und 2025 bisher?

a.    Wenn ja, welche Problemfelder wurden diskutiert, welche Auskünfte wurden seitens der BBG erteilt, und welche Maßnahmen wurden vereinbart?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

4)    Generell im Falle von Ausschreibungen der BBG für Rahmenvereinbarungen zur Lebensmittelbeschaffung: Wie läuft konkret der Prozess zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ab? Wir ersuchen um Beantwortung dieser Frage und sämtlicher Unterfragen sowohl allgemein als auch konkret am Beispiel der aktuell laufenden Ausschreibung zu Milchprodukten und Feinkost.

a.    In welchen Gremien wird über die Ausschreibung wie lange im Vorhinein beraten? Wir ersuchen um Angabe aller Gremien, sowie auch der konkreten Termine für die Beispiel-Ausschreibung, sowie der Teilnehmenden (i.S. Nennung der vertretenen Institution) für jeden der Termine.

b.    Werden potentielle Anbieter bereits vor geplanten Ausschreibungen zu Besprechungen dieser eingeladen? Wenn ja, wozu dienen solche Vorbesprechungen?

c.    Wie wird der Bedarf der potentiellen Abnehmer:innen erhoben? Wir ersuchen um Angabe auch der konkreten Bedarfsmeldungen im Falle der Beispielausschreibung.

d.    Wird bereits vor der Ausschreibung die Verfügbarkeit der gefragten Warengruppen am Markt überprüft? Falls ja, ersuchen wir um Information, auf welche Art und Weise dies vonstattengeht.

e.    Wie wird auf Grund der nabe-Vorgaben die zu erwartende Steigerung der Bedarfe für Bio- und Tierwohlprodukte sowie Produkte aus GVO-freier Fütterung entsprechend der Steigerung der entsprechenden Quoten über die Jahre in den Ausschreibungen berücksichtigt?

                                  i.    Gibt es Bedarfsmengen und maximale Abrufmengen, die auf Jahre aufgeschlüsselt sind? Falls ja, ersuchen wir um Übermittlung dieser jährlichen Mengengerüste für folgende Rahmenvereinbarungen: Fleisch- und Wurstwaren (Ausschreibung 2023), Bio-Molkereiprodukte (Ausschreibung 2024), Frischgeflügel (Ausschreibung 2024), Molkereiprodukte und Feinkost (2025).

f.     Im naBe-Aktionsplan steigen laufend die vorgeschriebenen Anteile an Tierwohlprodukten als auch Bioprodukten. Wie sichert die BBG in der langfristigen Planung der Ausschreibungen für Lebensmittel die Erreichung der Quoten?

g.    Ist es durch die aktuell bestehenden Rahmenvereinbarungen überhaupt möglich, dass alle Bundeseinrichtungen die im naBe-AP vorgegebenen Quoten erfüllen?

 

5)    Es gab im Jahr 2023 die letzte Wurst- und Fleischwarenausschreibung (internes Geschäftszeichen der BBG: GZ 4401.04350), wobei sich der Abrufzeitraum für die Schweine- und Rindfleischprodukte auf 1.12.2023 bis 30.11.2027 erstreckte. Welche Maßnahmen hat das BMF zu dieser Ausschreibung im Rahmen der Aufsicht gesetzt (Weisungen, Gespräche, Auskunftsersuchen, etc.), um zu gewährleisten, dass die BBG in dieser Ausschreibung die Vorgaben des naBe hinsichtlich der Haltung „Mehr Tierwohl“ bei Schweinefleisch und Verarbeitungsprodukten, bei Rindfleisch und Verarbeitungsprodukten und die Vorgaben zur GVO-freien Fütterung bei der Beschaffung von Rind- und Schweinefleisch adäquat abgedeckt?

a.    Welche Gesamtmenge an Schweinefleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) umfasste die Ausschreibung? Wir ersuchen um Angabe sowohl der aktuellen Bedarfslage zum Ausschreibungszeitpunkt sowie des in der Ausschreibung angegebenen maximalen Abrufwerts.

                                  i.    Welcher Anteil davon entsprach den Kriterien des naBe unter 6.1 – III (u.a. +60% mehr Platz, eingestreute Liegefläche)?

                                ii.    Welcher Anteil davon entsprach dem Kriterium der GVO-freien Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?

b.    Welche Gesamtmenge an Schweinefleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) umfasste der auf Basis der Ausschreibung abgeschlossene Rahmenvertrag?

                                  i.    Welcher Anteil davon entsprach den Kriterien des naBe unter 6.1 – III (u.a. +60% mehr Platz, eingestreute Liegefläche)?

                                ii.    Welcher Anteil davon entsprach dem Kriterium der GVO-freien Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?

c.    Welche Gesamtmenge an Schweinefleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) wurde bisher aufgrund dieser Rahmenvereinbarung von öffentlichen Stellen abgerufen? Wir ersuchen um Aufschlüsselung auf den Bund und alle 9 Bundesländer, sowie Aufschlüsselung der Abrufe von Bundeseinrichtungen nach Ministeriumszugehörigkeit. Wir ersuchen außerdem um Angabe der Menge sowohl gesamt im bisherigen Abrufungszeitraum, als auch für das Jahr 2025 bisher.

                                  i.    Welcher Anteil davon entsprach den Kriterien des naBe unter 6.1 – III (u.a. +60% mehr Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe des wertmäßigen Anteils aufgeschlüsselt auf den Bund und alle 9 Bundesländer, sowie um Aufschlüsselung der Abrufe von Bundeseinrichtungen nach Ministeriumszugehörigkeit. Wir ersuchen außerdem um Angabe des Anteils sowohl gesamt im bisherigen Abrufungszeitraum, als auch für das Jahr 2025 bisher.

                                ii.    Welcher Anteil davon entsprach dem Kriterium der GVO-freien Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV? Wir ersuchen außerdem um Angabe des Anteils sowohl gesamt im bisherigen Abrufungszeitraum, als auch für das Jahr 2025 bisher.

d.    Welche Gesamtmenge an Rindfleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) umfasste die Ausschreibung? Wir ersuchen um Angabe sowohl der aktuellen Bedarfslage zum Ausschreibungszeitpunkt sowie des in der Ausschreibung angegebenen maximalen Abrufwerts.

                                  i.    Welcher Anteil davon entsprach den Kriterien des naBe aus Tabelle 13 (mehr Platz, eingestreute Liegefläche)?

                                ii.    Welcher Anteil davon entsprach dem Kriterium der GVO-freien Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?

e.    Welche Gesamtmenge an Rindfleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) umfasste der auf Basis der Ausschreibung abgeschlossene Rahmenvertrag?

                                  i.    Welcher Anteil davon entsprach den Kriterien des naBe aus Tabelle 13 (mehr Platz, eingestreute Liegefläche)?

                                ii.    Welcher Anteil davon entsprach dem Kriterium der GVO-freien Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?

f.     Welche Gesamtmenge an Rindfleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) wurde bisher aufgrund dieser Rahmenvereinbarung von öffentlichen Stellen abgerufen? Wir ersuchen um Aufschlüsselung auf den Bund und alle 9 Bundesländer, sowie Aufschlüsselung der Abrufe von Bundeseinrichtungen nach Ministeriumszugehörigkeit. Wir ersuchen außerdem um Angabe der Menge sowohl gesamt im bisherigen Abrufungszeitraum, als auch für das Jahr 2025 bisher.

                                  i.    Welcher Anteil davon entsprach den Kriterien des naBe aus Tabelle 13 (mehr Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe des wertmäßigen Anteils aufgeschlüsselt auf den Bund und alle 9 Bundesländer, sowie um Aufschlüsselung der Abrufe von Bundeseinrichtungen nach Ministeriumszugehörigkeit. Wir ersuchen außerdem um Angabe des Anteils sowohl gesamt im bisherigen Abrufungszeitraum, als auch für das Jahr 2025 bisher.

                                ii.    Welcher Anteil davon entsprach dem Kriterium der GVO-freien Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV? Wir ersuchen außerdem um Angabe des Anteils sowohl gesamt im bisherigen Abrufungszeitraum, als auch für das Jahr 2025 bisher.

g.    Sollten alle Einrichtungen des Bundes ab sofort die Vorgaben zu Tierwohl und zu GVO-freier Fütterung im Bereich von Schweine- und Rindfleisch (Frischfleisch und Verarbeitungsprodukte, inkl. Wurstwaren) bei ihren Abrufen über die genannte BBG Rahmenvereinbarung einhalten: Wären diese Mengen über die genannte Rahmenvereinbarung erfüllbar?

                                  i.    Falls nein, welche Schritte haben Sie bereits gesetzt und welche planen Sie noch zu setzen, um die Erfüllung der naBe-Kriterien in den Bereichen Mehr Tierwohl und GVO-freie Fütterung für die Einrichtungen des Bundes bei Ihren Beschaffungen über die BBG-Rahmenverträge zu ermöglichen?

                                ii.    Falls nein, ist eine zusätzliche Ausschreibung zur Erfüllung der naBe-Kriterien im Bereich Schweine- und Rindfleisch für 2025 geplant?

6)    Hat das BMF angesichts dieser parlamentarischen Anfrage bei der BBG eine Auskunft zu obigen Fragen 4 und 5 verlangt?

a.    Wenn ja, welche Antwort hat das BMF erhalten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

Zur Lebensmittelbeschaffung im Verantwortungsbereich des BMF:

7)    Wie viele Stellen gibt es im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums, inklusive nachgelagerter Dienststellen und ausgelagerter Rechtsträger, die Lebensmittel beschaffen? Wir ersuchen um Auflistung aller Stellen.

8)    Wie hoch ist das budgetierte finanzielle Gesamtvolumen für zu beschaffende Lebensmittel im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums für das Jahr 2025 und das Jahr 2026? Wir ersuchen um Nennung des Gesamtvolumens je Jahr, sowohl gesamt für Ihr Ressort als auch je beschaffender Stelle.

9)    Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an beschafften Lebensmitteln im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums 2025 bisher? Wir ersuchen um Nennung des Gesamtvolumens je beschaffender Stelle.

a.    Welche Beschaffungswege nutzen die Lebensmittel-beschaffenden Stellen im Verantwortungsbereich des Ministeriums? Wir ersuchen je Stelle sowie gesamt um Nennung jedenfalls der BBG Rahmenverträge, der dynamischen Beschaffung via BBG, direkter Lieferant:innenverträge, eigener Produktion, und indirekte Lebensmittelbeschaffung wie Cateringverträge, sofern zutreffend, sowie deren jeweiligen Prozentanteil an den gesamten Lebensmittel-Beschaffungen.

b.    Wie hoch war 2025 bisher der monetäre Bioanteil an diesen Lebensmitteln in % der Gesamtbeschaffung und in absoluten Zahlen? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.

10) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Schweinefleisch und Schweinefleischzubereitungen (inkl. Wurstwaren) 2025 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.

a.    Welcher Anteil des beschafften Schweinefleischs und Verarbeitungs-produkten aus Schweinefleisch erfüllte die Kriterien des naBe unter 6.1 – III (u.a. +60% mehr Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.

11) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Rindfleisch und Verarbeitungsprodukten aus Rindfleisch 2025 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.

a.    Welcher Anteil des beschafften Rindfleischs bzw. Verarbeitungsprodukten aus Rindfleisch erfüllte die Kriterien des naBe aus Tabelle 13 (mehr Platz, eingestreute Liegefläche)? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.

12) Wie hoch war das monetäre Gesamtvolumen an Rind- und Schweinefleisch sowie Verarbeitungsprodukten aus Rind- oder Schweinefleisch (inkl. Wurstwaren) 2025 bisher, das von den Stellen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums beschafft wurde? Wir ersuchen um Angabe der Daten sowohl gesamt als auch je beschaffender Stelle.

a.    Welcher Anteil des beschafften Rind- und Schweinefleischs bzw. Ver-arbeitungsprodukten aus Rind- und Schweinefleisch stammte aus GVO-freier Fütterung, entsprechend Anforderung des naBe in Kapitel 6.1 – IV?

13) Welche konkreten Schritte haben Sie seit Amtsantritt gesetzt, um die Erfüllung der Bio- und Tierwohlquoten des naBe bei den Lebensmittelbeschaffungen im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums zu gewährleisten?

 

14) Welche konkreten Schritte haben Sie seit Amtsantritt gesetzt, um das Monitoring der Umsetzung der naBe-Kriterien im Verantwortungsbereich Ihres Ministeriums (inkl. nachgelagerter Dienststellen) voranzutreiben?



[1] Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung im Bereich Lebensmittel: https://www.nabe.gv.at/lebensmittel/

[2] Bio-Anteil von 4% aller gehaltenen Schweine laut Grünem Bericht 2024; der kombinierte Bio- und Tierwohl-Anteil an allen Schlachtungen im Jahr 2024 machte laut Tierwohlbericht der Österreichischen Schweinebörse 6,1% aus – allerdings ist hier der Bio-Anteil aufgrund vieler Direktvermarktungen unterschätzt.