2319/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Alois Kainz
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Mangelhafte Vorbereitung auf einen Blackout-Fall
Der aktuelle Bericht des Rechnungshofes „Vorbereitung auf den Blackout-Fall“ (Reihe BUND 2025/2) [1] offenbart erhebliche Mängel in der Vorbereitung des Bundes-ministeriums für Landesverteidigung auf einen Blackout.
Trotz jahrelanger politischer Ankündigungen und trotz der sicherheitspolitischen Bedeutung einer funktionierenden militärischen Unterstützungsstruktur im Katastrophenfall konnte bis Ende Februar 2023 an keiner der geplanten 100 militärischen Liegenschaften eine vollständige Autarkie erreicht werden. Zudem kritisiert der Rechnungshof die mangelhafte Kommunikation, die unzureichende Umsetzung von Alarmierungsplänen sowie den offensichtlichen Widerspruch zwischen medialer Öffentlichkeitsarbeit und dem tatsächlichen Stand der Autarkie.
Bezüglich der Einrichtung sogenannter „Sicherheitsinseln“ wurden zwar Pläne vorgestellt, wonach zwölf Liegenschaften als regionale Unterstützungsbasen dienen sollen, doch sind diese aus Sicht des Rechnungshofes zum geprüften Zeitraum weder technisch noch personell in der Lage, eine substanzielle Hilfeleistung im Krisenfall zu erbringen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele der im Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“ vorgesehenen 100 Kasernen sind im Jahr 2025 tatsächlich autark nutzbar (bezogen auf Strom, Wärme, Wasser, Kommunikation und Treibstoffversorgung)? (Bitte um eine genaue Auflistung der einzelnen Liegenschaften nach Stand des Ausbaus, des aufgebrachten Budgets und des Fertigstellungsdatums)
a. Woran ist die vollständige Umsetzung dieses Projekts bislang konkret gescheitert (Lieferketten, Personal, Budget, etc.)?
2. Welche Mittel wurden im Zeitraum 2021–2024 jährlich für das Projekt „Autarkie militärischer Infrastruktur“ budgetiert und wie hoch war die tatsächliche Umsetzung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
3. Warum wurde trotz strategischer Bedeutung keine vollständige Umsetzung in Wien eingeleitet, wie im RH-Bericht erwähnt?
4. Warum wurde die Alarmierungsweisung aus dem Jahr 2021 auch 19 Monate nach ihrer Erlassung in Teilen des BMLV noch nicht umgesetzt?
a. Ist diese Weisung 2025 umgesetzt?
5. Wurde sichergestellt, dass im Blackout-Fall sämtliche dienstpflichtige Personen wissen, wann und wie sie in ihre Liegenschaft einzurücken haben?
6. Wie viele der geplanten zwölf „Sicherheitsinseln“ und elf „Back-up-Kasernen“ sind derzeit als solche nutzbar?
a. Wie viele davon verfügen über autarke Energie-, Wasser- und Kommunikationsversorgung?
7. Wie wird sichergestellt, dass das Bundesheer bei unterbrochener Kommunikation (z.B. kein Funk, kein Internet) überhaupt einsatzfähig bleibt?
8. Welche Übungen zur Vorbereitung auf einen Blackout wurden zwischen 2021 und Ende 2024 durchgeführt?
a. Mit welchen Ergebnissen?
b. Gab es externe Evaluierungen?
9. Wie wird der Einsatz von Kommunikationssystemen (z.B. Kurierdienst, Melder, Analogfunk) konkret organisiert?
10. Inwiefern entsprechen die PR-Kampagnen des BMLV (Events, Einschaltungen, Infoarbeit) tatsächlich dem realen Leistungsstand des Bundesheeres im Blackout-Fall?
11. Welche externen Beratungs- oder PR-Agenturen wurden im Zuge dieser Blackout-Kommunikation beauftragt und zu welchem Preis?
12. In welchem Zeitraum soll das Ziel einer flächendeckenden militärischen Autarkie tatsächlich erreicht werden?