2327/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich 2024

 

 

Die Gewaltschutzstrategie zur Koordinierung und Vernetzung mit Fokus auf Beratung gewaltbetroffener Frauen in Österreich 2024 widmet sich dem Aufbau, der Koordinierung und der Weiterentwicklung eines institutionenübergreifenden Beratungs- und Unterstützungsnetzwerks für gewaltbetroffene Frauen in Österreich. Strategische Schwerpunkte im institutionellen Gesamtsystem des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention im Sinne der Istanbul Konvention sollen verfolgt und damit die Frauenrechte gestärkt werden. Die Strategie versteht Gewalt gegen Frauen nicht nur als individuelles, sondern als strukturelles und gesellschaftliches Problem, das eine umfassende, ressortübergreifende Reaktion erfordert.[1]

 

Zentrale Bestandteile sind der flächendeckende Ausbau von Frauenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren und spezialisierten Kriseneinrichtungen sowie die Etablierung von Koordinierungsgremien wie der „Nationalen Plattform Gewalt gegen Frauen“. Laut Statistik Austria hat jede dritte Frau in Österreich bereits körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren, was die Dringlichkeit von effektiven Schutzmaßnahmen unterstreicht.[2]

 

Trotz dieser umfassenden Bemühungen zeigt die Realität ein anderes Bild: Femizide, Partnergewalt und psychische Gewalt bleiben auf hohem Niveau. Die Vielzahl an beteiligten Stellen und Angeboten macht es außerdem schwer, den tatsächlichen Nutzen, die Effektivität und die Reichweite der gesetzten Maßnahmen transparent zu beurteilen. Ebenso fehlt eine klare Verknüpfung zwischen Beratung, Prävention und rechtlicher Konsequenz auf Seiten der Täter.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele der in der Gewaltschutzstrategie genannten und entwickelten 15 Ideenkonzepte wurden bisher tatsächlich in konkrete Maßnahmen überführt?

2.    Wer ist jeweils federführend für die Umsetzung dieser einzelnen Ideen-konzepte zuständig?

3.    Wie sieht die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Ideenkonzepte aus?

4.    Wie hoch waren die Kosten für die Entwicklung, Umsetzung und Begleit-maßnahmen der Ideenkonzepte?

a.    Wie setzen sich diese Kosten zusammen?

b.    Mit welchen Mitteln werden diese Kosten gedeckt?

5.    Gab es eine Evaluierung oder Erfolgskontrolle der Projekte oder ersten Umsetzungen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.    In welchem Verhältnis stehen die entwickelten Ideenkonzepte zu bereits bestehenden Maßnahmen?

7.    Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um das Beratungsnetz seit Veröffentlichung der Strategie flächendeckend auszubauen?

a.    Welche Kosten sind dazu in welchem Zeitraum angefallen?

8.    Wie viele neue Stellen, Einrichtungen oder Angebote wurden geschaffen oder gestärkt? (Bitte um Angabe des Standorts und Zwecks)

a.    Welche Kosten sind dazu in welchem Zeitraum angefallen?

9.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Sichtbarkeit des Beratungsnetzes bei betroffenen Frauen zu erhöhen?

a.    Welche Kosten sind dazu in welchem Zeitraum angefallen?

10. Welche Kommunikationskampagnen werden zurzeit durchgeführt?

a.    Welche Kosten sind damit verbunden?

11. Wie wird das im Konzept geforderte strukturierte Datenmanagement konkret umgesetzt?

12. Wie wird der Austausch zwischen Organisationen, Polizei und Justiz in Form von Falldebriefings realisiert?

13. Inwiefern wurden die betroffenen Frauen und zivilgesellschaftlichen Organisationen systematisch in die Weiterentwicklung der Strategie einge-bunden?

14. Wie hoch ist das aktuelle Jahresbudget für die Umsetzung der Gewalt-schutzstrategie?

a.    Wie verteilt sich dieses auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?

15. Welche Mechanismen bestehen, um eine nachhaltige Finanzierung der Beratungsstellen sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Regionen?

16. Wie viele Frauenberatungsstellen wurden seit Beginn der Strategie tatsächlich neu geschaffen oder personell/infrastrukturell gestärkt?

17. Gibt es eigene Maßnahmen oder finanzielle Mittel für Organisationen, die sich auf besonders vulnerablen Gruppen spezialisiert haben?

18. Wie genau ist die Aufgabenverteilung zwischen der „Nationalen Plattform Gewalt gegen Frauen“, der „Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention“ und den beteiligten Ministerien geregelt?

19. Welche Verpflichtungen bestehen für Bundesländer und Gemeinden, sich aktiv an der Umsetzung der Strategie zu beteiligen?

20. Wie wird die Datenerhebung zur Gewaltbetroffenheit standardisiert und veröffentlicht, insbesondere in Hinblick auf die Dunkelziffer?

21. Gibt es Berichtspflicht über Fortschritte und Herausforderungen?

a.    Wenn ja, sind diese öffentlich einsehbar?

b.    Wenn nein, wieso nicht?



[1]     https://www.bmfwf.gv.at/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/gewaltschutzstrategie-2024.html (abgerufen am 25.04.2025)

[2]    https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2022/11/20221125GewaltgegenFrauen.pdf (abgerufen am 25.04.2025)