2333/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen
In Österreich ist geschlechtsspezifische Gewalt weit verbreitet: Jede fünfte Frau – also rund 20 Prozent – hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Etwa jede dritte Frau (35 Prozent) war seit ihrem 15. Lebensjahr sexueller Belästigung ausgesetzt. Psychische Gewalt durch (Ex-)Partner betrifft sogar 38 Prozent der Frauen. Laut der FRA-Studie „Gewalt gegen Frauen. Eine EU-weite Erhebung“ (2014) wurden 29,5 Prozent der befragten Frauen in Österreich Opfer sexualisierter Gewalt, darunter Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung oder erzwungene sexuelle Handlungen. Zudem gaben 56,8 Prozent der Frauen an, im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt erfahren zu haben.[1]
Trotz bestehender gesetzlicher Schutzmaßnahmen und zahlreicher Präventions-initiativen zeigen diese Zahlen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen weiterhin unzureichend ist. Besonders im Bereich der frühzeitigen Gefahreneinschätzung, des Opferschutzes und der Täterarbeit besteht dringender Verbesserungsbedarf.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten (neuen) Projekte, Kampagnen und Maßnahmen sind zur Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt geplant?
a. Welche Projekte, Kampagnen und Maßnahmen gehen dabei aus EU-Programmen oder EU-Agenden hervor?
b. Inwiefern gehen diese Maßnahmen über bisherige nationale Strategien hinaus?
c. Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung vorgesehen?
2. Welche finanziellen Mittel sind für die geplanten Maßnahmen budgetiert? (Bitte um Angabe nach Projekt, Fördergeber (EU/national), Laufzeit)
3. Wie viele Projekte zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt werden derzeit auf Bundesebene (mit-)finanziert (inkl. EU-Mittel)? (Bitte um Angabe der Laufzeit, Trägerorganisation, Zielsetzung und Budget)
4. Welche österreichischen Organisationen, Einrichtungen oder öffentlichen Stellen, die auf Gewaltprävention u.ä. ausgerichtet sind (Frauenhäuser, Beratungsstellen etc.), erhalten Fördermittel im Rahmen von EU-Programmen?
a. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
b. In welchem Ausmaß werden Fördermittel vergeben?
5. Welche Evaluationsmethoden werden zur Wirkungsmessung der geplanten Maßnahmen herangezogen?
a. Gibt es bereits erste Zwischenergebnisse oder Evaluierungen aus vergangenen Förderperioden?
6. Sind rechtliche Anpassungen resultierend aus europarechtlichen Vorgaben vorgesehen, um Lücken im Strafrecht bzgl. Schutz vor Gewalt (neue Tatbestände, Strafrahmenanpassungen etc.) zu schließen?
7. Inwieweit steht Ihr Ministerium mit anderen Ministerien in Kontakt hinsichtlich der Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt?
8. Wie hoch sind die für die nächsten 4 Jahre vorgesehenen finanziellen Mittel für Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt im Bundesbudget?
[1] Vgl. https://www.wien.gv.at/menschen/frauen/stichwort/gewalt/zahlen.html#oesterreich (abgerufen am 07.05.2025)