2335/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwendung des „Stillen Notrufs“

 

 

Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 weist einen besorgniserregenden Anstieg von Gewaltdelikten auf: Insgesamt wurden 85.374 Gewaltdelikte angezeigt, was einem Zuwachs von 8,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders alarmierend ist die Zunahme von Gewalt in der Privatsphäre, mit 20.590 angezeigten Delikten bedeutet dies ein Plus von 3,5 % im Vergleich zu 2022.[1]

 

Vor diesem Hintergrund gewinnt der „Stille Notruf“ über die Smartphone-App DEC112 (Digital Emergency Call 112)[2] an Bedeutung, der im März 2022 eingeführt wurde. Diese Funktion ermöglicht es Personen in akuten Gefahrensituationen, insbesondere bei häuslicher Gewalt, unbemerkt Hilfe zu rufen. Mit Stand Dezember 2022 kam es zu 13 „Stillen Notrufen“; registriert bzw. in der App angemeldet waren zu diesem Zeitpunkt 5.500 Personen.[3]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In welcher Höhe wurden Budgetmittel in den Jahren 2022 bis 2024 für die Bewerbung der App „DEC112“ bzw. für die Nutzung des „Stillen Notrufs“ bereitgestellt (Werbung, Kampagnen o.ä.)? (Bitte um Angabe der einzelnen Posten)

2.    In welcher Form und wo wird der „Stille Notruf“ aktuell beworben? (Kampagnen, Inserate etc.)

a.    Gibt es Informationen darüber, wie bekannt diese Funktion der App „DEC112“ in der Bevölkerung ist?

3.    Wird der „Stille Notruf“ auch dezidiert als „Notfall-App“ für Gewaltsituationen beworben und bekanntgemacht?

4.    Welche Kosten entstehen jährlich durch die Wartung und den Betrieb der App „DEC112“?

5.    Wer ist für die Wartung und den Betrieb der App „DEC112“ verantwortlich?

6.    Wie viele Nutzer sind aktuell in der App „DEC112“ angemeldet? (Bitte um Angabe der jährlichen Anmeldungen seit 2022)

7.    Wie viele Notrufe wurden in den Jahren 2022 bis 2024 über die App abgesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Notrufnummern)

a.    Bei wie vielen Notrufen bestand laut Einsatzleit- und Kommunikations-system (ELKOS) ein aufrechtes Betretungsverbot nach § 38a SPG?

b.    Bei wie vielen Notrufen handelte es sich um akute Gefahren- oder Bedrohungssituationen?

c.    Zu wie vielen Anzeigen kam es? (Bitte um Auflistung nach Zeitraum, Bundesland und Tatbestand)

8.    Welche konkreten Verbesserungen sind seit der Einführung der App umgesetzt worden?

a.    Welche Kosten sind hierfür konkret entstanden?

9.    Wie viele Rettungs- und Feuerwehrleitstellen wurden seit Einführung der App integriert?

10. Bestehen aktuell Kooperationen mit Frauen- und Opferschutzeinrichtungen im Zusammenhang mit der App-Funktion „Stiller Notruf“?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, seit wann?



[1]    vgl https://www.bmi.gv.at/magazin/2024_05_06/02_Kriminalstatistik_2023.aspx (abgerufen am 28.04.2025)

[2]    https://www.dec112.at/stiller-notruf/

[3]    vgl. https://orf.at/stories/3298525 (abgerufen am 28.04.2025)