2359/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend Wasserrechtlicher Bescheid betreffend Staubalken in der Glanfurt, Klagenfurt am Wörthersee
Im Bereich der Glanfurt in Klagenfurt am Wörthersee befindet sich östlich der Glanfurtgasse ein sogenannter „Staubalken“. In einer schriftlichen Anfrage an die Kärntner Landesrätin Mag. Sara Schaar, eingebracht am 24.04.2025 (Ldtgs.ZI. 73-20/33), wurde um Auskunft über die wasserrechtliche Genehmigung dieses Bauwerks ersucht, insbesondere um Übermittlung des ursprünglichen Bescheids des Landeshauptmanns vom 16. März 1960 (GZ Wa-210/2/60, später GZ 2117/1978). In ihrer Antwort verwies die Landesrätin jedoch darauf, dass es sich dabei um eine Materie der mittelbaren Bundesverwaltung handle und somit keine Zuständigkeit auf Landesebene gegeben sei. Eine Beantwortung müsse daher durch das zuständige Bundesministerium erfolgen.[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Liegt dem Bundesministerium der wasserrechtliche Bescheid des Landes-hauptmanns von Kärnten vom 16.03.1960 mit der GZ Wa-210/2/60 (später GZ 2117/1978) betreffend den Staubalken in der Glanfurt vor?
a. Wenn ja, wie lautet der vollständige Inhalt dieses Bescheids? (Ersucht wird um Übermittlung einer Kopie des Bescheids).
2. Welche weiteren wasserrechtlichen Bescheide oder Verfahren sind im Zusammenhang mit dem genannten Bauwerk bekannt?
3. Gibt es aktuell gültige Genehmigungen oder Auflagen bezüglich Betrieb, Instandhaltung oder Kontrolle dieses Staubalkens?
4. Welche Behörde ist für die Überwachung und Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften im genannten Bereich zuständig?