2361/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umsetzung, Finanzierung und gesetzliche Absicherung der Gewaltambulanzen und der Gerichtsmedizinischen Institute in Österreich

 

 

Auf der Webseite der Medizinischen Universität Wien, Zentrum für Gerichtsmedizin ist zu lesen:

 

„Gerichtsmedizin ist die medizinisch-forensische Wissenschaft im Dienste der Menschen und der Wahrheit. Diese Disziplin hat sich historisch betrachtet von dem aus Kriminalromanen bekannten ‚Detektiv mit dem Skalpell‘ heute zu einer multidisziplinären forensischen High-Tech-Wissenschaft entwickelt und gewandelt.

 

Die gerichtsmedizinische Forschung an der MedUni Wien umfasst dabei sowohl eigenständige Forschung als auch die Adaptierung, Implementierung und Validierung von wissenschaftlichen Erkenntnissen anderer Fachgebiete für spezifisch forensische Zwecke. Forensische Forschung ist hochqualitative universitäre Forschung, die international ausgerichtet ist. Die angewandte Forschung ergibt sich aus speziellen hoheitlichen Fragestellungen (z.B. die Identifikation von Menschen mittels DNA-Analyse, der Nachweis von Giften, die Beurteilung einer Beeinträchtigung durch Drogen und Medikamente im Straßenverkehr etc.), welche in anderen naturwissenschaftlichen Fächern nicht in dieser Form bearbeitet werden.“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnete Obduktionen wurden 2024 im Sprengel OLG Wien durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Universitätseinheiten für Gerichtliche Medizin)

2.    Wie viele von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnete Obduktionen wurden 2024 bundesweit durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Universitätseinheiten für Gerichtliche Medizin)

3.    Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang gesetzt, um den zusätzlichen personellen Bedarf an Gerichtsmedizinern für die Gewaltambulanzen sicherzustellen?

4.    Wie viele zusätzliche gerichtsmedizinische Facharztstellen werden im Rahmen des Projekts Gewaltambulanzen voraussichtlich benötigt?

5.    Ist die Schaffung zusätzlicher gerichtsmedizinischer Kapazitäten konkret geplant?

a.    Wenn ja, an welchen Standorten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wird es dafür eine Planung geben?

d.    Wenn nein, wann wird diese Planung fertig sein?

6.    Gibt es Überlegungen, die Facharztausbildung im Bereich Gerichtsmedizin im Hinblick auf den steigenden Bedarf zu stärken bzw. auszubauen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    In welcher Form hat sich das BMFWF bislang an der Entwicklung und Umsetzung des Projekts zur flächendeckenden Einrichtung von Gewalt-ambulanzen beteiligt?

8.    Welche Beiträge hat das BMFWF konkret im Rahmen des vom Bundes-kanzleramt, BMJ, BMI und BMASGPK beauftragten Konzepts zur Evaluierung des Status quo der Gerichtsmedizin geleistet?

9.    Welche Maßnahmen wurden seitens des BMJ seit dem Jahr 2021 gesetzt, um dem bekannten und wiederholt thematisierten Ressourcenmangel an den österreichischen Instituten für Gerichtsmedizin entgegenzuwirken?

10. Wie viele gerichtsmedizinische Facharztstellen sind derzeit an den Universitäts-standorten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg besetzt bzw. unbesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten im Jahr 2024, bestehenden und offenen Stellen)

11. Ist Ihnen bekannt, wie das BMFWF die aktuelle Ausstattung und personelle Besetzung der gerichtsmedizinischen Institute im Hinblick auf deren künftige Rolle bei der forensischen Beweissicherung in Gewaltambulanzen bewertet?

12. Ist Ihnen bekannt, welche finanziellen Mittel in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für den Ausbau oder die Absicherung gerichtsmedizinischer Kapazitäten durch das BMFWF bereitgestellt wurden?

13. Gibt es konkrete Pläne oder Vereinbarungen mit dem BMFWF für eine langfristige strukturelle und finanzielle Absicherung zusätzlicher Facharztstellen im Bereich der Gerichtsmedizin im Kontext des Projekts Gewaltambulanzen?

14. Welche weiteren Schritte sind aus Sicht des BMJ notwendig, um die volle Einsatzfähigkeit der Gewaltambulanzen mit entsprechender gerichts-medizinischer Expertise sicherzustellen?

15. Welche konkreten Leistungsanforderungen wurden von der Steuerungsgruppe an Gewaltambulanzen formuliert (z.B. Erreichbarkeit, Ausstattung, personelle Mindeststandards)?

16. Wie viele Gerichtsmediziner bzw. klinisch-forensisch geschulte Ärzte stehen aktuell in den Modellregionen Ost und Süd für die Versorgung in Gewalt-ambulanzen zur Verfügung?

17. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) an gerichtsmedizinischem Personal sind für die Endausbaustufe der Modellregionen Ost und Süd vorgesehen?

18. Wie wird sichergestellt, dass die Gewaltambulanzen auch außerhalb der Pilotregionen flächendeckend eingerichtet und betrieben werden können – insbesondere in strukturschwächeren oder ländlichen Gebieten?

19. Wie wird der Übergang von der gerichtsmedizinischen Untersuchung durch Fachärzte zu einer qualitätsgesicherten Versorgung durch entsprechend geschulte Allgemeinmediziner geregelt?

20. Welche Maßnahmen zur wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der Pilotprojekte sind konkret vorgesehen (z.B. beteiligte Institutionen, Methodik, Zeitschiene)?

21. Welche Ergebnisse aus der bereits laufenden Gewaltambulanz in der Modell-region Süd (Graz) liegen bisher vor, und wie werden diese in die Weiter-entwicklung des Projekts einbezogen?

22. Welche Zeitachse wird derzeit für die bundesweite Umsetzung der Gewalt-ambulanzen angestrebt, und wie erfolgt die Abstimmung zwischen den betroffenen Ministerien in dieser Phase?



[1]   https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/organisation/medizinisch-theoretische-einrichtungen/zentrum-fuer-gerichtsmedizin