2362/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Maximilian Linder
an den Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus
betreffend 380 kV-Leitung durch Kärnten
Die geplante 380 kV-Hochspannungsleitung durch Kärnten sorgt weiterhin für intensive Diskussionen und Proteste. Laut Berichten des ORF Kärnten betrifft das Projekt etwa jede zweite Gemeinde in Kärnten und Osttirol. Die Leitung soll eine 180 Kilometer lange Verbindung von Völkermarkt bis nach Osttirol schließen. Zahlreiche Bürgerinitiativen und betroffene Anrainer befürchten jedoch gravierende Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und das Landschaftsbild.[1] Besonders kritisch sehen sie die zusätzliche Belastung durch weitere geplante Leitungen wie in St. Georgen am Längsee, wo mit der 380-kV-Leitung auch eine 110 kV-Leitung entstehen soll.[2]
Laut jüngsten Berichten gibt es Forderungen nach mehr Transparenz und stärkerer Bürgerbeteiligung, da viele Anwohner das Gefühl haben, nicht ausreichend in die Entscheidungsprozesse eingebunden zu sein. Zudem wird die Notwendigkeit des Projekts in einigen Regionen infrage gestellt, insbesondere im Hinblick auf alternative Trassenführungen. In einigen betroffenen Gemeinden formieren sich daher verstärkt Bürgerproteste, die auf eine Neubeurteilung der geplanten Maßnahmen drängen.1
Ein weiteres zentrales Thema sind die Entschädigungszahlungen für betroffene Anrainer, Grundstückseigentümer und Gemeinden. Grundstückseigentümer erhalten in der Regel eine einmalige Abschlagszahlung, die oft unter dem tatsächlichen Schaden liegt, während bei einer Ablehnung ein Enteignungsverfahren droht, bei dem die Entschädigung noch geringer ausfällt. Besonders problematisch ist zudem, dass bei zwei beteiligten Netzbetreibern der zweite Betreiber in vielen Fällen kaum noch eine Entschädigung leistet. Dies führt zu Unsicherheiten und finanziellen Nachteilen für betroffene Eigentümer, insbesondere wenn ihre Grundstücke an Wert verlieren, ohne direkt bebaut zu werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wirtschaft, Energie und Tourismus nachstehende
Anfrage
15. Besteht die Möglichkeit, den betroffenen Eigentümern eine jährliche Zahlung anzubieten, um eine langfristige und faire Entschädigung sicherzustellen?
16. In Salzburg erhalten betroffene Eigentümer eine jährliche Entschädigungs-zahlung – auf welcher rechtlichen oder finanziellen Grundlage beruhen diese Zahlungen und beteiligt sich der Bund an deren Finanzierung?