2365/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Norbert Nemeth
an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Österreich
Aufgrund der übermäßigen Staatsverschuldung, die durch die schwarz-grüne Bundesregierung hinterlassen wurde, droht Österreich ein Defizitverfahren der Europäischen Union. Sollte dieses nicht abgewendet werden können, hätte es erhebliche Auswirkungen auf die Souveränität Österreichs in Fragen der Budget-gestaltung. Angesichts der Tragweite findet dieses drohende Verfahren der Europäischen Union gegen Österreich derzeit auch besondere mediale Beachtung.
Jedoch kann es auch andere Vertragsverletzungsverfahren geben, welche die Kommission gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bzw. unter bestimmten Voraussetzungen auch ein anderer Mitgliedstaat gemäß Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gegen Österreich erheben kann.
Zur Gewährleistung von Transparenz und der Möglichkeit besserer Vorbereitung richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie nachstehende
Anfrage
1. Wie viele EU-Vertragsverletzungsverfahren sind gegen Österreich anhängig, seit wann und aus welchem Grund?
a. Wie ist der jeweilige Verfahrensstand?
2. Wie viele der gegen Österreich anhängigen Vertragsverletzungsverfahren beruhen auf Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union?
a. Um welche Verfahren handelt es sich?
3. Wie viele der Vertragsverletzungsverfahren, die gegen Österreich anhängig sind, beruhen auf Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union?
a. Um welche Verfahren handelt es sich?
4. Zu welchem Zeitpunkt sind die begründeten Stellungnahmen der Europäischen Kommission bei der Bundesregierung jeweils eingegangen?
a. Welche konkreten Forderungen sowie Fristen wurden darin benannt?
5. Hat die Bundesregierung nach Erhalt der begründeten Stellungnahmen der Europäischen Kommission jeweils Maßnahmen ergriffen?
a. Falls ja, welche konkreten Schritte wurden unternommen?
b. Falls keine Schritte unternommen wurden, warum nicht?
c. Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, wie begründen Sie diese Vorgangsweise?
6. Was ist der schlimmstmögliche Verfahrensausgang bei den gegen Österreich derzeit laufenden Vertragsverletzungsverfahren im jeweiligen Fall?
a. Im Falle von Strafzahlungen, wie hoch wäre die von Österreich jeweils im schlimmsten Fall zu zahlende Summe?
Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.