2380/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Verpflichtende Nutzung der ID Austria im Bildungsbereich
Die Einführung der ID Austria als zentrale digitale Identifikation hat in den letzten Monaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie wird sowohl für private als auch berufliche Zwecke genutzt und soll unter anderem den Zugang zu digitalen Diensten und Verwaltungsprozessen erleichtern. In Bezug auf den Bildungsbereich stellt sich die Frage, wie weit die Implementierung der ID Austria für alle Beteiligten geht, und welche Konsequenzen es für die Berufsgruppe der Lehrer gibt, die dieser Verpflichtung möglicherweise nicht nachkommen können oder wollen.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen gesetzt, um Lehrpersonen bei der Umstellung auf die ID Austria zu unterstützen?
a. Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
b. Wenn nein, warum wird keine Unterstützung geboten?
2. Wie viele Bedienstete im Schulbereich haben bereits erfolgreich eine ID Austria mit Multifaktorauthentifizierung aktiviert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)
3. Welche Kosten entstehen für Schulen und das Bildungsministerium durch die Anschaffung und Verwaltung von FIDO2 Tokens?
4. Welche Rückmeldungen bzw. Beschwerden liegen seitens der Bediensteten oder Gewerkschaften im Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung der ID Austria im Bildungsbereich vor?
5. Wie wurde im Zuge der Einführung der ID Austria im Bildungsbereich geprüft, ob die vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge notwendig und verhältnismäßig im Hinblick auf den verfolgten Zweck sind?
6. Wurde im Rahmen der Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) analysiert, ob alternative und datenschutzrechtlich weniger eingreifende Maßnahmen denselben Zweck erfüllen könnten?
7. Welche konkreten Alternativen zur ID Austria wurden im Vorfeld geprüft und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
8. Wie wird sichergestellt, dass die verpflichtende Nutzung der ID Austria keine unverhältnismäßige Belastung für bestimmte Nutzergruppen darstellt?
9. Gibt es konkrete Konsequenzen für Berufsgruppen im Bildungsbereich, die sich weigern, die ID Austria zu nutzen, oder nicht in der Lage sind, diese zu aktivieren?
10. Gibt es eine weitere Lösung außer dem FIDO2 Token für Personen ohne Smartphone oder mit technischen Einschränkungen, um die ID Austria zu nutzen?
11. Wie wird sichergestellt, dass niemand aufgrund fehlender technischer Ausstattung benachteiligt wird?
12. Gibt es eine neuerliche Übergangsfrist für Personen im Bildungsbereich, die Schwierigkeiten mit der Aktivierung oder Nutzung haben?
a. Wenn ja, wie lange gilt diese Frist?
b. Wenn nein, welche Alternativen stehen Betroffenen zur Verfügung?
13. Wie wird gerechtfertigt, dass Lehrkräfte dazu gezwungen werden, private Geräte für berufliche Aufgaben zu verwenden?
14. Gibt es eine zentrale Anlaufstelle oder Beratung für Personen, die Schwierigkeiten mit der Implementierung der ID Austria haben?
15. Welche rechtlichen Grundlagen stehen hinter der Verpflichtung zur Nutzung der ID Austria im Bildungsbereich und wie wird diese mit bestehenden rechtlichen Regelungen zur Schulautonomie und persönlichen Freiheit in Einklang gebracht?
16. Wer hat Zugriff auf die durch die ID Austria generierten oder verarbeiteten personenbezogenen Daten im schulischen Umfeld?
17. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um eine missbräuchliche Verwendung oder Weitergabe von Daten von Schülern und Lehrpersonal zu verhindern?
18. Inwiefern wird bei der verpflichtenden Einführung der ID Austria im Bildungsbereich dem in §1aE-GovG verankerten Recht auf Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Kommunikationsarten Rechnung getragen?
19. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Bildungsministeriums dagegen, wie in der Privatwirtschaft eine organisatorische Trennung vorzusehen, sodass Bedienstete im Bildungsbereich nicht ihre persönliche ID Austria, sondern eine dienstlich zugewiesene Rolle oder ID zur Nutzung schulbezogener Anwendungen verwenden?
20. Wie stellen Sie sicher, dass die verpflichtende dienstliche Nutzung der persönlichen ID Austria durch Lehrkräfte und Bedienstete nicht in unzulässiger Weise in das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre eingreift?
21. Wer haftet Ihrer Ansicht nach, wenn ein Dritter unzulässig in den Besitz des für die ID Austria genutzten Smartphones gelangt (z.B. bei Verlust oder Diebstahl)?