2382/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Wirtschaftlichkeitsaspekte der A8-Anschaffung für Staatssekretär Schellhorn
Staatssekretär Josef Schellhorn, zuständig für Deregulierung im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, indem er den ursprünglich vorgesehenen Audi A6 als Dienstwagen ablehnte und stattdessen einen Audi A8 mit einem Listenpreis von über 120.000 Euro bestellte.
Der Heute-Artikel vom 30. April 2024 berichtet wie folgt über die Neuanschaffung:
„Damit sollte die Anforderung ‚größerer Fahrgastraum für längere Überland-fahrten‘ erfüllt werden. Der Dienstwagen entspreche zudem ‚nicht nur den Vorgaben des Aktionsplanes für nachhaltige Beschaffung, zudem erfüllen die CO₂-Emissionen die Vorgaben der Clean Vehicle Directive bzw. des Straßen-fahrzeugbeschaffungsgesetzes. […] Das aktuelle Auto (ein A6) war ursprünglich ein Dienstwagen des Hauses und war im Leasingvertrag nur mit 35.000 km/Jahr veranschlagt. Es war also voraussehbar, dass am Ende des Leasingvertrages Strafzahlungen zu leisten gewesen wären.“[1]
Zudem ist laut Heute-Artikel eine Kilometerpauschale von 60.000 Kilometern pro Jahr im neuen Leasingvertrag inkludiert.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Kriterien wurden bei der Entscheidung für die Anschaffung eines Audi A8 anstelle des ursprünglich Audi A6 berücksichtigt?
2. Auf welcher konkreten Berechnungsgrundlage basiert die Einschätzung, dass die Neuanschaffung eines Audi A8 im Vergleich zur Weiternutzung des Audi A6 wirtschaftlicher ist? (Bitte um detaillierte Offenlegung der zugrunde liegenden Kalkulation)
3. Welche Rabatte oder Sonderkonditionen wurden im Zuge der Fahrzeugauswahl eingeholt und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen bzw. nicht berücksichtigt, und aus welchen Gründen? (Bitte um vollständige Auflistung sämtlicher erhobenen und verfügbaren Rabatte oder Sonderkonditionen)
4. Welche alternativen Fahrzeugmodelle wurden vor der Entscheidung für den Audi A8 hinsichtlich ihrer Eignung geprüft und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
5. Welche Gesamtkosten (inkl. Leasingrate, Betriebskosten, Versicherung, Wartung, CO₂-Abgaben, etc.) entstehen dem Ressort jährlich durch die Nutzung des Audi A8?
6. Welche CO₂-Emissionen (g/km) wird das konkret beschaffte Modell des Audi A8 im Zusammenhang mit den Dienstreisen produzieren?
7. In welchem Ausmaß wurde die Möglichkeit einer Nachverhandlung der Leasingbedingungen des Audi A6 geprüft, bevor die Entscheidung zur Neubeschaffung getroffen wurde?
8. Wurde der Audi A6 zurückgegeben oder ist dieser weiterhin im Bestand?
a. Falls Letzteres zutrifft, zu welchem Zweck und von welchen Personen wird das Fahrzeug derzeit verwendet?
9. Welche dienstlichen Fahrten hat Staatssekretär Schellhorn seit Antritt seiner Funktion unternommen und wie verteilen sich diese auf die Verkehrsmittel (Pkw, Bahn, Flugverkehr)?
10. Wird das Dienstfahrzeug ausschließlich dienstlich genutzt oder erfolgt auch eine private Mitverwendung?
11. Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl von neuen Dienstfahrzeugen im Staatssekretariat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Umweltverträglichkeit entspricht?