2384/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Causa Baukartell, Prozessfinanzierung
Ein uns zugekommenes Informationsschreiben, das vom Österreichischen Städtebund, dem österreichischen Gemeindebund, der VKÖ und der VÖWG an einige Tiroler Gemeinden zur Causa Prozessfinanzierung Baukartell erging und dessen Angelegenheit in der Hand des Bundes, nämlich des Bundesbeschaffung GmbH (BBG) liegt, wirft für uns nun einige Frage auf.
In dem genannten Schreiben ist Folgendes zu lesen:
„Im Zuge der Aufarbeitung des Österreichischen Baukartells (Zeitraum von Juli 2002 bis Oktober 2017) hat die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) eine Rahmenvereinbarung mit einem Prozessfinanzierer abgeschlossen. Für den Österreichischen Städtebund, für den Österreichischen Gemeindebund, für den Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (VÖWG) und für den Verband kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) war es wichtig, dass den vermeintlich Geschädigten durch einen Prozessfinanzierer jegliches Kosten- und Prozessrisiko abgenommen wird (von der Prüfung der Betroffenheit angefangen, über die Bezifferung des Schadens bis hin zur Geltendmachung und Durchsetzung des Ersatzanspruchs).
Die Rahmenvereinbarung ermöglicht es potenziell Geschädigten (Auftrag-gebern), Schadenersatzansprüche geltend zu machen, ohne dass ihnen dabei Kosten entstehen. Im Gegenzug wird ein Anteil in Höhe von 22 % (exkl. USt.) des gerichtlich festgestellten oder außergerichtlich vereinbarten Schaden-ersatzes an den Prozessfinanzierer abgetreten. Auch die in der Rahmen-vereinbarung angeführte Servicegebühr der BBG wird direkt vom Prozessfinanzierer an die BBG abgeführt, eine sonst übliche „V-Charge“ fällt in dieser Rahmenvereinbarung nicht an. Abrufe aus der Rahmenvereinbarung sind bis zu 6 Jahre nach Abschluss - somit bis 07.01.2031 - möglich (Achtung: Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt eintreten).
Die Rahmenvereinbarung steht allen Städten, Gemeinden, Gemeinde-verbänden, Wasserverbänden, von Gemeinden betriebenen wirtschaftlichen Unternehmungen, sowie Mitgliedern des VÖWG/VKÖ zur Verfügung, die zum Zeitpunkt des Abrufes eine Grundsatzvereinbarung mit der BBG abgeschlossen haben – dies ist seit dem 01.01.2025 kostenlos möglich und kann jederzeit abgeschlossen werden (Kunde werden |Bundesbeschaffung GmbH). Infolge des Abschlusses der Grundsatzvereinbarung erhält man alle wichtigen Informationen, um sich im BBG-Portal zu registrieren. Voraussetzung für den Abruf ist das Vorhandensein von Unterlagen zu den jeweiligen Bauaufträgen aus der Vergangenheit.
Die BBG gewährleistet mit dieser Maßnahme die Einhaltung vergaberechtlicher Vorgaben.
Die Kundeninformation der BBG, detaillierte Informationen zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung, den erforderlichen Unterlagen und zum Prüfungsablauf sowie die Rahmenvereinbarung im Volltext sind im e-Shop der BBG unter folgendem Link zu finden (Login erforderlich): www.e-shop.gv.at #1
Bei Fragen zum e-Shop der BBG können sich Auftraggeber an das Helpcenter der BBG wenden (+43 1 245 70, office@bbg.gv.at).
Das Baukartell ist das wohl größte bundesweite Kartell der 2. Republik mit Städten, Gemeinden und öffentlichen Unternehmen als Hauptgeschädigte. Eine Übersicht zum Stand der Ermittlungen und den beteiligten Bauunternehmen bieten die FAQ der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die von der Behörde laufend aktualisiert werden. Eine aktuelle Version der FAQ (Jänner 2025) befindet sich unter nachstehendem Link:
https://www.bwb.gv.at/fileadmin/user_upload/FAQ_Baukartell_Jaenner_2025_NEU__NMPichler_.pdf“
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Ist Ihnen bekannt, ob dieses Schreiben alle Gemeinde in Tirol erhalten haben?
2. Sind Sie in Kenntnis der Angelegenheit?
3. Wie viele Gemeinden im Bundesland Tirol sind von der Angelegenheit betroffen?
4. Welche Gemeinden im Bundesland Tirol sind von der Angelegenheit betroffen?
5. Welche Ministerien sind in die Aufarbeitung der Causa involviert?
6. Gab es diesbezüglich Gespräche mit der Tiroler Landesregierung?
a. Falls ja, wann und mit welchem Mitglied der Landesregierung?
7. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung nach Auffliegen des Österreichischen Baukartells gesetzt, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Schaden bei Projekten im Bundesland Tirol entstanden ist?
8. Ist Ihnen die Schadenssumme bekannt?
a. Falls ja, auf welche Summe beläuft sie sich?
9. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung nach Auffliegen des Österreichischen Baukartells gesetzt, um zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Schaden bei Projekten in den acht anderen Bundesländern entstanden ist?
10. Ist Ihnen die Schadenssumme in den anderen Bundesländern bekannt?
a. Falls ja, auf welche Summe beläuft sie sich?