2385/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.05.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christoph Steiner
an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend Würden Sie selbst noch über die Luegbrücke fahren, Herr Minister?
„Die Luegbrücke auf der Brenner Autobahn (A13) bei Gries am Brenner hat das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und wurde seit Jahren überwacht. Eine Brückenprüfung war zum Ergebnis gekommen, dass mit 1. Jänner 2025 auf der Brücke eine einstreifige Verkehrsführung in beide Fahrtrichtungen aus Sicherheitsgründen unerlässlich ist.“[1]
Was sich bestenfalls wie ein verspäteter Aprilscherz anhört, ist die bittere Realität, wie auch der ÖAMTC die Verkehrsteilnehmer informiert.
Das Thema Luegbrücke sorgt seit geraumer Zeit aus den verschiedensten Gründen für Schlagzeilen und Aufmerksamkeit, doch diese neue Entwicklung ist für ein „zivilisiertes“ oder „westliches“ Land wie Österreich sprichwörtlich unfassbar. Viele besorgte Menschen stellen sich nun die Frage, wie prekär die Sicherheitslage um die Luegbrücke tatsächlich sein muss, wenn derartige Maßnahmen aus Sicherheits-gründen „unerlässlich“ sind.
Zu bedenken gilt es in diesem Zusammenhang auch, dass die Luegbrücke einer permanenten großen Auslastung durch Pendler und Urlauber aus dem In- und Ausland ausgesetzt ist und deswegen die Sicherheit höchste Priorität haben muss.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende
Anfrage
1. Wie viele statisch-konstruktive Gutachten wurden bei jeweils welchen Firmen seit dem Jahr 2015 im Hinblick auf den Tragfähigkeitszustand der Luegbrücke beauftragt?
a. Schlägt eines dieser Gutachten eine komplette Sperrung für den Verkehr vor?
2. Wie viele statische Gutachten bescheinigen den gegenwärtigen Tragwerks-zustand der Luegbrücke?
3. Gibt es ein Gutachten, das aufgrund des aktuellen Zustands eine komplette Sperrung für den Verkehr vorschlagen würde?
a. Falls ja, wann wurde dieses Gutachten erstellt?
4. Auf welcher Gutachtensgrundlage wurde die Reduktion auf eine Fahrspur veranlasst?
a. Wurde diese Maßnahme in einem Gutachten konkret vorgeschlagen?
i. Falls ja, auf welchen Tag ist dieses Gutachten datiert?
5. Welche konkreten sicherheitsrelevanten Mängel haben Sie dazu veranlasst, die Reduktion der Fahrstreifen als „unerlässlich“ zu erachten?
6. Wie wird der Begriff „unerlässlich“ in technischer Hinsicht definiert, und durch welches Fachgremium wurde diese Einschätzung letztlich bestätigt?
7. Wurde der statische Zustand der Brücke als derart unzureichend bewertet, dass selbst der Einsatz temporärer Verstärkungsmaßnahmen (z.B. Unter-spannungen, Stützsysteme, Entlastungsbauwerke) unzureichend wären, um eine zweistreifige Verkehrsführung zu ermöglichen?
8. Wie wird die Tragfähigkeit der Brücke aktuell überwacht (z.B. durch Sensorik, Intervallprüfungen)?
9. Gab es im Zuge einer solchen bisherigen Überwachung Auffälligkeiten oder Anzeichen für eine plötzliche Verschlechterung des statischen Zustands?
10. Ist Ihnen bekannt, dass Ingenieure und Arbeiter, die in den Sachverhalt rund um die Luegbrücke involviert sind, für sich selbst das Befahren der Brücke ausschließen?
11. Ist Ihnen bekannt, ob in den Sachverhalt involvierte Personen dringend appellieren, die Brücke aus Sicherheitsgründen zu sperren?
12. Kann für das aktuelle Verkehrsaufkommen auf der Luegbrücke der gleiche Sicherheitsstandard garantiert werden, wie für eine vergleichbare neue Brücke?
13. Können Sie einen Kollaps der Brücke ausschließen, der auf den baufälligen Zustand der Brücke bzw. vor allem auf nicht getroffenen Maßnahmen zurückzuführen wäre?