2387/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.05.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Befristung von Hotelgutscheinen

 

 

In einem aktuellen Fall wurde eine Konsumentin durch die ungerechtfertigte Befristung eines Hotelgutscheins benachteiligt.[1] Das Landesgericht Linz entschied, dass Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig sind und eine Verkürzung nur bei gleich starken Vertragspartnern individuell vereinbart werden kann. Dennoch verweigerten sowohl das Hotel als auch die Plattform hoxami.com die Rückerstattung des Kaufpreises, was zu einer Verurteilung der Plattform führte. Dieser Fall wirft Fragen zur Praxis der Befristung von Gutscheinen und zum Schutz der Konsumenten auf.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewertet Ihr Ministerium die Praxis der Befristung von Hotelgutscheinen durch Online-Plattformen?

2.    Welche Maßnahmen plant Ihr Ministerium, um Konsumenten vor ungerechtfertigten Befristungen von Gutscheinen zu schützen?

3.    Wie wird sichergestellt, dass Konsumenten über ihre Rechte hinsichtlich der Gültigkeit von Gutscheinen ausreichend informiert sind?

4.     Plant Ihr Ministerium die Zusammenarbeit mit Verbraucherschutz-organisationen zu intensivieren, um ähnliche Fälle in Zukunft hintanzuhalten?

5.    Wie viele Beschwerden über ungerechtfertigte Befristungen von Gutscheinen sind Ihrem Ministerium in den letzten fünf Jahren bekannt geworden?

6.    Welche rechtlichen Konsequenzen drohen Anbietern, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Gültigkeit von Gutscheinen verstoßen?



[1]    https://ooe.orf.at/stories/3302677/