2388/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.05.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend drohende massive Verschlechterungen bei EU-Fluggastrechten

 

 

Die Europäische Kommission plant eine tiefgreifende Reform der EU-Fluggastrechte-verordnung (EG) Nr. 261/2004. Während Fluglinien seit Jahren über angeblich überzogene Entschädigungszahlungen klagen, zeigt sich aus Sicht des Konsumenten-schutzes ein völlig anderes Bild: Viel zu oft werden Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen alleine gelassen, ihre rechtlichen Ansprüche bewusst verschleppt oder sogar ignoriert.

 

Statt diese Missstände zu beheben, sieht der neue Reformvorschlag der Europäischen Kommission gravierende Einschränkungen der Passagierrechte vor. So sollen die Schwellenwerte für finanzielle Entschädigungen massiv angehoben werden. Für Flüge bis 3.500 km soll eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von fünf statt drei Stunden fällig werden. Bei Flugstrecken zwischen 3.500 und 6.000 km sollen Passagiere erst ab einer neunstündigen, bei Langstreckenflügen über 6.000 km bei einer über zwölfstündigen Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben.

 

Nachdem sich die meisten Verspätungen im Rahmen von zwei bis vier Stunden bewegen, würden die geplanten Änderungen dazu führen, dass mehr als zwei Drittel aller Passagiere ihren bisher bestehenden Anspruch auf Entschädigung verlieren. Gerade in Zeiten zunehmender Unzuverlässigkeit im Luftverkehr, wachsender Streikfrequenz, Personalengpässen sowie steigender Ticketpreise ist ein Rückbau der bestehenden Passagierrechte absolut unverständlich und inakzeptabel.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der Reformvorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der derzeit bekannten Form zur Gänze bekannt und wie bewerten Sie diesen aus Sicht des Konsumentenschutzes?

2.    Welche konkreten Auswirkungen sind aus Ihrer Sicht für österreichische Passagiere zu erwarten?

3.    Wie beurteilen Sie die angedachte Verordnung in Anbetracht der Tatsache, dass laut AK Oberösterreich künftig rund zwei Drittel der Passagiere bei Verspätungen keine Entschädigung mehr erhalten würden?

4.    Welche Position vertritt die Republik Österreich im EU-Rat bezüglich der geplanten Reform der Verordnung (EG) Nr. 261/2004?

5.    Fand im Vorfeld der österreichischen Positionierung auf EU-Ebene ein Austausch mit der Arbeiterkammer, dem VKI oder anderen Konsumenten-schutzorganisationen statt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.    Wie stellen Sie sicher, dass sich Österreich auf EU-Ebene für den Erhalt bzw. Ausbau der bestehenden Fluggastrechte einsetzt?

7.    Ist seitens Ihres Ressorts eine Informationskampagne geplant, um Reisende über die drohenden Änderungen ihrer Rechte zu informieren?

8.    Wie viele Konsumenten haben laut Ihren Informationen in den letzten drei Jahren in Österreich Entschädigungen gemäß der geltenden EU-Fluggast-rechteverordnung erhalten?

a.    Welche durchschnittlichen Beträge wurden ausbezahlt?

9.    Gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen, bei einer allfälligen Schwächung des EU-Schutzstandards nationale Ausgleichsmaßnahmen zu prüfen?

10. Liegen Ihrem Ministerium Beschwerden oder Rückmeldungen von Passagieren, Konsumentenschutzorganisationen oder Flughäfen über die bisherige Durchsetzungspraxis der Fluggastrechte vor?

a.    Wie wird diesen nachgegangen?

11. Gibt es derzeit systematische Analysen oder Studien in Ihrem Ressort zur tatsächlichen Durchsetzbarkeit von Entschädigungsansprüchen durch Konsumenten gegen Airlines in Österreich?

12. Inwiefern wird der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei der rechtlichen und praktischen Bewertung der EU-Reform eingebunden und gefördert?

13. Sind Sie der Meinung, dass Fluglinien, die systematisch und wiederholt Entschädigungsansprüche ignorieren oder verzögern, strenger sanktioniert werden sollten?

a.    Wenn ja, welche Instrumente schweben Ihnen vor?