2389/J XXVIII. GP

Eingelangt am 14.05.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Unzulässige Strompreiserhöhung der Verbund AG im Jahr 2023

 

 

Mit Entscheidung vom 28. März 2025 (8 Ob 115/24f)[1] hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass die am 1. März 2023 vorgenommene Strompreiserhöhung der Verbund AG unzulässig war. Grundlage dafür war eine Verbandsklage[2] des Verbraucherschutzvereins (VSV), der die Preiserhöhung als intransparente und überraschende Klausel beanstandet hatte. Der OGH urteilte, dass die Klausel gegen § 6 Abs. 3 KSchG verstößt und daher nicht Vertragsbestandteil wurde. Im Zuge der Erhöhung zahlten Kunden bis zu 60 Prozent mehr für Strom. Der VKI kündigte nun an die Rückforderungen der Konsumenten gegenüber dem Verbund juristisch mittels Sammelklage durchzusetzen.

 

Die Entscheidung des Höchstgerichts ist insofern brisant, als sie grundsätzliche Fragen zur Rechtmäßigkeit von Energiepreisänderungsklauseln bei laufenden Verträgen aufwirft. Auch weitere Energieanbieter könnten betroffen sein, sofern ähnliche Klauseln in ihren Verträgen Anwendung fanden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde Ihr Ministerium erstmals über die von der Verbund AG praktizierte Preisänderungsklausel informiert?

2.    Wurden seitens Ihres Ministeriums rechtliche Prüfungen oder Stellungnahmen vor oder nach Einbringen der Verbandsklage durch den VSV angeregt oder durchgeführt?

a.    Wenn ja, welche?

3.    Welche Unterstützungsmaßnahmen plant Ihr Ministerium für Verbraucher, die Rückforderungen gegen die Verbund AG stellen möchten?

4.    Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aufgrund der unzulässigen Preiserhöhungen für die betroffenen Konsumenten?

5.    Sind Ihrem Ministerium Preisanpassungsklauseln anderer Stromanbieter bekannt, die mit jenen der Verbund AG vergleichbar sind?

a.    Wenn ja, welche weiteren Schritte werden Sie einleiten?

6.    Sind Ihrem Ministerium anhängige Verfahren bekannt, die mit jenem gegen die Verbund AG vergleichbar sind?

7.    Planen Sie legistische Maßnahmen, um künftig mehr Transparenz und Fairness bei Energiepreisänderungsklauseln zu gewährleisten?

a.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Unterstützt Ihr Ministerium den VSV oder den VKI bei Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen betroffener Konsumenten?

9.    Wird Ihr Ministerium künftig systematisch Erhebungen zur Verbraucher-freundlichkeit von Energielieferverträgen durchführen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wird es Informationskampagnen geben, um Konsumenten über ihre Rück-forderungsrechte zu informieren?

a.    Wenn ja, wie werden diese ausgestaltet?

11. Wurden seitens Ihres Ministeriums nach Einbringen der Verbandsklage durch den VSV Maßnahmen gesetzt, um Konsumenten über ihre Rechte aufzuklären?

12. Wie viele Beschwerden wegen missbräuchlicher Preiserhöhungen sind Ihrem Ministerium in den letzten 3 Jahren zugegangen?



[1]    https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250328_OGH0002_0080OB00115_24F0000_000/ JJT_20250328_OGH0002_0080OB00115_24F0000_000.html

[2]    https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250507_OTS0009/vsvholzinger-ogh-erklaert-verbund-preiserhoehung-2023-fuer-unwirksam